Unerlaubte Tierhaltung kann ich kündigen

Unser Mieter hat ohne unsere Erlaubnis einen Hund angeschaft während wir in Urlaub waren.
Lt. Mietvertrag bedarf es der Zustimmung.

Sollte der Mieter den Hund nicht abschaffen ist dies ein Kündigungsgrund event. sogar fristlos ???

Für Hilfe wäre ich Dankbar

Hallo,

theoretisch wäre das ein Kündigungsgrund, da es sich um eine ausdrücklich vereinbarte Klausel geht, gegen die verstoßen wird.

Ich würde an deiner Stelle zunächst ein Gespräch mit dem Mieter suchen und ihn auf die Mietvereinbarung hinweisen, die eine Tierhaltung ohne Zustimmung des Vermieters untersagt.

Ignoriert der Mieter den Hinweis, wäre eine Kündigung denkbar.

MfG

Soweit ich weiß ist das kein rechtlich abgesicherter Kündigungsgrund, da Tierhaltung nicht verboten werden darf, auch wenn es oft als Klausel in Mietverträgen steht.Ich weiß aber nicht genau, ob das sich nur auf Kleintiere wie Katzen, Meerschweinchen und so bezieht. Ruf doch mal beim Mieterschutzbund an und frag ob du einen Hund ohne Zustimmung des Vermieters anschaffen darfst.

Hallo, bei dieser Frage kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Generell würde ich versuchen, eine gütliche Einigung zu finden.
mfg Uagnr

Sollte der Mieter den Hund nicht abschaffen ist dies ein
Kündigungsgrund event. sogar fristlos ???

Für Hilfe wäre ich Dankbar

hallo, tut mir leid aber da kann ich nichts zu sagen…bin tierarzt und kein jurist…!

gruß

Hallo bamburi,
die Mieter haben in der heutigen Zeit immer Rechte und sicher wird es auf einen längeren Rechtsstreit hinaus laufen. Aufgrund eigener Erfahrungen würde ich mich heute mit dem Mieter zusammen setzen und einer Duldung zustimmen. Allerdings würde ich dann das Deponat für eventuell enstehende Schäden durch den Hund erhöhen.
Ich hoffe etwas geholfen zu haben.

Willibald

http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/zustimmg.htm

HGier solltest du alles finden, um dir deine Antwort selber geben zu können. Es kann hier aufgrund deiner spärlichen Angaben keine Antwort erfolgen.

Die grundlegende Frage ist: wen stört die Hundehaltung. Sie können natürlich den Mieter wegen Vertragsverletzung kündigen, aber wenn Niemand etwas gegen die Hundehaltung hat einigen Sie sich auf eine etwas höhere Miete und fertig.

Hallo,
zuerst muss dem Mieter eine angemessene Frist zur Abschaffung des Tieres gesetzt werden. Allerdings gibt es Unterschiede (Rasse des Hundes) und ob der Mieter z.B. Rentner ist - hier gibt es Urteile, dass der Vermieter die Zustimmung nicht verweigern darf, sofern die anderen Mieter nicht gestört werden (z.B. durch Hundegebell bzw. durch Kot im Gemeinschaftsgarten).
Sollte der Mieter den Hund nicht abschaffen, können Sie kündigen. Das Recht zur ausserordentlichen Kündigung haben Sie nur, wenn trotz wiederholter Abmahnung und bestehender Belästigung der anderen Mieter (s.o.) der Hund nicht abgeschafft wird.
Um präzisere Auskünfte zu erteilen, benötige ich mehr Infos wie z.B. Hunderasse, Verhalten des Tieres und des Mieters, Alter bzw. Beruf des Mieters, wieviele Parteien leben in dem Mietshaus etc.
Schöne Grüße

Hallo!

Nein, Sie dürfen nicht fristlos kündigen. Zuerst einmal muss angemahnt werden, dass das Tier wieder abgeschafft wird.

Wenn der Mieter den Hund dann immer noch nicht weg gibt, darf immer noch nicht gekündigt werden. Nach einer Entscheidung des Landgerichts München muss der Vermieter auf Unterlassung (Beseitigung des Tieres) klagen und kann nicht kündigen. Anders ist die Lage nur, wenn das Tier erheblich stört oder für das Wohnobjekt bzw. die Mitbewohner erheblich gefährlich ist und der Mieter es nicht abschafft. Dann kommt unter Umständen auch eine Kündigung des Mietverhältnisses infrage. (zitiert)

Lg Kerstin

Hallo, bin nicht kompetent für diese Frage, da ich den rechtlichen Aspekt nicht kenne.
Würde als Vermieter jedoch das Gespräch suchen.
Mit freundlichen Grüssen

Hallo bamburi!

Ganz gewiss nicht!
Zu einer Kündigung, oder gar einer firstlosen Kündigung, gibt es keine Chance! Gemäß Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 14.11.2007, Aktenzeichen VIII ZR 340/06 ist Tierhaltung ein vertragsgemäßer Gebrauch des Mietgegenstandes (Mietwohnung), so dass eine Klausel im Mietvertrag, die mit Ausnahme der Haltung von Ziervögeln und Zierfischen (übliche Formulierung in Formularverträgen) die Zustimmung des Vermieters fordert, für den Mieter eine Benachteiligung nach den Geboten des Treu und Glaubens bedeutet und damit unwirksam ist.
Die Klausel im Mietvertrag ist nichts wert und stellt damit natürlich nicht einmal Grund für eine Beschwerde dar, geschweige denn für eine Kündigung!

Ich weise darauf hin, dass ich hier meine persönliche Meinung und Interpretation von Ergebnissen meiner Recherche mitteile. Um juristisch sach- und fachgerecht beraten und vertreten zu werden, müssen Sie sich einen entsprechenden Rechtsanwalt besorgen, der weitere Informationen von Ihnen zum Thema abfragt und Sie dann auch kompetenter beraten wird.

Mit freundlichem Gruß,
Peter L.