Unerwartete fristlose KündigungArbeitsverhältnis

Hallo!

Meinem Lebensgefährten wurde heute in einem Streitgespräch scheinbar fristlos gekündigt. Sein Chef sagte wohl „You’re fired and never come back!“. Es ging darum: Er hat in einem Irish Pub als Chef-Bartender gearbeitet, normalerweise hat er Donnerstags und Sonntags frei. Die Samstage bekommt er eigentlich nie frei, weil da halt sehr viel los ist. In den 1 1/2 Jahren, die er dort gearbeitet hat, hat er villeicht ganze 8 Samstage frei gehabt und musste dafür meist Urlaub nehmen. Von Freitag bis Mittwoch war er jetzt krank geschrieben. Dienstag bekam er eine SMS von einer Kollegin, dass ihm Montag und Dienstag als seine freien Tage eingetragen wurden und er Mittwoch zur Schicht, inkl. Auf- und zusperren der Gatstätte, eingeteilt ist (wie gesagt, obwohl er Krankenschein hatte und mit Erkältung zu Hause lag!). Sein Manager (also direkter Stellvertrteter seines Chefs) hat ihm Monatg und Dienstag als seine freien Tage eingetragen, also als er eh krank war, obwohl, wie erwähnt, mein Partner sonst immer Do&So frei hat und er weiß, dass wir umziehen und die Tage brauchen. Als mein Partner am Mittwoch (trotz AU) zur Arbeit erschien haben er und der Manager ausgemacht, dass er doch Donnerstag und Sonntag frei haben soll. Sein oberster Boss hat das nun heute gesehen und meinte er wäre unflexibel, weil er Sonntag seinen freien Tag haben. Mein Partner hatte wohl vorher noch geguckt, ob Sonntag große Reservierungen anstehen, taten sie nicht.
Jetzt die Frage: Ist diese Kündigung mit sofortigem Eintritt wirksam? Ist sie überhaupt wirksam? Gibt es unter 2 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist? Reicht eine mündliche Kündigung? Muss mein Partner jetzt irgendwas beachten, außer sich Montag als arbeitssuchend zu melden?

Ich danke viel viel vielmals für alle Antworten! Ich bin absolut ratlos!

Hallo,

momentan ist alles noch ganz locker zu sehen, weil eine ordentliche und außerordentliche Kündigung an die Schriftform in Deutschland gebunden ist. Das gilt auch, wenn nur ein mündlicher Arbeitsvertrag existiert. Er soll weiterhin ganz normal zur Arbeit gehen, so wie es sein Dienstplan vorsieht.

Nach Zugang der schriftlichen Kündigung muss er innerhalb von einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen.

Falls die Kündigung eintrifft, melde dich einfach nochmal.

LG Veit

Grundsätzlich ist eine mündliche Kündigung unwirksam. Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Da aber hier mehrere Verstöße vorliegen (Arbeitszeitgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz …) sollte er sich sofort einen Fachanwalt für Arbeitsrecht nehmen, auch wenn die Kündigung so nicht durchgeht. Auch gegen eine an sich unwirksame Kündigung besteht nur 21 Tage Klagefrist, sonst wird sie doch noch wirksam.

