Unerlaubtes Entfernen von Eigentum/Kündigungsfrist

Hallo an alle,

also ich muss leider ein wenig ausholen damit Ihr den Zusammenhang versteht.

Wir haben dieses Thema am Stammtisch gehabt und ich schreibe jetzt mal um zu erfahren was wäre wenn … wir sind auf viele unterschiedliche Meinungen gekommen, daher jetzt unsere Fragen

Mal angenommen im Februar dieses Jahres haben Bekannte erfahren, dass das Haus in dem sie wohnen zum Verkauf steht. Es hat sich auch schnell ein Käufer gefunden.

Die Bekannten suchen sich obwohl sie ja eigentlich noch Zeit zum Auszug hätten (Haben 7 Jahre in der Wohnung gewohnt also 6 Monate Kündigungsfrist von Seiten des Vermieters)eine neue Wohnung.

Kurze Zwischenfrage wie ist es eigentlich mit der Kündigungsfrist wenn der neue Hauseigentümer selbst einziehen will (habe mal gehört wenn er Eigennutzung klagt sind es 3 Jahre???)

Sie finden auch gleich eine neue Wohnung und kündigen das alte Mietverhältnis fristgerecht mit 3 monatiger Kündigungsfrist zum 30.05.2007.

Der alte Vermieter ist einverstanden und schickt ein Schreiben, dass das Haus zum 01.05.2007 der neuen Eigentümerin ist. Also müsste doch die Miete dann ab Mai der neuen Eigentümerin bezahlt werden oder? Die Bekannten stellen die Zahlung des Dauerauftrages für den alten Vermieter zum 30.04.2007 ein.
So nun kommt der alte Vermieter und will die Miete für Mai noch haben und macht einen rießen Aufstand weil das Haus angeblich erst zum 01.07.2007 verkauft wurde. Die Bekannten wurden davon aber nicht in Kenntnis gesetzt und sind im Glauben das die Miete nun an den neuen Eigentümer bezahlt werden muss, den sie aber telefonisch nicht erreichen.

Von dem Grundstück wurden verschiedene Sachen entwendet, die aber Eigentum der Bekannten sind. Diese sollten am 02.05.2007 (Beispielsdatum)abgeholt werden, waren aber nicht mehr da.

Na einem kurzen Telefonat mit dem alten Vermieter stellte sich raus das angeblich eine ganze Fuhre angeblichen „MÜLL“ von dem Grundstück enttfernt wurde.

Meine Frage nun, auch wenn das Grundstück laut Schreiben dem alten Vermieter nicht mehr gehört, hat er doch kein Recht die Sachen einfach ohne deren Wissen abzuholen, da das Mietverhältnis ja noch bis zum Ende des Monats gilt!!!

Ach so, bei dem Umzug der Bekannten ist versehentlich ein Elektrogerät von einem Einpacker mitgenommen worden. Auf dieses besteht er jetzt und will die Sachen die er den Bekannten entwendet hat nicht rausgeben ehe er die Sachen wieder hat. Die Sachen kann er gerne wiederhaben. Können Sie ihm diese ZUG um ZUG geben oder sollten sie diese schon vorher abgeben???

Mal angenommen es war von seiner Seite ein Formfehler in dem Schriftstück, dass das Haus wider Erwarten doch noch ihm gehört, muss er ihnen doch die Sachen wieder beschaffen oder ? Wie sieht es mit der Zahlung der Miete aus?

Sie haben sich nun schriftlich an ihn gewandt und haben ihm zur Wiederbeschaffung der Sachen eine Frist von einer Woche gesetzt.

Noch eine letzte Frage:
Wenn ein Garagenvertrag mündlich abgeschlossen wurde, dass Geld immer in einen Briefkasten geworfen wurde, er es in seine eigene Tasche und somit am Finanzamt vorbeigeschleust hat wie sehen da die Kündigungsfristen aus gibt es da überhaupt welche?

Sorry für den langen Text und vielen Dank für Eure Antworten

sehr kompliziert–unbedingt eine rechtsberatung in anspruch nehmen!!

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