Hallo Michael,
falls es sich bei dem Absender der Email um eine deutsche Firma handelt, hast Du gute Chancen der Abwehr.
Ich schicke dann immer eine Email mit folgendem Text an die Firma:
Zitat
Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adressen identifizieren können:
[email protected]
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:
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Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer der oben aufgeführten Adresse Sie über meine durch diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
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Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
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Sie haben sämtliche meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
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Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adresse betreffende Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
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Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
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Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
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Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse [email protected].
Ich weise darauf hin, dass Sie nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auskunfterteilung verpflichtet sind.
Ich darf Sie bitten, die verlangte Auskunft bis spätestens zum 12.12.2011 zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, werde ich die zuständige Aufsichtsbehörde von Ihrem illegalen Treiben benachrichtigen.
- Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.
Mit freundlichen Grüßen
Zitat Ende
Von den meisten Firmen bekommt man darauf zwar keine Antwort, aber eine Email kommt auch nie mehr. Gelegentlich wird auch korrekt geantwortet und mitgeteilt, wann, wo und wie sie zu der Adresse gekommen sind.
Wenn der Absender allerdings im Ausland sitzt, kannst Du Dir das Ganze sparen und antwortest lieber nicht. Wie mein Vorredner schon sagte, kann Deine Email-Adresse dann für richtig gutes Geld weiterverkauft werden, weil Du ja bestätigt hast, daß die Adresse existiert und die Emails auch gelesen werden.
Gruß Ebi