Eine Mieterin ist vor zwei Monaten in ein Gebäude Baujahr 1960 gezogen. Die Wohnung ist saniert, aber die Wohnung unter ihr hat in der Toilette noch einen alten Druckspüler, der jede Nacht zwischen 0:00 h und 2:00 h viertelstündlich betätigt wird. Der Druckspüler ist so laut, dass die Mieterin bei jeder Betätigung der Spülung wieder senkrecht im Bett sitze.
Der Eigentümer des Gebäudes (Genossenschaft) will den Druckspüler nicht umbauen, da dieser ja noch funktioniert. Auf Dauer ist diese Situation für die Mieterin aber kein Zustand.
Dass man Mietern das Duschen und Toilettenspülen nachts nicht verbieten kann, ist bekannt. Wie aber sieht es mit zumutbarer Lautstärke aus? Gibt es hierzu bereits eine Rechtsprechung?
Oder ist vielleicht eine Mietminderung aufgrund von eingeschränkter Lebens- und besonders Schlafqualität möglich? Wenn ja, um wieviel %?