Unerwünschte Mieter

Hallo,
es wäre echt super wenn mir weitergeholfen werden könnte. Hier erstmal ein paar Fakten:

Scheidungsurteil: Der geschiedene Ehepartner darf weiterhin kostenlos das im Miteigentum der Antragstellerin stehende Haus bewohnen und verpflichtet sich, sämtliche Aufwendungen für dieses Haus ( Betriebskosten, Steuern und Reparaturen) selbst zu tragen.
Die Miteigentümerin ist berechtigt, diese Gestattung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.(Der geschiedene Ehepartner hat seinen Anteil an den gemeinsamen Sohn vererbt)

Nun zu der eigentlichen Situation und Problem:

Der geschiedene Ehepartner hat in das ihm zum Bewohnen überlassene Haus eine Frau mit zwei Kindern einziehen lassen, um zeitweise Haushaltshilfe zu erhalten. Den Vertrag haben die Hausbesitzer, Exfrau und Sohn, weder genemigt, noch zu Gesicht bekommen. Nebenkosten waren nicht erlassen. Inzwischen hat die Haushilfe noch eine verheiratete Tochter mit Kleinkind aufgenommen und bezahlt überhaupt keine Nebenkosten. Das Haus ist völlig überbelegt mit der Familie und büßt an Attraktivität sehr ein. Der Verlust der Nebenkosteneinnahme belastet den geschiedenen Ehepartner bei der Zahlung seiner Verpflichtungen unteranderem gegenüber seiner Exfrau (Eigentümerin) erheblich.

Können die Eigentümer (Exfrau und Sohn), der in deren Augen
unerwünschten Familie kündigen, mit der sie nie einen Vertrag gemacht habe oder/ und was muss berücksichtigt werden?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!

Grüße Allia

Hallo,

da kann ich leider nicht helfen, hier ist mit Sicherheit eine juristische Beratung notwendig.

Grüße und viel Glück

Jürgen

Hallo
Haben Sie nach dem Scheidungsurteil die Gestattung für die Weiternutzung der Immobilie für Ihren Exmann gekündigt?

Hallo, nein die Eigentümer haben es nicht gekündigt, der Exmann wohnt noch immer dort, was ja auch nicht das Problem ist. Die Scheidung ist 20 jahre her…

Das Problem ist die Untervermietung bzw. dass der Exmann einen Arbeitsvertrag gekoppelt mit einer Unterkunft mit der Dame gemacht hat, ohne das Einverständnis der Eigentümer.

Grüße

Hallo
Haben Sie nach dem Scheidungsurteil die Gestattung für die
Weiternutzung der Immobilie für Ihren Exmann gekündigt?

HAllo
Also meines Erachtens muss der Eigentümer die Untervermietung zustimmen, auch wenn der Exmann Miteigentümer ist, müssen alle Eigentümer zustimmen.
Mfg
Monika

das kann nur ein anwalt, bzw. hausundgrund beantworten, sorry