Hallo, habe folgendes Problem: im März 2016 wurde ich geschieden - für die Vertretung für Scheidung und deren Folgen habe ich im September 2015 Beratungsschein bekommen - bin alleinerziehend, habe zwei Kinder und dazu habe ich von ehemalige Selbstständigkeit noch 3 Jahre private Insolvenz laufen, also auch wenn ich Vollzeit arbeite, bin ich unter der Grenze, d.h.Beratungsschein war ohne Problem. Mein RA hat mich auch gleich am Anfang darauf hingewiesen, dass ich den holen soll, er wusste auch über meine wirtschaftliche Lage Bescheid und dass ich mir keine große Ausgaben leisten kann.
Scheidung haben wir durchgezogen und es blieb noch der Ausgleich des Zugewinns. Es gab nicht viel zu teilen, denn mein Mann hat zwar Wohnung gehabt, aber mit großen Schulden und am Anfang der Ehe hatte ich mehr als er - wir haben uns mithilfe der RA an 3000 Euro geeinigt, die ich bekommen habe, damit ich aus der alten Wohnung ausziehen kann. Das Geld floss in die neue Wohnung, musste neu Küche kaufen und paar neue Möbelstücke, weil die alten musste ich teilweise meinem Mann überlassen.
Und jetzt kommt das Problem: jetzt will mein RA doch über 700€ für die Vertretung für Zugewinnausgleich. Problem habe ich in mehreren Punkten:
1.er hat mir nach der Scheidung nie darauf hingewiesen, dass das angeblich nicht unter die bezahlte Leistung des Beratungsscheins fällt (das habe ich zum ersten mal in der Rechnung gelesen). Nach der Scheidung hat er automatisch weiter gemacht, hat gleich nach der Scheidungsverhandeln schon die andere Seite persönlich darauf angesprochen, wegen Vergleich, nie aber erwähnt, dass das von mir bezahlt werden muss - obwohl er ganz genau wusste, dass ich nicht nur in Insolvenzverfahren bin, sondern dass ich auch so nicht über viel Geld verfüge… d.h. er hat meine wirtschaftliche Situation total ignoriert, obwohl er wusste, dass auch schon 100€ für mich Belastung sind
2. es ist aber auch nicht so, dass es sich da keine Gedanken gemacht hat - als ich ich um Hilfe wegen Alimente (August 2016) gebeten habe, wurde mir gesagt, das deckt der Beratungsschein nicht, dafür muss ich mir wieder Beratungsschein holen - d.h. er hat schon in diesem Fall gewusst, dass dafür Beratungsschein benötigt wird, 4 Monate vorher aber nicht? Ich kann jetzt nicht sagen, ob die Korrespondenz mit seiner Sekretärin führe, oder direkt mit ihm, es ist aber egal.
Hier noch Erklärung zu meinem Aufwand, dass rechtliche Folgen der Trennung (so steht es in Beratungsschein), die Mitarbeiterin hat sogar in dem Wisch Kostenhilfe für Scheidung und mit dem verbundenen Angelegehneiten oder so etwas reingeschrieben - also dass die rechtliche Folgen auch doch Zugewinnausgleich der Vermögen ist:
Bezüglich der anderen Rechnungen ist folgendes anzumerken:
Es wurde ein Beratungshilfeschein für die Beratung in rechtlichen Fragen der Trennung übersandt.
Es wurde korrespondiert bezüglich Ehewohnung etc. Diese Tätigkeit werden wir mit der Beratungshilfe abrechnen.
Dies gilt aber nicht für Verfahren bezüglich der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere des Zugewinnausgleichs.
Wir haben in dieser Angelegenheit ohnehin schon an der unteren Grenze gerechnet.
FRAGE: kann ich hier was machen ? Und wenn, dann was und wie? Ich verdiene so, dass ich am Ende des Monats wirklich mit null da stehe-keine leiht mir Geld, weil ich noch Insolvenz laufen habe, sogar meine Eltern haben mir Geld für Umzug geliehen, die habe ich gerade abbezahlt, mein Erspartes ist weg und - was Hauptsache ist - ich fühle mich mehr als verarscht, weil von vorne rein war klar, ich kann keine große Kosten für RA zahlen und habe mich darauf verlassen, dass er mir hilft und sagt, wenn so was kommt - jetzt weiss ich nicht so wirklich, was ich machen soll.
Danke im Voraus