unerwünschte Doppelsendung

Hallo liebe Rechts-ExpertInnen :wink:

Fälle gibts, die gibts überhaupt nicht grrrrrrrrrr. Da ja Rechtsauskünfte an Betroffene nicht gegeben, sondern nur allgemein gehaltene Diskussionen geführt werden dürfen, biete ich euch folgende Diskussionsgrundlage an :wink::

Nehmen wir also mal an, dass vor ein paar Wochen über Ebay ein Fahrrad-Anhänger versteigert wurde, der auch prompt geliefert wurde - aber ohne wichtige Kleinteile (Abstandshalter für die Räder). Diese sind in der Montageanleitung zwar genannt und mit kleinem, kaum erkennbaren Bild illustriert, aber so ungenau beschrieben, dass der Käufer diese fehlenden Teile nicht im Fahrradhandel besorgen kann.

Nehmen wir weiter an, dass der Käufer daraufhin den Verkäufer anschrieb, den Fall schilderte und um Nachlieferung der notwendigen Kleinteile bat und anstattdessen eine zweite Anhängerkupplung (im Vorfeld der Auktion war angefragt worden, ob eventuell eine zweite zugekauft werden könne, diese Anfrage blieb aber unbeanwortet) erhielt, jedoch nicht die klar und unmissverständlich angeforderten Abstandshülsen.

In unserem „hypothetischen Fall“ schreibt der Käufer ohne Erfolg alle paar Tage an den Verkäufer wegen dieser Kleinteile (ohne die sich der gekaufte Anhänger weder montieren, noch verwenden lässt) an. Und der Fall wird immer kurioser:

Erst hieß es, die Teile seien versandt worden, sie kamen jedoch nicht an. Dann hieß es, die Teile würden nochmal versandt werden, es kam aber immer noch nichts. Dann hieß es, dass es überhaupt keine Ersatzteile gäbe, man würde einen kompletten neuen Anhänger ausliefern, der Käufer solle die benötigten Teile entnehmen und den Rest wieder zurückschicken?!?!?!

Der Käufer schrieb zurück, dass er mit diesem Schildbürgerstreich nicht einverstanden sei. Der Verkäufer/Hersteller des Anhängers solle gefälligst das Paket selber öffnen, die inzwischen bereits mehrfach monierten (und angeblich auch bereits 2 x zugesandten) Kleinteile daraus entnehmen, und den Rest behalten. Aber ohne weiteren Kommentar des Verkäufers oder Herstellers wurde jetzt dieser 2. Hänger trotzdem zugestellt, obwohl diese Verfahrensweise ausdrücklich abgelehnt worden war. Für die Rücksendung erhielt der Käufer zwar eine Freeway-Marke, aber wie dieser das riesengroße Paket ohne Auto zur Post bekommen soll, ist dessen Problem.

Nun die Fragen, die bei Interesse diskutiert werden könnten:

Würde in so einem Fall überhaupt eine rechtliche Verpflichtung bestehen, den unverlangt (bzw. ausdrücklich untersagt) zugestellten Hänger zurückzuschicken? Soviel ich mal gehört habe, gibt es doch im BGB einen Paragraph, nachdem eine Privatperson (kein Kaufmann) eine unverlangt zugesandte Ware weder bezahlen, noch zurücksenden muss, sondern nur zur Abholung bereithalten.

Würde das auch für so einen Fall gelten, wo es durchaus einen Kauf gegeben hat, der Gegenstand aber mit Mängeln behaftet war (das wichtige Montageteile fehlen) und die Mängelbehebung auf eine solch idiotische Weise erfolgen soll, die der Käufer rundweg abgelehnt hat? Könnte der Käufer die Ware in den Keller schaffen und dem Verkäufer mitteilen, dass entweder die Taxi-Kosten zur Post ersetzt werden sollen oder dass das Paket ansonsten für den Verkäufer für eine bestimmte Frist (wie lange ist die eigentlich?) zur Abholung bereit gestellt werden würde?

Oder müsste der Käufer dieses Verfahren hinnehmen und den Transport zur Post auf eigene Kosten durchführen? Das Paket in unserem „hypothetischen Fall“ ist „nur“ ca. 5-6 kg schwer, aber groß und sperrig (93x67x22), es wäre also imho für den - weiblichen und unmotorisierten - Käufer eine Zumutung, das zu Fuß zur ca 1,5 km entfernten Post zu schleppen!

