Angenommen eine Person verschafft sich unberechtigt Zugang zu einem Computer bzw. zu einem fremden E-mail account und liest unberechtigt die darin gespeicherten Daten und E-Mails, um dem Betroffenen Schaden zu zu führen oder die Informationen an Dritte weiterzugeben. Ist das ein strafrechtlicher Tatbestand im Sinne des § 202a StGB ?
Tja, wenn dabei eine Sicherung überwunden wird - so verlangt es ja der Tatbestand.
Levay
Offside von der juristischen Frage, stellt sich mir die Frage:
Was hat derjenige für ein Passwort verwendet?
Hat er es der anderen Person sogar möglicherweise mitgeteilt?
Gruss Ivo
Offside von der juristischen Frage, stellt sich mir die Frage:
Was hat derjenige für ein Passwort verwendet?
Hat er es der anderen Person sogar möglicherweise mitgeteilt?Gruss Ivo
Die Passwortfrage ist natürlich berechtigt, hilft aber mit der Fragebeantwortung nicht wirklich weiter. Insofern könnte man ja mal rein hypothetisch beide Varianten unterstellen. Zum einen das Passwort wurde auch ausgespäht oder war so einfach, dass es geknackt werden konnte. Zum anderen das Passwort wurde für einen einmaligen Zugriff beispielsweise mitgeteilt.
Gruß