Unerlaubtes Entfernen Unfallort

Hallo!

einem Bekannten ist neulich etwas passiert.
Er hat um 5 Uhr früh ein Auto auf den Parkplatz in einer Wohnsiedlung gerammt. Da er niemanden wecken wollte hat er ein zettel am beschädigten Auto hinterlassen. Da sich den ganzen vormittag niemand bei ihn meldete, wurde er stutzig(es hat geregnet- Zettel unlesbar?) und er fuhr zurück zur Unfallstelle. Das beschädigte Auto stand da aber leider ohne den Zettel. Auf Anfragen von Bewohnern ist der Geschädigte nicht daheim. Daraufhin hat er die Polizei verständigt. Die haben gemeint der Besitzer hat das schon zur Anzeige gebracht. Gegen ihn läuft nun eine Anzeige wegen Fahrerflucht. Der Schaden beträgt 2000 Euro. gibt es eine chance das die Anzeige fallengelassen wird. Mit welchen Strafen muss er rechnen. er fährt seit 10 Jahren unfallfrei und seine West ist auch sonst weiss.

Hallo

Wenn jemand, wie in diesem Falle geschehen, einen Unfall verursacht und der Geschädigte ist nicht vor Ort oder sonst erreichbar, dann ist es sicherlich löblich einen Zettel zu hinterlassen. Allerdings, und das ist das entscheidende, der Verursacher muss den Unfall trotzdem „zeitnah“ (also, so schnell wie möglich) bei der Polizei melden. Tut er dies nicht, macht er sich der Unfallflucht strafbar.

Nach meiner persönlichen Einschätzung wird es nicht über eine Geldstrafe (200-400 Euro) hinausgehen. Aber das ist Sache des Gerichts und der Anwälte.

Gruß Parzival

Hallo,

Ich habe mal in ner Reportage gesehen, dass es absolut nichts bringt einen Zettel zu hinterlassen. Und da bin ich mir absolut sicher!

Sollte man nach dem Unfall niemand auffinden, ist unverzüglich die Polizei zu verständigen. Auch wenn man wartet, oder die Nachbarn fragt, vom Unfallort sollte man auf keinen Fall verschwinden bevor man nicht die 110 gewählt hat oder sich auf direktem Weg zur Dienststelle macht.

tut mir leid, ich glaub da ist nicht viel zu machen!

Ich kann nur einen Rat geben, zu einer Gerichtsverhandlung würde ich es nicht kommen lassen, da die Staatsanwaltschaft dies zu 90% als Fahrerflucht plediert! Und dies verjährt erst nach 5 Jahren, also…!"

Gruß

Markus

Aber kommt das überhaupt zur Gerichtsverhandlung, ich mein was gibt es denn da noch zu verhandeln, er streitet ja nichts aber oder so.
Muss er dann die Gerichtskosten tragen? Er ist nicht rechtschutzversichert? Wenn Staatsanwalt auf Fahrerflucht plädiert muss er ja auch den ganzen Schaden selbst bezahlen.
Sorry ich finde das irgendwie nicht fair…

Du hast Recht, zu einer Gerichtsverhandlung wird es nicht kommen, wenn er es nicht abstreitet was ihm vorgeworfen wird. Leider muss ich dir in den anderen Punkten auch Recht geben… Hab da selber ganz ganz schlechte Erfahrungen mit gemacht und ich bin nicht gerade einer der Anzeigen sammelt. Aber ist ne andere Geschichte mit Diebstahl und so… was ich sagen wollte, wenn die Staatsanwaltschaft einmal Blut geleckt hat, dann sollte man das machen was verlangt wird sonst wirds meisten immer schlimmer. (Vor allem wenn man zugibt was einem vorgeworfen wird) Wer spricht da von Fairness. Wir sind in Deutschland, wer fragt da schon nach Fairness!!

Es tut mir wirklich leid, ich würde gern mit anderen Ratschlägen helfen.
Ich hätte jetzt noch gesagt, am besten erst mal den Anwalt kontaktieren und dann weitersehen was auf einen zukommt, der weiss immer einen guten rat. aber ich weiss nicht wie es mit den kosten diesbezüglich aussieht wenn kein rechtsschutz vorhanden ist.

