Hallo liebe Rechts-ExpertInnen 
Fälle gibts, die gibts überhaupt nicht grrrrrrrrrr. Da ja Rechtsauskünfte an Betroffene nicht gegeben, sondern nur allgemein gehaltene Diskussionen geführt werden dürfen, biete ich euch folgende Diskussionsgrundlage an
:
Nehmen wir also mal an, dass vor ein paar Wochen über Ebay ein Fahrrad-Anhänger versteigert wurde, der auch prompt geliefert wurde - aber ohne wichtige Kleinteile (Abstandshalter für die Räder). Diese sind in der Montageanleitung zwar genannt und mit kleinem, kaum erkennbaren Bild illustriert, aber so ungenau beschrieben, dass der Käufer diese fehlenden Teile nicht im Fahrradhandel besorgen kann.
Nehmen wir weiter an, dass der Käufer daraufhin den Verkäufer anschrieb, den Fall schilderte und um Nachlieferung der notwendigen Kleinteile bat und anstattdessen eine zweite Anhängerkupplung (im Vorfeld der Auktion war angefragt worden, ob eventuell eine zweite zugekauft werden könne, diese Anfrage blieb aber unbeanwortet) erhielt, jedoch nicht die klar und unmissverständlich angeforderten Abstandshülsen.
In unserem „hypothetischen Fall“ schreibt der Käufer ohne Erfolg alle paar Tage an den Verkäufer wegen dieser Kleinteile (ohne die sich der gekaufte Anhänger weder montieren, noch verwenden lässt) an. Und der Fall wird immer kurioser:
Erst hieß es, die Teile seien versandt worden, sie kamen jedoch nicht an. Dann hieß es, die Teile würden nochmal versandt werden, es kam aber immer noch nichts. Dann hieß es, dass es überhaupt keine Ersatzteile gäbe, man würde einen kompletten neuen Anhänger ausliefern, der Käufer solle die benötigten Teile entnehmen und den Rest wieder zurückschicken?!?!?!
Der Käufer schrieb zurück, dass er mit diesem Schildbürgerstreich nicht einverstanden sei. Der Verkäufer/Hersteller des Anhängers solle gefälligst das Paket selber öffnen, die inzwischen bereits mehrfach monierten (und angeblich auch bereits 2 x zugesandten) Kleinteile daraus entnehmen, und den Rest behalten. Aber ohne weiteren Kommentar des Verkäufers oder Herstellers wurde jetzt dieser 2. Hänger trotzdem zugestellt, obwohl diese Verfahrensweise ausdrücklich abgelehnt worden war. Für die Rücksendung erhielt der Käufer zwar eine Freeway-Marke, aber wie dieser das riesengroße Paket ohne Auto zur Post bekommen soll, ist dessen Problem.
Nun die Fragen, die bei Interesse diskutiert werden könnten:
Würde in so einem Fall überhaupt eine rechtliche Verpflichtung bestehen, den unverlangt (bzw. ausdrücklich untersagt) zugestellten Hänger zurückzuschicken? Soviel ich mal gehört habe, gibt es doch im BGB einen Paragraph, nachdem eine Privatperson (kein Kaufmann) eine unverlangt zugesandte Ware weder bezahlen, noch zurücksenden muss, sondern nur zur Abholung bereithalten.
Würde das auch für so einen Fall gelten, wo es durchaus einen Kauf gegeben hat, der Gegenstand aber mit Mängeln behaftet war (das wichtige Montageteile fehlen) und die Mängelbehebung auf eine solch idiotische Weise erfolgen soll, die der Käufer rundweg abgelehnt hat? Könnte der Käufer die Ware in den Keller schaffen und dem Verkäufer mitteilen, dass entweder die Taxi-Kosten zur Post ersetzt werden sollen oder dass das Paket ansonsten für den Verkäufer für eine bestimmte Frist (wie lange ist die eigentlich?) zur Abholung bereit gestellt werden würde?
Oder müsste der Käufer dieses Verfahren hinnehmen und den Transport zur Post auf eigene Kosten durchführen? Das Paket in unserem „hypothetischen Fall“ ist „nur“ ca. 5-6 kg schwer, aber groß und sperrig (93x67x22), es wäre also imho für den - weiblichen und unmotorisierten - Käufer eine Zumutung, das zu Fuß zur ca 1,5 km entfernten Post zu schleppen!
Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Geschehnissen wären natürlich rein zufällig, weil es sich ja getreu den Richtlinien um einen „hypothetischen Fall“ handelt. Und so danke ich euch also nicht für eure Tipps, sondern wünsche euch eine angeregte Diskussion
)))
Liebe Grüße
Nena
