Person A erhält von Person B ein unverlangtes Werbe E-mail. Person A will sich dagegen wehren und beauftragt einen Anwalt. Welchen Streitwert kann der Anwalt dafür festsetzen? Was ist angemessen und wovon hängt die Höhe ab?
Moinsen,
ich glaube, die Rechnungen, die dazu aufgemacht werden, ergeben sich aus dem Arbeitsaufwand(xStundensatz), den man mit Sichtung, Bewertung und Löschung der Mail(s) hat, sowie aus den Verbindungskosten, die zum Abruf notwendig sind. Leider Gottes kommt da für die einzelne Mail nicht wirkich viel raus, auch wenn die Mails insgesamt sicherlich ein nicht unerheblicher Faktor sind, wenn es um Verschwendung von Arbeitszeit geht.
Gruß,
Markus
Person A erhält von Person B ein unverlangtes Werbe E-mail.
Person A will sich dagegen wehren und beauftragt einen Anwalt.
Welchen Streitwert kann der Anwalt dafür festsetzen? Was ist
angemessen und wovon hängt die Höhe ab?
Hallo,
meines Wissens kommt es nicht auf den Aufwand an.
Für ein angeblich unverlangt versandtes Werbefax sollte ein Bekannter mal ca 500 Euro bezahlen, was auf Nachfrage bei spezialisierten Juristen noch als günstig anzusehen war. Streitwert: 7.500 - 20.000 Euro.
Werbe-Emails sind nach jüngsten Urteilen wohl gleich zu behandeln.
Das zahlt übrigens keine Rechtsschutzversicherung.
LG Holger
Hallo(
ich glaube, die Rechnungen, die dazu aufgemacht werden,
ergeben sich aus dem Arbeitsaufwand(xStundensatz), den man mit
Sichtung, Bewertung und Löschung der Mail(s) hat, sowie aus
den Verbindungskosten, die zum Abruf notwendig sind. Leider
Gottes kommt da für die einzelne Mail nicht wirkich viel raus,
auch wenn die Mails insgesamt sicherlich ein nicht
unerheblicher Faktor sind, wenn es um Verschwendung von
Arbeitszeit geht.
In derartigen Fällen geht es meistens nicht um den von Dir beschriebenen konkreten Schadenersatz, der durch die eine e-Mail entstanden ist. Regelmäßig geht es vorallem darum, weitere Mails in der Zukunft zu verhindern. Der hauptsächliche Streitgegenstand ist daher nicht die Zusendung einer Werbemail sondern das Unterlassen der Zusendung weiterer unverlangter Werbemails. Hierfür kann der Anwalt dann sicherlich einen Streitwert von 2.500,-€ und aufwärts ansetzen.
Bekenne mich schuldig!
Moinsen,
kurzes googeln und „Streitwert“ und „Werbemails“ brachte nun auch mir die Erkenntnis, dass hier regelmäßig mindestens 500 EUR angesetzt werden, manchmal aber auch ein paar Tausend. Hängt wohl auch davon ab, ob ein einzelner Betroffener klagt, oder evtl. ein ganzer Verband, der sich für seine Mitglieder einsetzt…
Gruß,
Markus
Welchen Streitwert kann der Anwalt dafür festsetzen? Was ist
angemessen und wovon hängt die Höhe ab?
Nun, ein Anwalt sollte das wissen…