Unerwünschte Lieferung - Pflicht zur Rücksendung?

Moin,

jemand hat von einer Firma ein Sendung erhalten, die nicht bestellt war.
Die Firma hat die Daten des Empfängers aus einer Gewinnspielteilnahme erhalten. Die Person achtet allerdings aus gutem Grund bei jeder Gewinnspielteilnahme darauf, Zusatzangebote grundsätzlich abzulehnen.

Nun liegt ein kleines Paket herum, ungeöffnet da man nur einen Blick auf den Absender und die außen am Paket angebrachte Rechnung werfen mußte, um zu wissen, daß es sich um eine unerwünschte Lieferung handelte.

Es entwickelte sich ein eMail-Kontakt mit der Firma, der nun in einer Sackgasse endete:

  • Die Firma bietet an, das Paket mit „Annahme verweigert“ zurück zu senden, damit könnte das „Kundenkonto“ gelöscht werden.
  • Der Empfänger hat angeboten, das Paket binnen 10 Werktagen bei sich abholen zu lassen. Es besteht seitens des Empfängers keine Bereitschaft, auf Kosten seiner Freizeit zur Post zu fahren, dafür auch noch Benzingeld zu verbrauchen, um das Paket zurück zu senden.

Natürlich geht es hier generell natürlich nicht um ein paar Cent Benzingeld oder die Tatsache, wie gut oder schlecht erreichbar die Post ist. Es geht allein ums Prinzip. Der ungewollte Empfänger sieht prinzipiell nicht ein, die unseriösen Machenschaften der Firma (es ist bekannt, daß diese so verfährt und ständig ungewollte Lieferungen verschickt, vermutlich in der Hoffnung, entweder die Empfänger bezahlen die Rechnung oder schicken es zumindest zurück) auf irgendeine Weise zu unterstützen.

Wie sieht es rechlich aus? §241a BGB ist zuständig, das ist schon bekannt, aber worauf genau (Kommentare? Weitere Paragraphen?) kann man sich berufen, wenn man nicht bereit ist, selber auch nur irgend etwas zu unternehmen, um der Firma ihre Ware zurück zu senden?

Wie gesagt, es geht ums Prinzip…

LG;
Fabienne

Nein, 1 Link dazu
http://books.google.com/books?id=7UHLj7JjE0gC&pg=RA8…

Hmm. Wettbewerbsrechtslich … anreißerische Belästigung

Gruß

Stefan

http://books.google.com/books?id=7UHLj7JjE0gC&pg=RA8…

Hmm. Wettbewerbsrechtslich … anreißerische Belästigung

Klingt interessant. Vielleicht sollte die betroffene Person den gesamten Schriftverkehr der Wettbewerbszentrale melden.

Danke für den Link. Ich wußte nicht, daß man Kommentare tatsächlich über Google finden kann :smile:

oT Google-Books

Danke für den Link. Ich wußte nicht, daß man Kommentare
tatsächlich über Google finden kann :smile:

Das ist dieses urheberrechtlich umstrittene Google-Projekt.

http://www.google.com/search?client=opera&rls=de&q=G…

Gruß

Stefan