Ähnlichkeiten mit tatsächlichen Geschehnissen wären natürlich rein zufällig, weil es sich ja getreu den Richtlinien um einen „hypothetischen Fall“ handelt. Und so danke ich euch also nicht für eure Tipps, sondern wünsche euch eine angeregte Diskussion :wink:)))

Liebe Grüße
Nena

Würde in so einem Fall überhaupt eine rechtliche Verpflichtung
bestehen, den unverlangt (bzw. ausdrücklich untersagt)
zugestellten Hänger zurückzuschicken? Soviel ich mal gehört
habe, gibt es doch im BGB einen Paragraph, nachdem eine
Privatperson (kein Kaufmann) eine unverlangt zugesandte Ware
weder bezahlen, noch zurücksenden muss, sondern nur zur
Abholung bereithalten.

BGB §241 a Unbestellte Leistungen.

Aber in diesem möglichen geschilderten Fall handelt es sich um eine Reklamation.

ansonsten für den Verkäufer für eine bestimmte Frist (wie lange ist die eigentlich?) zur Abholung bereit gestellt werden würde?

Nach der Modernisierung des Schuldrechts
(§ 195 BGB 1.1.02) beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre, wobei die Frist mit dem Schluß des Jahres beginnt, in dem der Anspruch entstanden ist.

Da der Verkäufer sich bemüht „nachzubessern“ um die Reklamation zu beseitigen, würde ich sagen, es wäre die Frage der Zumutbarkeit.

Da fällt mir nur der große Versender „Q“ ein, solltest Du dort einen großen schweren Fernseher kaufen, müsste dieser bei „Nichtgefallen etc“ auch eigenhändig zur Post gebracht werden.

Das wäre mein Beitrag zur Diskussion.

Hi Christian :smile:

BGB §241 a Unbestellte Leistungen.

Aber in diesem möglichen geschilderten Fall handelt es sich um
eine Reklamation.

Ja schon, aber es wurde nur ein Hänger bestellt und nicht zwei :wink:. Der zweite ist also doch unbestellt, oder nicht?

ansonsten für den Verkäufer für eine bestimmte Frist (wie lange ist die eigentlich?) zur Abholung bereit gestellt werden würde?

Nach der Modernisierung des Schuldrechts
(§ 195 BGB 1.1.02) beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist 3
Jahre, wobei die Frist mit dem Schluß des Jahres beginnt, in
dem der Anspruch entstanden ist.

Da der Verkäufer sich bemüht „nachzubessern“ um die
Reklamation zu beseitigen, würde ich sagen, es wäre die Frage
der Zumutbarkeit.

Da fällt mir nur der große Versender „Q“ ein, solltest Du dort
einen großen schweren Fernseher kaufen, müsste dieser bei
„Nichtgefallen etc“ auch eigenhändig zur Post gebracht werden.

Das wäre mein Beitrag zur Diskussion.

Danke schön :wink:. Aber im geschilderten Fall soll ja nicht eine bestellte und nicht-gefallende Ware zurückgeschickt werden, sondern eine völlig unsinnige Doppellieferung, der auch schon vorher sehr ausdrücklich widersprochen wurde. Anstatt das Riesenpaket zu schicken und dem Kunden die Rücksendung aufzubürden, hätte man doch das Paket dort öffnen und nur die genannten fehlenden Teile entnehmen und mit Brief versenden!?

Ein weiterer Beitrag zur Diskussion :wink:

Liebe Grüße
Nena

Da fällt mir nur der große Versender „Q“ ein, solltest Du dort
einen großen schweren Fernseher kaufen, müsste dieser bei
„Nichtgefallen etc“ auch eigenhändig zur Post gebracht werden.

Hi,
das kann nicht sein, da Postpakete max. 20 kg wiegen dürfen, und ein großer schwerer Fernseher ist bestimmt schwerer und wird daher per Spedition geliefert, welche ihn auch bei Nichtgefallen wieder abholen würde.

Gruß
Nelly

Hi Nena,

ich kann dazu zwar nichts rechtliches sagen, aber ich weiß, wie ich mich in diesem rein hypothetischen Fall verhalten würde. ich würde dem Verkäufer mitteilen, dass du diesen zweiten Anhänger nicht bestellt hast, ja sogar ausdrücklich abgelehnt hast, ihn zu erhalten, und dass du keine Möglichkeit hättest, ihn zur Post zu bringen. Man könne ihn daher gerne bei dir abholen, oder solle dir vorab das Geld fürs Taxi überweisen. Dann würde ich erstmal in Ruhe abwarten, was passiert.

