Unerwartete Rechtsanwaltkosten trotz Beratungsschein nach Scheidung

Hallo, habe folgendes Problem: im März 2016 wurde ich geschieden - für die Vertretung für Scheidung und deren Folgen habe ich im September 2015 Beratungsschein bekommen - bin alleinerziehend, habe zwei Kinder und dazu habe ich von ehemalige Selbstständigkeit noch 3 Jahre private Insolvenz laufen, also auch wenn ich Vollzeit arbeite, bin ich unter der Grenze, d.h.Beratungsschein war ohne Problem. Mein RA hat mich auch gleich am Anfang darauf hingewiesen, dass ich den holen soll, er wusste auch über meine wirtschaftliche Lage Bescheid und dass ich mir keine große Ausgaben leisten kann.
Scheidung haben wir durchgezogen und es blieb noch der Ausgleich des Zugewinns. Es gab nicht viel zu teilen, denn mein Mann hat zwar Wohnung gehabt, aber mit großen Schulden und am Anfang der Ehe hatte ich mehr als er - wir haben uns mithilfe der RA an 3000 Euro geeinigt, die ich bekommen habe, damit ich aus der alten Wohnung ausziehen kann. Das Geld floss in die neue Wohnung, musste neu Küche kaufen und paar neue Möbelstücke, weil die alten musste ich teilweise meinem Mann überlassen.
Und jetzt kommt das Problem: jetzt will mein RA doch über 700€ für die Vertretung für Zugewinnausgleich. Problem habe ich in mehreren Punkten:
1.er hat mir nach der Scheidung nie darauf hingewiesen, dass das angeblich nicht unter die bezahlte Leistung des Beratungsscheins fällt (das habe ich zum ersten mal in der Rechnung gelesen). Nach der Scheidung hat er automatisch weiter gemacht, hat gleich nach der Scheidungsverhandeln schon die andere Seite persönlich darauf angesprochen, wegen Vergleich, nie aber erwähnt, dass das von mir bezahlt werden muss - obwohl er ganz genau wusste, dass ich nicht nur in Insolvenzverfahren bin, sondern dass ich auch so nicht über viel Geld verfüge… d.h. er hat meine wirtschaftliche Situation total ignoriert, obwohl er wusste, dass auch schon 100€ für mich Belastung sind
2. es ist aber auch nicht so, dass es sich da keine Gedanken gemacht hat - als ich ich um Hilfe wegen Alimente (August 2016) gebeten habe, wurde mir gesagt, das deckt der Beratungsschein nicht, dafür muss ich mir wieder Beratungsschein holen - d.h. er hat schon in diesem Fall gewusst, dass dafür Beratungsschein benötigt wird, 4 Monate vorher aber nicht? Ich kann jetzt nicht sagen, ob die Korrespondenz mit seiner Sekretärin führe, oder direkt mit ihm, es ist aber egal.
Hier noch Erklärung zu meinem Aufwand, dass rechtliche Folgen der Trennung (so steht es in Beratungsschein), die Mitarbeiterin hat sogar in dem Wisch Kostenhilfe für Scheidung und mit dem verbundenen Angelegehneiten oder so etwas reingeschrieben - also dass die rechtliche Folgen auch doch Zugewinnausgleich der Vermögen ist:
Bezüglich der anderen Rechnungen ist folgendes anzumerken:

Es wurde ein Beratungshilfeschein für die Beratung in rechtlichen Fragen der Trennung übersandt.

Es wurde korrespondiert bezüglich Ehewohnung etc. Diese Tätigkeit werden wir mit der Beratungshilfe abrechnen.

Dies gilt aber nicht für Verfahren bezüglich der Vermögensauseinandersetzung, insbesondere des Zugewinnausgleichs.

Wir haben in dieser Angelegenheit ohnehin schon an der unteren Grenze gerechnet.

FRAGE: kann ich hier was machen ? Und wenn, dann was und wie? Ich verdiene so, dass ich am Ende des Monats wirklich mit null da stehe-keine leiht mir Geld, weil ich noch Insolvenz laufen habe, sogar meine Eltern haben mir Geld für Umzug geliehen, die habe ich gerade abbezahlt, mein Erspartes ist weg und - was Hauptsache ist - ich fühle mich mehr als verarscht, weil von vorne rein war klar, ich kann keine große Kosten für RA zahlen und habe mich darauf verlassen, dass er mir hilft und sagt, wenn so was kommt - jetzt weiss ich nicht so wirklich, was ich machen soll.

