unerwünschte emails

hallo.

angenommen, jemand erhält unerwünschte emails. es gibt einen link, mit dem man sich vom „newsletter“ abmelden kann. das scheint der absender aber zu ignorieren.
email-adressen des absenders sind zwar angegeben, führen aber ins leere.
nach einigem suchen hat der empfänger trotzdem eine adresse entdeckt und an diese eine bitte zur abmeldung geschickt, natürlich ohne eine antwort erhalten zu haben.
die mails trudeln munter weiter ein.

so weit, so „normal“?

nun könnte der empfänger einfach die adresse in seinen spam-filter legen und gut is.

hätte er trotzdem eine chance, rechtlich gegen den absender vorzugehen?
wie hoch wäre das risiko, auf den entstehenden kosten sitzenzubleiben?

gruß

michael

hallo.

angenommen, jemand erhält unerwünschte emails. es gibt einen
link, mit dem man sich vom „newsletter“ abmelden kann. das
scheint der absender aber zu ignorieren.

Ganz im Gegenteil, er freut sich, daß man die Existenz ser Adresse bestätigt hat und wirde gern immer mehr Spam schicken. Und verkaufen lassen sich gültige E - Mail .- Adressen auch sehr gut.

email-adressen des absenders sind zwar angegeben, führen aber
ins leere.

Durchaus üblich. Der Absender möchte ja nicht von Dir belästigt werden.

nach einigem suchen hat der empfänger trotzdem eine adresse
entdeckt und an diese eine bitte zur abmeldung geschickt,
natürlich ohne eine antwort erhalten zu haben.
die mails trudeln munter weiter ein.

Was hast Du denn erwartet?

so weit, so „normal“?

Leider ja.

nun könnte der empfänger einfach die adresse in seinen
spam-filter legen und gut is.

Genau.

hätte er trotzdem eine chance, rechtlich gegen den absender
vorzugehen?

Keine Ahnung.

wie hoch wäre das risiko, auf den entstehenden kosten
sitzenzubleiben?

Auch keine Ahnung. Aber eine Vermutung: Sehr hoch.

Sehr witzig. Absender belästigt Empfänger. Abs. möchte nicht vom
Empfänger belästigt werden. Gruß

Hallo Michael,

falls es sich bei dem Absender der Email um eine deutsche Firma handelt, hast Du gute Chancen der Abwehr.

Ich schicke dann immer eine Email mit folgendem Text an die Firma:

Zitat
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:

[email protected]

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

  1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer der oben aufgeführten Adresse Sie über meine durch diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

  2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
    § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

  3. Sie haben sämtliche meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
    § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

  4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adresse betreffende Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
    § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

  5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

  6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

  7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse [email protected].

Ich weise darauf hin, dass Sie nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auskunfterteilung verpflichtet sind.

Ich darf Sie bitten, die verlangte Auskunft bis spätestens zum 12.12.2011 zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, werde ich die zuständige Aufsichtsbehörde von Ihrem illegalen Treiben benachrichtigen.

  1. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen
Zitat Ende

Von den meisten Firmen bekommt man darauf zwar keine Antwort, aber eine Email kommt auch nie mehr. Gelegentlich wird auch korrekt geantwortet und mitgeteilt, wann, wo und wie sie zu der Adresse gekommen sind.

Wenn der Absender allerdings im Ausland sitzt, kannst Du Dir das Ganze sparen und antwortest lieber nicht. Wie mein Vorredner schon sagte, kann Deine Email-Adresse dann für richtig gutes Geld weiterverkauft werden, weil Du ja bestätigt hast, daß die Adresse existiert und die Emails auch gelesen werden.

Gruß Ebi

Sehr witzig? Aber Realität.

wie wäre es denn hiermit:

http://www.bundesnetzagentur.de/cln_1932/DE/Verbrauc…

hallo ebi.

falls es sich bei dem Absender der Email um eine deutsche
Firma handelt, hast Du gute Chancen der Abwehr.

leider nein. die firma sitzt in GB.
da bleibt wohl nur der spam-filter.

danke & gruß

michael

genau so ist es… mit seiner Reaktion „verifiziert“ er die Adresse und steigert den Verkaufswert…