Eine Mieterin ist vor zwei Monaten in ein Gebäude Baujahr 1960 gezogen. Die Wohnung ist saniert, aber die Wohnung unter ihr hat in der Toilette noch einen alten Druckspüler, der jede Nacht zwischen 0:00 h und 2:00 h viertelstündlich betätigt wird. Der Druckspüler ist so laut, dass die Mieterin bei jeder Betätigung der Spülung wieder senkrecht im Bett sitze.
Der Eigentümer des Gebäudes (Genossenschaft) will den Druckspüler nicht umbauen, da dieser ja noch funktioniert. Auf Dauer ist diese Situation für die Mieterin aber kein Zustand.
Dass man Mietern das Duschen und Toilettenspülen nachts nicht verbieten kann, ist bekannt. Wie aber sieht es mit zumutbarer Lautstärke aus? Gibt es hierzu bereits eine Rechtsprechung?
Oder ist vielleicht eine Mietminderung aufgrund von eingeschränkter Lebens- und besonders Schlafqualität möglich? Wenn ja, um wieviel %?
Hallo!
Ohrstöpsel helfen leider nicht. Und natürlich bleibt das Problem bei einer Mietminderung auch erstmal bestehen. Aber vermutlich könnte damit etwas Druck auf die Genossenschaft ausgeübt werden. Bei Mietminderungsandrohungen werden die nämlich immer gleich hellhörig! Und ein Umbau auf Spülkasten kostet nicht die Welt…
warum nicht!! (möglicherweise liegt es auch hier an der qualität -
es gibt mit sicherheit welche die funktionieren)
Und natürlich bleibt das
Problem bei einer Mietminderung auch erstmal bestehen. Aber
vermutlich könnte damit etwas Druck auf die Genossenschaft
ausgeübt werden.
wenn so leicht druck ausgeübt werden kann, dann ist der laden
alsbald pleite!!
Bei Mietminderungsandrohungen werden die
nämlich immer gleich hellhörig! Und ein Umbau auf
Spülkasten kostet nicht die Welt…
je nachdem - auf jeden fall einige hundert euro
aber möglicherweise das größere problem: der mieter,
der vielleicht gar kein spülkasten (der auch nicht leise sein
muss) will, denn trotz spartaste kann ein druckspüler oft
viel leichter und effizienter die wassermenge regulieren