Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Feststellung

Hallo zusammen,

es geht um „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“,
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
in diesem Fall konkret um die Frage „Wer ist befugt, die Feststellungen im Sinne dieser Vorschrift zu treffen?“

Zunächst einmal die anderen Unfallbeteiligten, wenn alle Beteiligten gegenseitig die Angaben zu Person, Fahrzeugs und der Art der Beteiligung austauschen, ist die Feststellung getroffen, alles bestens, nehme ich an.

Wenn aber der Geschädigte nicht anwesend ist? Die Polizei, ja, aber es steht dort nicht, dass es zwingend die Polizei sein muss.

Darf auch irgendein zufällig anwesender Passant die Feststellungen treffen?

Ich habe ein schönes Beispiel: Vor vielen vielen Jahren (da hatte ich noch mehr Haare und konnte ohne Brille lesen) kam ich in Frankfurt zu einem Unfall, bei dem eine junge Frau eine Leitplanke beschädigt hatte. Ich setzte die etwas geschockte Fahrerin in mein warmes Auto, ging zur nächsten Telefonzelle (das war in der Vor-Handy-Zeit) und rief die Polizei an. Die kam aber die nächsten zweieinhalb Stunden nicht, weil - wie sich später herausstellte - die Frankfurter Polizei sich mit der Autobahnpolizei nicht einigen konnte, ob der Unfall nun noch auf Stadtgebiet oder bereits auf der Autobahn geschehen war, was in der Tat nicht einfach zu beantworten war, da dort die Autobahnschilder an verschiedenen Stellen standen, je nachdem, aus welcher Richtung man auf die Autobahn fuhr (Ratswegkreisel, Auffahrt auf die A 661 in Richtung Süden).

Nach zwei Stunden und diversen vergeblichen Anrufen bei der Polizei entschied ich mich, selbst die Feststellungen zu treffen, ich fertigte ein Protokoll mit allen Daten und einer Zeichnung an, das wollte ich dann bei der Polizei abgeben. Als ich das gerade fertig hatte, kam die Polizei dann doch noch.

Hätte meine Feststellung gereicht, damit sich die Unfallverursacherin nicht nach § 142 StGB strafbar gemacht hätte? Mal von „nach den Umständen angemessene Zeit gewartet“ ganz abgesehen.

Grüße
Sebastian

Hallo zusammen,

es geht um „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“,
http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html
in diesem Fall konkret um die Frage „Wer ist befugt, die
Feststellungen im Sinne dieser Vorschrift zu treffen?“

Hi Sebastian,

ich weiss nicht mehr, wo es steht, aber es muss Meldung an die Polizei/Feuerwehr gemacht werden. Dabei sollte der Verursacher selbst die Polizei informieren, die entscheidet dann was passiert. In deinem Beispiel hätte es gereicht, wenn die Frau die Polizei angerufen hätte und dann ausreichend gewartet hätte (offensichtlich stand fest, dass die Polizei nicht kommt). Mit dem Nachweiss, das sie (die Frau) Meldung gemacht hat, kann ihr niemand eine Fahrerflucht/ Unfallflucht vorwerfen. Anders sieht es aus, wenn Sie die Polizei rufen (sie als Zeuge des Geschehens). Weil dann könnten Sie rein theoretisch sagen, die Frau hat eine Unfallflucht begangen (auch wenn das nicht stimmt).

Es kommt vor Gericht immer auf die Beweissbarkeit an. Wer wem was nachweisen kann. Auch gilt, dass die Frau nach der Kollision unter Schock stand und nicht wusste was zu tun ist. Auch hier kommt es auf en Richter an. Hier entscheidet Richterrecht.

Kernaussage bleibt jedoch, der Unfallverursacher oder Beteiligter muss der Polizei Meldung machen. Jedoch auch nur, wenn ihm das möglich ist. Dann muss auf die Behörde gewartet werden, bis die das „okay“ gibt.

Ich hatte beispeilsweise mal mein Auto in Graben geparkt und dabei einen Kanal (Betonröhre fürs ablaufende Wasser) beschädigt. Ich rief die Polizei und die sagte: Sie haben richtig gehandelt, aber ist ja nicht viel dran…Gute Weiterfahrt. Wäre ich einfach weitergefahren und jemand anders hätte das gesehen und hätte die Polizei verständigt…

und ich wäre vor Ort geblieben >>>>> keine Fahrerflucht

und ich wäre weitergefahren. Im Hinterkopf der Gedanke: Der hat das ja schon gemeldet, der hat meine Daten, die Polizei weiss ja wo ich wohne… >>>> Fahrerflucht

und ich wäre weitergefahren, ein Zeuge hätte alles gesehen und die Polizei hatte keine Lust zu kommen. Beide fahren heim. >>>> da gibt es viel Spielraum.

Gruss

DL