Hallo,
- Mein/e Sitznachbar/in im Zug schnarcht. Frechheit oder Pech? Was würdet ihr tun?
Sicher keine Frechheit, denn kein Mensch schnarcht willentlich. Wenn es nicht gelingt, gelassen drüber wegzusehen oder sich Musik oder Hörbuch auf die Ohren zu legen, würde ich den Betreffenden vermutlich höflich wecken.
- Darf mein Chihuahua neben mir auf dem Sitz in öffentlichen Verkehrsmitteln sitzen?
Nein. Es sei denn, er befindet sich in einem Transportbehälter. Guckst du in die Beförderungsbedingungen der Deutschen Bahn:
Lebende Haustiere, die klein (bis zur Größe einer Hauskatze), ungefährlich und in Behältnissen wie Handgepäck untergebracht sind, können mitgenommen werden. Die Behältnisse müssen so beschaffen sein, dass Beeinträchtigungen für Personen und Sachen ausgeschlossen sind. Die Beförderung dieser Tiere erfolgt unentgeltlich. Darüber hinaus können Hunde, die in Behältnissen wie Handgepäck nicht untergebracht sind oder nicht untergebracht werden können, unter der Voraussetzung mitgenommen werden, dass sie angeleint und mit einem für sie geeigneten Maulkorb versehen sind. Diese Hunde werden zum halben Normal- oder Sparpreis (Nr. 3.3) befördert.
Ein BahnCard-Rabatt ist ausgeschlossen. Der Aufpreis für ICE Sprinter (s. Nr. 3.8) ist nicht zu zahlen. Alle weiteren Tiere sowie Tiere mit ansteckenden Krankheiten sind von der Beförderung ausgeschlossen.
In Wagen mit Verpflegungseinrichtungen dürfen Tiere, mit Ausnahmevon Blindenführ- und Begleithunden im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX, nicht mitgenommen werden.
Des weiteren sind Blindenführ- und Begleithunde im Sinne von § 145 Abs. 2 Nr. 2 SGB IX vom Maulkorbzwang ausgenommen.
Schöne Grüße,
Jule