im letzten Jahr gab es ja eine intensive öffentliche Diskussion zu unerwünschten Anrufen von irgendwelchen CallCentern, vor allem wenn diese mit unterdrückter Rufnummer anriefen. Dies sollte durch ein neues Gesetz nun abgestellt sein.
Hierzu habe ich zwei Fragen:
Angeblich sollen immer noch einzelne CallCenter mit unterdrückter Rufnummer anrufen. Gibt es eine Übergangsregelung oder irgendwelche Ausnahmetatbestände (Gesetzeslücke)?
Angeblich sollen sich mittlerweile nicht nur die Firmen sondern auch die Agents strafbar machen (sofern sie wissen, dass sie mit unterdrückter Rufnummer telefonieren). Ist das richtig?
Falls jemand noch einen Link kennt, auf dem dies verbindlich erklärt wird, wäre ich ihm sehr dankbar. Oder für Hinweise, wo ich dies verbindlich klären lassen könnte (Verbraucherzentralen?).
das genannte Gesetz gibt es noch nicht, es liegt erst als Entwurf vor. Die Bundesregierung erinnert in ihrem Entwurf zunächst daran, dass Werbetelefonate immer dann rechtswidrig sind und unlauteren Wettbewerb darstellen, wenn sie ohne Einwilligung des Verbrauchers erfolgen. Komme es jedoch zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, sei es dem Verbraucher mangels beweisfähiger Angaben häufig nicht möglich, den Anrufer zu identifizieren.
Rufnummern dürfen nicht mehr unterdrückt werden
Hier will die Regierung Abhilfe schaffen. Künftig soll nämlich die Unterdrückung der Rufnummer bei Werbeanrufen ausgeschlossen werden, um so eine effektive Verfolgung unerlaubter Telefonwerbung zu gewährleisten. Verstöße sollen als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden können.
Erweitertes Rücktrittsrecht
Ferner soll Verbrauchern laut Gesetzentwurf künftig bei allen telefonischen Verträgen über Dienstleistungen noch bis zur vollständigen Vertragserfüllung durch beide Vertragsparteien ein Rücktrittsrecht zustehen, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Bisher gilt dies nur für am Telefon geschlossene Verträge über Finanzdienstleistungen. Bei sonstigen Dienstleistungen stehe Verbrauchern bislang unter Umständen überhaupt kein Widerrufsrecht zu, so die Regierung. Häufig werde diese Regelung durch Übersendung einer fingierten Auftragsbestätigung vom unseriösen Anbieter an den Verbraucher ausgenutzt, so dass untergeschobene Verträge aufgrund unerlaubter Telefonwerbung die Folge sein können. Mit der Neuregelung solle dem entgegengewirkt werden, erklärte die Regierung weiter.
Bundesrat moniert Bußgeldhöhe
Der Bundesrat hatte den Gesetzentwurf am 19.09.2008 beraten und dabei unter anderem die vorgesehene Bußgeldhöhe von bis zu 50.000 Euro beanstandet, die bei einem Verstoß gegen das Verbot der unerlaubten Telefonwerbung droht. Es sei zweifelhaft, ob der erwünschte Abschreckungseffekt bei dieser Summe erreicht würde, hatte die Länderkammer erklärt und sich für ein Bußgeld von bis zu 250.000 Euro ausgesprochen. Die Regierung stimmt dem nicht zu, da ein höherer Bußgeldrahmen im Vergleich zu anderen Tatbeständen des Strafrechts unverhältnismäßig sei. Im Übrigen bleibe es weiterhin möglich, neben einer Geldbuße ein Ordnungsgeld wegen Verstoßes gegen das Telefonwerbeverbot von bis zu 250.000 Euro zu verhängen, so die Regierung.