Hallo,
es spielt eigentlich keine Rolle wann man sonst immer Frei hat oder nicht. Fakt ist, dass es immer eine gesetzliche Kündigungsfrist gibt. Ist diese nicht vertraglich vereinbart, gilt die gesetzliche. In der Regel 4 Wochen zum Monatsende. Befindet sich der Betroffene im Krankenstand kann nicht gekündigt werden.
Liegt ein Verschulden vor, wie z.B. zu spät kommen oder ein „kleines“ Streitgespräch unter Zeugen, dann muss erst abgemahnt werden. Auch hier in der Regel 2-3 mal bevor man gekündigt wird.
Fristlose Kündigung nur möglich bei groben Verstößen wie Diebstahl, Handgreiflichkeiten oder Ähnlichem.
Würde nochmal mit dem Chef reden ob er die Kündigung ernst gemeint hat oder ob Diese nur im Streit ausgesprochen wurde - Kündigung muß schriftlich erfolgen und persönlich zugestellt werden (Einschreiben oder persönliche Übergabe mit Zeugen vom Chef. Ist das nicht der Fall, ist die Kündigung ungültig!
Mein persönlicher Tipp: Geht zum Arbeitgericht wenn wirklich nichts vorgefallen ist was eine Kündigung rechtfertigt. Kostet Euch keinen Pfennig und zu 95% wird für den Arbeitnehmer entschieden! (Weiterbeschäftigung oder Abfindung, zu mindestens die Zahlung bis Beendigung der Kündigungsfrist und noch zustehende Vergütungen wie Urlaubsgeld oder Sonntags Zuschlägen). Da gibt es jedoch Fristen die unbedingt eingehalten werden müssen. Zuerst mal der Kündigung schriftlich widersprechen und dann sofort aufs Arbeitsgericht einen Termin holen. Dort auch erfragen wie man sich bis zur Verhandlung verhalten soll! Versäumt man eine Frist ist alles umsonst. Also nicht lange warten, sofort handeln. Falls Recht-schutz- versicherung vorhanden würde ich zusätzlich einschalten.
Hoffe ich konnte ein wenig behilflich sein.
Trotz Allem ein schönes Wochenende
Th. O.

Liebe Sonneblume 1702!

Die Kündigung deines Mannes ist nicht gültig, da eine Kündigung IMMER der schriftform bedarf!
Hierzu dieser Link:

http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/recht…

Er sollte also auf jeden wieder zur Arbeit gehen,denn sonst schiebt der Arbeitgeber nachher womöglich noch eine gültige, schrifliche Kündigung wegen „Arbeitsverweigerung“ nach.

Wenn dein Mann schon 2 Jahre dort arbeitet, hatt er auf jeden Fall 1 Monat Kündigungsfrist und fristlos gekündigt werden darf auch nur, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht.
Ein solcher Grund kann sowohl für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer vorhanden sein. Typische Kündigungsgründe sind Straftaten gegen den Arbeitgeber oder Arbeitnehmer, beharrliche Arbeitsverweigerung, tätliche Auseinandersetzungen im Betrieb.

Folgende Gründe zur fristlosen Kündigung durch den Arbeitnehmer hat die Rechtsprechung akzeptiert:

· Wiederholte, verspätete Gehaltszahlung durch
den Arbeitgeber

· Verstoß gegen Arbeitsschutzbestimmungen

· Tätlichkeiten oder Beleidigungen durch den
Arbeitgeber

· Echtes Mobbing (in der Form des Bossing)

· Verletzung der Pflicht zur vertragsgerechten
Beschäftigung

· Kurzfristiges Angebot eines Studienplatzes

· Arbeitsplatzbedingte Krankheit des Arbeitnehmers

· Heranziehung zu Mehrarbeit im Übermaß trotz
Abmahnung

· Entzug von vertraglich vereinbarten Funktionen
durch den Arbeitgeber

· Beleidigende oder leichtfertige Verdächtigung
des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber.

In minder schweren Fällen ist sowohl für die Arbeitgeberkündigung als auch die Arbeitnehmerkündigung eine Abmahnung erforderlich. Die außerordentliche Kündigung ist nur als letztes Mittel zulässig

Dein Mann hat nichts schlimmes gemacht und sein Arbeitgeber hat wohl einfach nur nicht seine „Emotionen“ im Griff…sehr unproessionell und „dumm“:wink:

Wenn der Arbeitgeber seinen Fehler nicht einsieht, würde ich an Stelle deines Mannes sofor zum Anwalt gehen, denn er ist GANZ KLAR im Recht!

Lieber Gruß, Sandra.

Hallo, allen!

Danke für die fixe Antwort. Haben uns jetzt bisschen informiert und ich hatte sogar jemanden am Aparat, der sich damit quasi auskennt, da er selbst Mitarbeiter beschäftigt. Mein Männe geht morgen zur Arbeit, hat er auch schon dem Manager per SMS mitgeteilt. Und dann sehen wir mal was passiert.
Ich denke ohnehin, dass es wieder auf ne Aussprache hinausläuft. Wenn Iren, Waliser, Nordengländer oder Schotten diskutieren kann das schon mal rauer zugehen. Und unprofessionell ist das alle mal! Alles was zu zählen scheint ist das Geld.

