unerträglicher Druckspüler Toilette

Ich bin vor zwei Monaten in ein Gebäude Baujahr 1960 gezogen. Meine Wohnung ist saniert, aber die Wohnung unter mir hat in der Toilette noch einen alten Druckspüler, der jede Nacht zwischen 0:00 h und 2:00 h viertelstündlich betätigt wird. Der Druckspüler ist so laut, dass ich bei jeder Betätigung der Spülung wieder senkrecht im Bett sitze.

Der Eigentümer des Gebäudes (Genossenschaft) will den Druckspüler nicht umbauen, da dieser ja noch funktioniert. Auf Dauer ist diese Situation für mich aber kein Zustand.

Dass man Mietern das Duschen und Toilettenspülen nachts nicht verbieten kann, weiß ich. Wie aber sieht es mit zumutbarer Lautstärke aus? Gibt es hierzu bereits eine Rechtsprechung?

Oder ist vielleicht eine Mietminderung aufgrund von eingeschränkter Lebens- und besonders Schlafqualität möglich? Wenn ja, um wieviel %?

Hallo,
von rechtlicher Seite kann ich mir nicht vorstellen, dass da etwas zu machen wäre. Verwaltung…? na ja…
Im guten mit dem Mieter darüber sprechen, eventuell Kostenteilung vorschlagen?!
Das ist die vernünftigste Lösung…
Gutes Gelingen
Beste Grüße