Hallo
meine Frage bezieht sich auf die Schufa Abfrage. angenommen ein Bekannter der bei einer Versicherung arbeitet frägt ohne Einverständnis die Schufa des Bekannten ab. Es bestehen keinerlei versicherungstechnischen oder sonstige finanzielle Beziehungen mit dem Bekannten. er tat dies aus reiner privater Neugierde. Darf er das? wenn nicht was wären Konsequenzen für ihn wenn man ihn melden würde?
vielen Dank für die Antworten bereits vorab.
Hallo,
lies mal:
Gruß
nk
Hallo danke das war sehr Aufschlussreich. Dann hat der Bekannte seine berufliche Situation also strafbar für diese Abfrage ausgenutzt. Das ist gut zu wissen.