Hallo,
das BGH hat ja gerade ein Urteil gefällt, dass auch die Post einer, naja zumindest umstrittenen, Partei zugestellt werden muss.
Es hat sich ja sehr vieles geändert. „Damals war´s“, also auslaufende „Studentenrevolte“ (68-er Jahre) wurde erzählt, dass man diese unerwünschte Post schlicht mit dem Vermerk „Zurück an Absender“ oder „Annahme verweigert“ in den nächsten Briefkasten werfen soll. Der Absender hätte dann die Rücksendung zu zahlen.
Ist das auch heute noch so?
Gruß Volker