moin,
ein freund von mir, den ich in einem fachwirtlehrgang kennengelernt habe, liebt es steuerbescheide zu prüfen. noch mehr liebt er es, wenn neumandate kommen, die bilanzen und steuererklärungen der letzten jahre, die ja von einem anderen berater gemacht wurden, links zu machen und dabei findet sich auch nicht selten was nettes, wo man noch geld für den stpfl. rausholen kann…
jetzt mal etwas weg von dem sachverhalt oben, ist es ja so, dass die erstellung z.b. einer einkommensteuererklärung und die dann folgende prüfung des bescheides durch ein und denselben sachbearbeiter immer etliche gefahren mit sich bringt, denn eigene fehler bei der erstellung werden ja bei der bescheidprüfung nicht zwingend aufgedeckt, oder gar vertuscht…
die chefs bzw. berater sind mit den jahren auch oft müde, immer wieder die gleichen vorgänge zu prüfen, bilanzen zu checken usw… ausserdem stellt sich da ja eine gewisse betreibsblindheit ein…
daraus hat er nun die idee gehabt, sich bei steuerberatern anzubieten, eine art externes controlling anzubieten. man würde nun ein paar stunden die woche, sich die ganzen fälle, vllt. auch ältere, die man noch ändern könnte, unter die lupe zu nehmen, den mitarbeitern bei der erstellung über die schulter schauen und die ganzen internen abläufe mal durchleuchten und eine entsprechende expertise erstellen, um vllt. mal dinge zu ändern bzw. abläufe zu korrigieren…
sieht hier jemand probleme mit dem steuerberatungsgesetz ? man berät ja eigentlich die berater und nicht den mandanten selbst ?
würde mich auch über ein feedback der idee freuen…
gruß inder