Hallo,
kurz eine Frage: Laut http://www.heise.de/newsticker/meldung/Schwarzsurfen…
ist es nicht strafbar, wenn man irgendein freies Wlan einfach so
anzapfe.
Wegen was wird man dann bestraft, wenn man ebendies macht und den
Besitzer des Internetanschlusses dadurch Bandbreite klaut, und er
so benachteiligt wird (er nutzt das Internet also gerade …) ?
Wegen was wird man dann bestraft, wenn man ebendies macht und
den
Besitzer des Internetanschlusses dadurch Bandbreite klaut, und
er
so benachteiligt wird (er nutzt das Internet also gerade …)
Gar nicht, wie in dem Artikel zu lesen. Nutzen eines ungesicherteren Wlans ist demnach nicht strafbar. Warum auch, wer ein Wlan einrichtet sollte auch wissen wie es gegen unbefugte Benutzung gesichert wird. Es gibt auch viele bewusst offen gelassene Netzwerke.
Interessanter wäre übrigens die Frage ob das Ausspähen der Benutzer solcher Netzwerke durch den Netzwerkadmin strafbar ist? Oder das Einrichten des Wlans genau zu diesem Zweck?
Vorsicht an der Bahnsteigkante! Das LG Wuppertal sieht dies so. Wir haben aber noch ein paar mehr LGs, OLGs und auch noch einen BGH. Und so lange das Thema nicht höchstrichterlich entschieden ist, sollte man sich nicht zu sicher fühlen. Außer im LG-Bezirk Wuppertal (und einigen anderen Gerichtsbezierken, in denen ähnliche Entscheidungen gefällt wurden) muss man durchaus damit rechnen, dass dies auch anders gesehen werden könnte.
BTW: Ich halte die Auffassung derjenigen, die Straffreiheit annehmen für falsch, und kann insbesondere mit so netten Argumenten wie, „weiß doch jeder, wie er sein WLAN schützen kann“ überhaupt nichts anfangen. Bitte mal hierzu den Bezug zur realen Welt herstellen: Auch den Apfel aus der Auslage vor einem Geschäft darf man nicht mitnehmen, ein unverschlossen aufgefundenes Auto nicht einfach nutzen, … Eine Strafbarkeit davon abhängig zu machen, wie leicht oder schwer es einem ein Opfer gemacht hat, ist irgendwie keine gute Idee. Dann kann man ja auch gleich argumentieren, dass jeder selbst Schuld ist, wenn man ihm mit einem handelsüblichen Ziegel den Schädel eingeschlagen hat. Er hätte schließlich Helm tragen können.
Und auch wenn Flatrates heute recht weit verbreitet sind, kann man sich ja auch nie sicher sein, durch Schwarzsurfen keinen konkreten finanziellen Schaden anzurichten, weil jemand immer noch einen Volumen- oder Zeittarif hat. Eine Einschränkung von Bandbreite die bezahlt worden ist, ist auch ein Schaden.