Sie hat im oeffentlichen Dienst gearbeitet und dort gekuendigt. Letzter Arbeitstag war der 29. Oktober, die Kuendigung war ab dem 2. november 2010 gueltig.
Nun hat sie heute ihren Kontostand geprueft und festgestellt, dass man ihr fuer November ein volles Monatsgehalt gezahlt hat.
Wie ist da nun die Rechtslage? Muss sie das Geld zurueckzahlen? Und wenn nicht, wie lange muss sie laut Gesetz warten, bis sie es anruehren darf?
bei dernächst3en Kontoprüfung kommst es Raus, das Deine Freundin Gehalt bekommen aht, worauf kein Anspruch besteht. Dann muß Sie das zurückzahlen. Ich weiss nicht wie lange man das Geld zurückhalten kann, mindestens 2 Jahre besteht die Nachforderung vom Arbeitgeber. Andererseits kommt es immer schlecht an, wenn das bekannt wird. Ich würde das Geld zurück zahlen, ehrlich wert am längsten. HG Circan
zuviel gezahltes Gehalt muss immer zurückgezahlt werden. Deiner Freundin ist es auch noch rechtzeitig aufgefallen, so dass sie den Fehler in der Lohnbuchhaltung ihrer alten Firma mitteilen und korrigieren lassen kann.
Ich würde dringend davon abraten, so zu tun, als hätte man nichts bemerkt und das Geld einfach auszugeben. Jeder Arbeitnehmer ist auch verpflichtet, seine Abrechnungen und Überweisungen auf Unstimmigkeiten zu prüfen und diese dann zu melden.
Genauere Auskünfte rechtlicher Art kann und darf ich nicht geben, hier wäre im Zweifelsfall ein Fachanwalt hinzu zu ziehen, falls Deine Freundin sich weigern würde, das Geld zurück zu zahlen.
Ein Anruf in der Personalabteilung ist auf jeden Fall der richtigere Weg und hinterlässt auch einen besseren Eindruck und man hat ein reines Gewissen
Hallo, mit Verlaub - wenn Du jemandem versehentlich zu viel gezahlt hast, möchtest Du doch Dein Geld auch wieder zurück. Dem Arbeitgeber wird es nicht anders gehen.
Ansonsten gilt nachfolgende Ausführung: Rückforderung zu viel gezahlter Bezüge:
Zu viel gezahlte Bezüge sind nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) über die Verpflichtung zur Herausgabe bei ungerechtfertigter Bereicherung (§§ 812 ff. BGB) zurückzuzahlen. Ein Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung entfällt jedoch, wenn der Arbeitnehmer nicht mehr bereichert ist (§ 818 Abs. 3 BGB). Der Wegfall der Bereicherung ist anzunehmen, wenn der Arbeitnehmer die zu viel gezahlten Bezüge im Rahmen seiner Lebensführung verbraucht hat. Der Anspruch auf Rückzahlung bleibt jedoch bestehen, wenn der Arbeitnehmer den Mangel des rechtlichen Grundes der Zahlung oder die Fehlerhaftigkeit der Zahlungsgrundlage kannte oder nachträglich erfuhr.
Das trifft wohl auf Deine Freundin zu!
Bezüge im vorstehenden Sinne sind alle wiederkehrenden und alle einmaligen geltlichen Leistungen, wie beispielsweise Vergütung, Lohn, Urlaubsvergütung, Urlaubslohn, Krankenbezüge, Trennungsgeld sowie Beihilfen, Reise- und Umzugskostenvergütungen.
Meine Empfehlung: Sie soll sich bei Ihrem alten Arbeitgeber melden. Das macht einen guten Eindruck!!
Auch einen lieben Gruß
Ella
natürlich muss das Geld zurückgezahlt werden, meistens überschneiden sich die Gehaltszahlungen gerade am Monatsende/anfang ganz besonders wenn das Entgelt schon im voraus für den kommenden Monat bezahlt werden.(wie im öffentlichen Dienst)
Sie hat im oeffentlichen Dienst gearbeitet und dort
gekuendigt. Letzter Arbeitstag war der 29. Oktober, die
Kuendigung war ab dem 2. november 2010 gueltig.
Nun hat sie heute ihren Kontostand geprueft und festgestellt,
dass man ihr fuer November ein volles Monatsgehalt gezahlt
hat.