Unerlaubtes Eindringen in abgesperrte Bereiche

Hallo,

inwieweit macht man sich strafbar, wenn man in einen von Security-Leuten abgesperrten Bereich eindringt, der aber keinen Eintritt kostet?

Bei der WM ist mir folgendes passiert: Ich wollte in einen Public Viewing Bereich auf einem öffentlichen Platz, der (kostenlose) Zugang war schon gesperrt, meine Freunde waren drinnen, ich alleine draußen. Und obwohl teils Gruppen bis zu 20 Menschen herausgingen und es wirklich (!) drinnen nicht eng war, ließen die (privaten?) Securities nicht mit sich reden.
Irgendwann bin ich dann wie selbstverständlich an denen durchgegangen, hat dann aber doch jemand gemerkt und ich wurde eingefangen und herausgetragen.
Wie weit darf der Wachdienst bei solchen Veranstaltungen gehen? (Einer drohte mir »noch bin ich freundlich«) Und welche rechtlichen Konsequenzen hätte das theoretisch für mich gehabt? (Ich bin übrigens gänzlich gewaltfrei)
Später bin ich unter’m Zaun durch zu meinen Freunden, was hätte mir gedroht, wenn mich einer wiedererkannt hätte?

Was ähnliches letztens auf einem Konzert, bei dem ich unbedingt zur Band in den Backstage-Bereich wollte: Irgendwann kam mir die Idee, einfach durch zu rennen. Und ich dachte auch noch ganz naiv, dass die Polizei mich dann ja nach Hause fahren könnte, da meine Mitfahrgelegenheit eh schon weg war. Hab ich aber doch nicht gemacht. (Und bin später sogar durch »Reden« reingekommen, die Ordner waren dort viel netter!)

Was für ein Delikt ist das überhaupt und gibt es einen Unterschied in der »Bestrafung« zu abgesperrten Bereichen mit Eintritt (Open-Air Kino, Freibad)??

Wenn das offiziell verboten ist, mach ich sowas natürlich nicht mehr, aber ich war mir irgendwie keiner Schuld bewusst.

Vielen Dank für die Aufklärung!
sasch

Hi,

inwieweit macht man sich strafbar, wenn man in einen von
Security-Leuten abgesperrten Bereich eindringt, der aber
keinen Eintritt kostet?

das nennt man Hausfriedensbruch: http://bundesrecht.juris.de/stgb/__123.html

Der Eigentümer bzw. der Veranstalter hat das Hausrecht. Die Ausübung der daraus resultierenden Rechte hat er den „Security-Leuten“ übertragen.
Sie dürfen alles tun, was nötig und verhältnismäßig ist, um ihr Hausrecht durchzusetzen. Einen Passiven zu prügeln würde nicht dazu gehören. Einen widerspenstigen Eindringling aber z.B. in einen schmerzhaften Polizeigriff zu nehmen um ihn vom Gelände zu führen (oder festzuhalten und der Polizei zu übergeben), würde sicher nicht beanstandet.

Gruß Stefan

Super, danke!

An Hausfriedensbruch hatte ich auch kurz gedacht, aber ich dachte das wär auf Privatbesitz, bwz. »mit Eintritt« beschränkt. Denn ansonsten ist der Platz ja frei nutzbar. Naja, jetzt weiß ich ja Bescheid.

Ich fand es nur so unfair, dass die Security nichtmal für rausgehende Leute die gleiche Anzahl neuer reingelassen haben. Und man denen richtig ansehen konnte, dass sie Spaß daran hatten, ihre Macht auszuspielen. Fand ich in der Situation einfach nicht nachvollziehbar und sehr ungerecht. Aber für Ungerechtigkeit gibt’s ja leider keinen Paragraphen :frowning:

sasch (geläutert)

2 Like

hallo sasch,
ich war mal ein paar Jahre im SecurityBereich tätig.
Deshalb,klar macht es den Leuten Spaß solche Übeltäter wie Dich zu erwischen.
Die meisten Wachleute machen diesen Dienst auf 400 Euro-Basis und sehen das Ganze als Hobby an. Die sind dann besonders Heiß darauf jemanden in die Finger zu kriegen. Die wenigen Hauptberuflichen sind etwas abgeklärter.

Gruß
Zorro