Mit freundlichen Grüßen und trotzdem noch frohe Ostern

markus

Trotzdem danke fürs Antworten!
In Deutschland wird man für eine Stoßstange mehr bestraft als wenn man Steuern in Millionen hinterzieht. Alles klar…
Armes Deutschland.
Ich hoffe aber doch für meinen Freund das er glimpflich davon kommt.

Wahrscheinlich wird er einfach erst mal einen Strafbefehl erhalten…

hm…
Hallo!

Ich kann nur einen Rat geben, zu einer Gerichtsverhandlung
würde ich es nicht kommen lassen,

Es zu einer solchen Verhandlung kommen zu lassen oder nicht liegt nicht in der Macht des Autofahrers.

da die Staatsanwaltschaft
dies zu 90% als Fahrerflucht plediert!

Wieso nur zu 90 %?

Und dies verjährt erst
nach 5 Jahren, also…!"

Und was hat das zu bedeuten?

Gruß
Paul

auf, auf!
Hallo!

Trotzdem danke fürs Antworten!
In Deutschland wird man für eine Stoßstange mehr bestraft als
wenn man Steuern in Millionen hinterzieht.

Woran machst du das fest? Kennst du überhaupt die Mindest- und Maximalstrafen für die in Frage kommenden Straftaten?

Armes Deutschland.

Und dieser Satz ist alles andere als hilfreich. Sollte es tatsächlich eine Ungerechtigkeit geben, dann hilft es nicht weiter, diese lediglich resignierend festzustellen. Wenn man nachhaltig kritisieren möchte, muss man auch etwas für die gewünschte Änderung tun.

Gruß
Paul

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Die Sache ist eigentlich recht einfach:

Dein Bekannter hat sich einer Unfallflucht schuldig gemacht. Die ist strafbar und das aus guten Gründen.

Was nun passiert, hängt nicht zuletzt davon ab, dein Bekannter wirklich so eine weiße Weste hat. Wenn ja, wird die Sache auch glimpflich ablaufen. Entgegen dem, was du unten schreibst, hat er - selbstverständlich! - keine härtere Strafe zu erwarten als jemand, der in Millionenhöhe Steuern hinterzieht. Gott weiß, wie du auf so einen Unsinn kommst.

Das Wahrscheinlichste dürfte hier ein Strafbefehl sein. Da der Tatvorwurf ja offenbar gerechtfertigt ist, empfiehlt sich nur sehr bedingt, dagegen Einspruch einzulegen. Man kann zwar auch hoffen, dass dann das Strafmaß geringer ausfällt; der Schuss kann aber auch nach hinten losgehen. Das hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Staatsanwaltschaft Blut leckt, denn die Strafe legt das Gericht fest und ist dabei in keinster Weise an das Plädoyer des Staatsanwaltes gebunden.

Ich war mal Sitzungsvertreter der Staatsanwaltschaft nach dem Einspruch gegen einen Strafbefehl, bei dem der Angeklagte dann tatsächlich günstiger davon gekommen ist. Das lag daran, dass im Strafbefehl von falschen Einkommensverhältnissen ausgegangen wurde. Eine Geldstrafe setzt sich nämlich aush zwei Faktoren zusammen, Tagessatzanzahl und -höhe; die Anzahl der Tagessätze muss tat- und schuldangemessen sein, und die Höhe richtet sich nach dem Einkommen.

Also: Dein Bekannter wird wahrscheinlich einen Strafbefehl bekommen und eine Geldstrafe zahlen müssen. Damit ist die Sache strafrechtlich dann erledigt. Dass er daneben den Schaden am Auto gutmachen muss, versteht sich wohl von selbst.

Levay

PS. Eine Rechtsschutzversicherung hätte hier eh nix genutzt; die zahlt nicht bei Vorsatzstraftaten.

Hallo!

Solche Statements sind genauso dämlich und gefährlich wie Hinweise auf das „gesunde Volksempfinden“…

Gruß
Tom

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Hallo,

Mit welchen Strafen muss er rechnen. er
fährt seit 10 Jahren unfallfrei und seine West ist auch sonst
weiss.

Ermessensache des Richters innerhalb des üblichen Strafrahmens anhand der Zeugenaussagen und „Vorbelastung“ des Beschuldigten.