Falls ich dran denke, berichte ich bei Zeiten wie es gelaufen ist. Vielen Dnak für die Antworten!!!

keine ahnung man, bin kein experte !!!

Hallo,

ich kann zwar keine Rechtsberatung geben, aber soviel.
In Deutschland müssen Kündigungen gleich ob fristlose oder fristgetrechte SCHRIFTLICH erfolgen.

Fristlose Kündigungen können nicht nach „Gutsherrenart“ verteilt werden.

Empfehle dringend den Kontakt zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht um insbesondere das weitere Verhalten gegenüber dem Arbeitgeber abzustimmen.

Freundliche Grüsse

Warum Arbeitsschutzgesetzt? War das nicht, dass der Arbeitgeber die Arbeit quasi sicher gestalten muss, so dass keine Angestellten zu schaden kommen? Ich hab da drin nix gefunden was Sich auf Arbeit mit AU oder ähnlichem bezieht.

Ich habe nicht „Arbeitsschutzgesetz“, sondern „Arbeitszeitgesetz“ geschrieben. Denn so wie der Fall beschrieben ist, hat der Arbeitgeber mehrfach deutlich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, wofür er haftbar zu machen ist.

Warum Arbeitsschutzgesetzt? War das nicht, dass der
Arbeitgeber die Arbeit quasi sicher gestalten muss, so dass
keine Angestellten zu schaden kommen? Ich hab da drin nix
gefunden was Sich auf Arbeit mit AU oder ähnlichem bezieht.

Hallo Sonnenblume
Ich habe mal im §622 BGB nachgeschlagen, habe aber nichts gefunden, weil da die Kündigungsfristen erst ab einer Beschäftigungsdauer von 2 Jahren aufgeführt sind. Ich würde deinem Lebensgefährten raten, sich bei der Gewerkschaft zu erkundigen,

Tut mir leid, das ich dir nicht weiterhelfen konnte.

MfG Klaus

Hallo Sonnenblme 1702!

Lieb, dass du nochmal zurückmeldst und uns auf dm Laufenden hälst:smile: DAS machen echt die wenigsten hier, denn meist hört man nach der Antwort garnix mehr…das finde ich ehrlich geagt immer ein bisschen schade und auch ein wenig unhöflich:wink:

Drücke ganz feste die Daumen, dass es eine Aussprache gibt und der Rechtstreit euch erspart bleibt! Aber du hörst dich ja schon recht posiiv gestimmt an:smile:

Lieber Gruß, Sandra.

Hallo zuerst einmal Danke für das Vertrauen aber ich kann Ihnen da nicht weiterhelfen da ich in einer Großen Gewerkschaft bin würde so einen Fall wie sie ihn mir Beschrieben haben unsere Rechtsstelle übernehmen.

Sorry

Hallo,

eine fristlose Kündigung ist in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Somit beträgt die Kündigungsfrist einen Monat zum Monatsende.

Wenn ihr Partner an diesen Arbeitstagen grundsätzlich und immer gearbeitet hat, hat er ein sogenanntes Besitzstandrecht.
Ausnahme wäre nur, wenn der laufende Betrieb in dieser Zeit nicht aufrecht erhalten werden kann!!
Eine Änderung der Arbeitstage muß grundsätzlich mit ihrem Partner abgesprochen werden.

Grüße

Bartblume

Oh ja. Jetzt wo du es sagst, seh ich’s auch :wink:

So, vielen Dank für de Hilfe! Mein Partner hat die schriftliche Kündigung vom Chef bekommen und ist ab Ende Spetember aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Hoffen wir, dass er bald etwas besseres mit faireren Bedingungen findet. *seufz*

Hallo,

mich würde interessieren, mit welcher Begründung er diese Kündigung ausgesprochen hat !!??

Grüße Bartpflanze

So, vielen Dank für de Hilfe! Mein Partner hat die
schriftliche Kündigung vom Chef bekommen und ist ab Ende
Spetember aus dem Arbeitsverhältnis entlassen. Hoffen wir,
dass er bald etwas besseres mit faireren Bedingungen findet.
*seufz*

Eine mündliche Kündigung reicht auf keinem Fall. Auch eine fristlose Kündigung wäre hier vor dem Arbeitsgericht sicher nicht durchzuboxen…