Danke im Voraus

Hallo

Ich würde erstmal, wenn es irgend geht, mit dem RA persönlich (nicht am Telefon) sprechen und dabei erstmal davon ausgehen, dass er den Fall vielleicht vergessen hat, oder die Rechnung seine neue RA-Gehilfin oder ein Kollege in seiner Kanzlei während seines Urlaubs geschrieben hat oder sonst was.

Also ihn einfach freundlich daran erinnern, was damals besprochen wurde, und darauf hoffen, dass er sich wieder an alles erinnert, wenn er mich sieht, und es sich damit erledigt hat.

Sonst kann ich keine Tipps geben, höchstens die RA-Kammer anrufen und fragen, ob das normal ist. - Das aber erst, wenn das Gespräch unfreundlich verlaufen ist oder überhaupt abgelehnt wird.

Wenn er auf seiner Forderung im Gespräch besteht, würde ich vielleicht - ganz freundlich und sachlich, als reine Verständnisfrage - fragen, ob das bedeutet, dass man sich auf sein Wort nicht verlassen kann.

Viele Grüße

Das habe ich vor, anrufen und Termin auszumachen, aber ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin mit diesem RA eigentlich seit 3 Jahren im Kontakt, es hat schon mit der Insolvenz angefangen und dann mit der Scheidung, ich gehe nicht davon aus, dass er sich an mich nicht erinnert - im Gegenteil, er weiß, wer ich bin.
Ich habe auch bereits schriftlich und ich denke auch ganz höfflich darauf hingewiesen, dass ich denke, dass diese Rechnung ein Irrtum ist. Ich habe noch eine offene Rechnung, die habe ich bezahlt, das betraf eben Kindesunterhalt.
Und ich habe auch schon eben das oben genannte Antwort bekommen - ich denke, dass es also nicht nur von der Gehilfin kommt.
Ich versuche es schon irgendwie zu klären, aber was machen, wenn er darauf besteht?

Das hört sich so an, als hättest Du einen RA, der Dich bislang gut und auch mit Verständnis für Deine Situation vertreten hat. Von meiner eigenen Scheidung weiß ich noch, dass die vermögensrechtlichen Fragen z. B. auch nach der Scheidung nicht voll geklärt waren und sich das dann noch hingezogen hat. Es handelt sich um letztendlich 2 Gerichtsverfahren.
Ich halte es für sinnvoll, mit dem RA persönlich zu reden - er hat Dich bislang gut vertreten.
Unterstellen will ich es nicht, aber kann es ganz vielleicht sein, dass Du seine Unterstützung bislang als selbstverständliches Dauerrecht im Kopf hast?
Vermutlich ist die Forderung korrekt. Also erstmal überlegen, wie Du notfalls 800 € zusammen kriegst (geht sicher auch in Raten) und dann mit dem RA persönlich reden.
Viel Glück

Das stimmt, er hat mich bis jetzt immer gut beraten.
Auf keinen Fall habe ich etwas für selbstverständlich gehalten, ich schätze, wenn mir jemand hilft, und ich habe ihm auch immer gesagt, dass wenn wirklich für ein Brief irgendwo Kosten enstehen, die er sonst nicht bezahlt bekommt, kann ich mit Rechnung von 100€ leben. Er hat mir bei der Scheidung geraten die Kostenhilfe zu beantragen und mich auch darauf hingewiesen, dass Fragen wegen Kindesunterhalt dadurch nicht gedeckt sind. Dafür hat er mir Rechnung geschrieben und die habe ich auch auf zweimal bezahlt. Das ist also nicht so, dass ich etwas für selbstverständlich halte. Es ist nur so, dass nach der Scheidung niemals davon die Rede war, dass es sich hier um anderes Prozess handelt. Dazu haben wir alles aussergerichtlich mittels Korrespondenz zwischen unseren RA geklärt.
Ich denke, hätte er damals gesagt, dass es mich was kostet, hätte ich versucht das ganze mit meinem Ex vielleicht auch so zu klären und dann am Ende nur durch RA zu bestätigen. Ich dachte die ganze Zeit, dass es innerhalb des Gutscheins abläuft - schon aus dem Grund, weil der RA 1.nie etwas gesagt hat und auch 2.wusste, was ich verdiene und dass ich in Insolvenz bin, obwohl schob fortgeschrittene, aber trotzdem noch Insolvenz, denn auch damit hat er mir damals geholfen.
Trotzdem danke für Hilfe