Unerlaubte Nutzung einer Zeichnung

Darf eine Gemeinde/Ortsteil eine im Privatbesitz befindliche Zeichnung öffentlich auf Ortseingangsschildern ( Begrüßungsschilder) wiedergeben?
Im Falle der Verneinung würde ich mich über Tipps freuen, wie man dagegen vorgehen kann. Im Voraus besten Dank!
Fred

Hallo Fred,
Eigentum begründet kein Urheberrecht. Nur wenn man letzteres hat (ggf. auch ein aus dem Urheberrecht abgeleitetes exklusives Nutzungsrecht), könnte man sich gegen eine Veröffentlichung sinnvoll wehren.
Grüße
Ulf

Hallo Fred,
Eigentum begründet kein Urheberrecht. Nur wenn man letzteres
hat (ggf. auch ein aus dem Urheberrecht abgeleitetes
exklusives Nutzungsrecht), könnte man sich gegen eine
Veröffentlichung sinnvoll wehren.

Grüße
Ulf

Vielen Dank Ulf!
Die genannte Zeichnung wurde von einer Privatperson gefertigt und ist Eigentum deren Familie.
Siehst da die Sache nicht anders aus?
Die Gemeinde hat diese Zeichnung- woher auch immer sie in den Besitz kam- zu eigenen Werbezwecken verwendet.

Dies zur Nachinformation.
Grüße
Fred

MOD: Der Wortlaut des Artikels wurde mit Einverständnis des Verfassers geändert, um ins Brett „Allgemeine Rechtsfragen“ verschoben werden zu können.

Die genannte Zeichnung ist ein Erbstück …

Hallo Fred,
dann hatte der Vater das Urheberrecht. Dieses haben auch die Erben bis 70 Jahre nach seinem Tod. Die Erben können bestimmen, wer die Zeichnung zu welchen Bedingungen veröffentlicht.
Wenn der Vater der Gemeinde nachweisbar ein Nutzungsrecht gegeben hätte, wäre das allerdings hinfällig.

Grüße
Ulf

Der Artikelbaum wurde aus dem Brett „Kunst und Malerei“ hierher verschoben. Die dafür nötigen Veränderungen nahm ich mit Einverständnis der Poster vor.

Gruß
Kreszenz (MOD in „Kunst und Malerei“)