unerwünschte Post

Hallo,

das BGH hat ja gerade ein Urteil gefällt, dass auch die Post einer, naja zumindest umstrittenen, Partei zugestellt werden muss.

Es hat sich ja sehr vieles geändert. „Damals war´s“, also auslaufende „Studentenrevolte“ (68-er Jahre) wurde erzählt, dass man diese unerwünschte Post schlicht mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ oder „Annahme verweigert“ in den nächsten Briefkasten werfen soll. Der Absender hätte dann die Rücksendung zu zahlen.

Ist das auch heute noch so?

Gruß Volker

Hallo,

zugegeben: Die Idee hat Charme!

Es war aber damals auch schon so, dass nur individuell adressierte Post, die nicht angenommen wurde, waschkörbeweise gesammelt wurde, und ein Mitarbeiter errechnete das teils immense Rückporto…

Bei anonymen Postwurfsendungen ohne Empfängeradresse geht es leider nicht, da die Deutsche Post in den AGBs Nach- und Rücksendungen solcher unerwünschter Schreiben ausdrücklich ausschliesst.

Nichtsdestotrotz wird kaum Jemand richtig böse, wenn du dein erhaltenes Schreiben mit einem dicken Vermerk: „Annahme verweigert“ versiehst, und im nächsten Briefkasten entsorgst…

Gruss
Hummel

Hallo,

die Antwort kam ja sehr schnell, Danke!

Nichtsdestotrotz wird kaum Jemand richtig böse, wenn du dein
erhaltenes Schreiben mit einem dicken Vermerk: „Annahme
verweigert“ versiehst, und im nächsten Briefkasten entsorgst…

Schade, aber so bescherrt man ja den Leuten unnötige Arbeit, hm, evtl. auch nicht schlecht um Arbeitsplätze zu sichern. Ok., es wird jetzt OT.

Gruß Volker

Hallo,

vielleicht lässt sich der Gedanke ja doch weiter entwickeln:

Die Post hatte ja eine Niederlage vor dem Gericht einstecken müssen, und es wurde eine Zustellpflicht entschieden.

Aber nun mal angenommen, ein hoher Prozentsatz entsorgt diese ungewollte Hauswurfsendung dorthin, wo sie herkam - also bei Postämtern, in Briefkästen…

Dann fallen ja in verschiedenen Bereichen Kosten an, wie Transportieren, Sortieren, Entsorgen…

Es muss doch der Post dann irgendwie möglich sein, diese Kosten an den ursprünglichen Verursacher weiterzureichen - notfalls wieder per Gerichtsverfahren… Das wird allerdings dauern und wahrscheinlich bis in die höchste Instanz gestritten.

Und angenommen, es passiert dann ein zweites, drittes Mal mit Aufträgen des gleichen Versenders - spätestens dann sollte es der Post doch möglich sein, solche Aufträge abzulehnen…

Sollte man wirklich mal austesten…

Gruss
Hummel

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Hallo,

Es muss doch der Post dann irgendwie möglich sein, diese
Kosten an den ursprünglichen Verursacher weiterzureichen -
notfalls wieder per Gerichtsverfahren… Das wird allerdings
dauern und wahrscheinlich bis in die höchste Instanz
gestritten.

Oder es wird auf alle umgelegt und das Briefporto steigt einfach. Dann ging der Schuss nach hinten los. Und nachdem die Aufwände viel zu hoch sind, die einzelnen Rückläufern zu addieren und einzelnen Firmen zuzuordnen wird einfach das Porto erhöht.

Gruß
Falke