Gruß
Nelly

Hi,

das kann nicht sein, da Postpakete max. 20 kg wiegen dürfen,
und ein großer schwerer Fernseher ist bestimmt schwerer und
wird daher per Spedition geliefert, welche ihn auch bei
Nichtgefallen wieder abholen würde.

Dann ersetze eben Fernseher durch nicht minder sperrigen aber garantiert unter 20Kg wiegenden Computermonitor. Genau das ist mir nämlich gleich 2x passiert, allerdings nicht bei „Q“ sondern bei „N“.

viele Grüsse,

Ralf

Hallo,

Oder müsste der Käufer dieses Verfahren hinnehmen und den
Transport zur Post auf eigene Kosten durchführen? Das Paket in
unserem „hypothetischen Fall“ ist „nur“ ca. 5-6 kg schwer,
aber groß und sperrig (93x67x22), es wäre also imho für den -
weiblichen und unmotorisierten - Käufer eine Zumutung, das zu
Fuß zur ca 1,5 km entfernten Post zu schleppen!

Grundsätzlich hat der Verkäufer im Reklamationsfall alle Kosten zu tragen, wobei es aber auch die Zumutbarkeit für den Käufer gibt, paketversendbare Ware per Post zurückzuschicken. Wie das jetzt hier mit Taxi etc. ist, ist mal wieder so eine Frage fürs nächste OLG Verwirrurteil im Versandhandel.

Von der praktischen Seite würde ich hier das e-Paket der Post empfehlen. Das wird vorab im Internet bezahlt, das kann also auch der Verkäufer machen, und dann abgeholt. Bei über 5,00 Kg ist es auch kaum teurer als Selberschleppen und am Schalter zahlen. Die Freewaymarke kann er dann für sein nächstes Husarenstück auf selbem Weg zurück bekommen.

Wobei mir hier eh nicht so ganz klar ist, was das für eine Aktion gewesen sein soll. Immerhin musste er selber erstmal den Versand von 5000gramm bezahlen um Ersatzteile von vielleicht 500gramm zu verschicken.

viele Grüsse,

Ralf

Die Käuferin, ist ja im Besitz eines Fahrrades und eines Anhängers - ein knapp 6 kg schweres Paket mit den o.g. Maßen 1500 m zu transportieren ist meines Erachtens (selbst für eine Frau :wink:) )zumutbar. Scheint hier eher eine Prinzipienfrage zu sein.
Das die Firma die Kosten nicht gescheut hat, das Problem durch kompletten Neuversand der Ware sicher zu lösen, kann und darf man ihr nicht vorwerfen, zumal anscheinend Mißverständnisse bzw. Kommunikationsprobleme im Vorfeld auftraten.
Gruß n.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Pack den eingepackten Hänger doch in den neuen, kompletten Hänger. Setz Dich auf Dein Fahrrad und fahr zur Post. Fertig.

ES GIBT PROBLEME, DIE SIND GAR KEINE…

daemon

Paket zu groß f. Transport mit dem RadAnhänger!
Hi daemon,

na dann schau dir mal die Maße dieses Teils an! Und es ist kein Anhänger, auf dem eine Segelschiff Platz hat, sondern ein Einkaufs-Trolly zum ans-Fahrrad-hängen. Dieses Riesige Paket passt hochkannt nicht drauf, sonst kann man nicht mehr auf dem Rad sitzen, weil das Paket über dem Sitz hinausragt. Und quer geht auch nicht nehmen, sonst gibt es eine Anzeige wegen fahrlässiger Verkehrsgefährdung, wenn die Polente den Transport ertappt…

Gruß Nena

Pack den eingepackten Hänger doch in den neuen, kompletten
Hänger. Setz Dich auf Dein Fahrrad und fahr zur Post. Fertig.

ES GIBT PROBLEME, DIE SIND GAR KEINE…

daemon

außerdem ist auch 2. Lieferung unvollständig
… und es GIBT überhaupt keinen vollständigen Hänger. Nach nunmehr 4 Wochen stehe ich mit 2 unbrauchbaren Anhängern da, weil die selben Teile, die im 1. Paket fehlten auch im 2. Paket nicht vorhanden sind…