Stets die Polizei rufen/informieren und zwar immer sofort !

MfG

Hallo!

Danke für die hilfreiche Antwort!

Ok die Sache mit der Steuerhinterziehung war wohl etwas zu weit gegriffen.

Ich meinte eher da er nicht fahrerflucht begehen wollte (aus Absicht) sollte er auch nicht so bestraft werden als jemand der vorsätzlich vom Unfallort abhaut ohne Zettel und ohne spätere TÄTIGE Reue!

Es wäre nett wenn du mir noch deine Meinung dazu sagen könntest:

  • Muss er mit fahrverbot rechnen?
  • Wie lange dauert in der Regel die Benachrichtung von der Staatsanwaltschaft?

Im Voraus Danke!

Danke für die hilfreiche Antwort!

Bitte.

Ok die Sache mit der Steuerhinterziehung war wohl etwas zu
weit gegriffen.

Und falsch.

Ich meinte eher da er nicht fahrerflucht begehen wollte (aus
Absicht)

Doch, genau das wollte er. Er hat den Tatbestand nämlich absichtlich verwirklicht. Ob er das als Fahrerflucht verstanden hat, spielt keine Rolle; Rechtsirrtümer sind hier grundsätzlich unbeachtlich. Sein Verhalten war vorsätzlich, wohl sogar absichtlich (worauf es nicht ankommt, es gibt auch schwächere Vorsatzformen)

sollte er auch nicht so bestraft werden als jemand
der vorsätzlich vom Unfallort abhaut ohne Zettel und ohne
spätere TÄTIGE Reue!

Du weißt ja gar nicht, wie er bestraft wird. Es gibt ja einen Strafrahmen für das Delikt, nicht jeder wird gleich hart bestraft. Die tätige Reue ist übrigens in der Vorschrift geregelt, wenn mich gerade nicht alles täuscht.

  • Muss er mit fahrverbot rechnen?

Das kann ich wirklich nicht vorhersagen.

  • Wie lange dauert in der Regel die Benachrichtung von der
    Staatsanwaltschaft?

Ebenfalls schwer zu sagen. Ein paar Wochen kann es auch in so einem einfach gelagerten Fall durchaus dauern.

Levay

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Hallo an alle!

Haben heute einen Brief von der Staatsanwaltschaft bekommen:

Das Verfahren wird gemäß §153 Abs. 1 StpO eingestellt.

-)

Ich glaube nicht, dass es gut ist, bei Fahrerflucht abzuwarten, was die Staatsanwaltschaft tut. Es ist im Hinblick auf Punktekonto und Führungszeugnis empfehlenswert, sich einem Anwalt zuzuwenden. Der kostet zwar Geld und die Rechtsschutzversicherung zahlt leider nicht, da es eine Strafsache ist, aber auf eine Geldstrafe wird die Staatsanwaltschaft auch bestehen. Und mit dem Anwalt kann man die Dinge steuern, während man mit Abwarten eben nur abwartet. Es gibt Anwälte, die insbesondere im Verkehrsrecht tätig sind ( Fahrerflucht ist eine Sache des Strafrechtes, es kann aber sicherlich nicht schaden, eine Kanzlei zu haben, die generell im Verkerhsrecht tätig ist)und als solche über die üblichen Suchmaschinen im Internet ausfindig zu machen sind. Der Anwalt wird die zuständige Staatsanwaltschaft anschreiben, sich die Unterlagen, die dort von der Polizei vorliegen, in Kopie vorlegen lassen und zusammen mit dem Mandanten dann einen Brief schreiben, der darauf zielen wird, das Verfahren u. U. ganz fallen zu lassen. Je nach dem, wie der Brief ausfällt, kann es dazu führen, dass die Staatsanwaltschaft einen Betrag als Strafe fordert, der eine „Bagatelle“ ist und von der Höhe her keine Punkte in der Flensburger Punktekartei und keinen Eintrag im Führungszeugnis nach sich zieht. (Auch kein Fahrverbot, wenn Dein Freund das Auto immer brauchen sollte.)

Oh, Verzeihung an alle, habe die Mitteilung von Stern26 nicht gesehen und etwas längeres eben geschrieben. Vielleicht trotzdem im Nachgang interessant. Glückwunsch, Stern26!