Scheidungsurteil: Der geschiedene Ehepartner darf weiterhin kostenlos das im Miteigentum der Antragstellerin stehende Haus bewohnen und verpflichtet sich, sämtliche Aufwendungen für dieses Haus ( Betriebskosten, Steuern und Reparaturen) selbst zu tragen.
Die Miteigentümerin ist berechtigt, diese Gestattung mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen.(Der geschiedene Ehepartner hat seinen Anteil an den gemeinsamen Sohn vererbt)
Nun zu der eigentlichen Situation und Problem:
Der geschiedene Ehepartner hat in das ihm zum Bewohnen überlassene Haus eine Frau mit zwei Kindern einziehen lassen, um zeitweise Haushaltshilfe zu erhalten. Den Vertrag haben die Hausbesitzer, Exfrau und Sohn, weder genemigt, noch zu Gesicht bekommen. Nebenkosten waren nicht erlassen. Inzwischen hat die Haushilfe noch eine verheiratete Tochter mit Kleinkind aufgenommen und bezahlt überhaupt keine Nebenkosten. Das Haus ist völlig überbelegt mit der Familie und büßt an Attraktivität sehr ein. Der Verlust der Nebenkosteneinnahme belastet den geschiedenen Ehepartner bei der Zahlung seiner Verpflichtungen unteranderem gegenüber seiner Exfrau (Eigentümerin) erheblich.
Können die Eigentümer (Exfrau und Sohn), der in deren Augen
unerwünschten Familie kündigen, mit der sie nie einen Vertrag gemacht habe oder/ und was muss berücksichtigt werden?
Die Miteigentümerin ist berechtigt, diese Gestattung mit einer
Frist von drei Monaten zu kündigen.
Der geschiedene Ehepartner hat in das ihm zum Bewohnen
überlassene Haus eine Frau mit zwei Kindern einziehen lassen,
Untervermietung? Das könnte genehmigungspflichtig sein. Ein Besuch darf IMHO 3 Monate dauern.
Den Vertrag haben die
Hausbesitzer, Exfrau und Sohn, weder genemigt, noch zu Gesicht
bekommen.
…bezahlt überhaupt keine Nebenkosten.
Der Vertrag wird also nicht erfüllt.
Können die Eigentümer (Exfrau und Sohn), der in deren Augen
unerwünschten Familie kündigen, mit der sie nie einen Vertrag
gemacht habe oder/ und was muss berücksichtigt werden?
Wenn der Vertrag gekündigt wird, wird er offenbar anerkannt.
Ich denke wir reden über Hausbesetzer ohne rechtlichen Mieterschutz.
Würde dem Hauptmieter gekündigt, dürfte das Problem auch vom Tisch sein.
Also, der Hauptmieter soll aus familiären gründen nicht gekündigt.
Es handelt sich nicht um eine Besetzung, da der Hausbewohner also der geschiedenen ehepartner ja den vertrag abgeschlossen hat.
Meine frage liegt aber darin ob dieser Vertragsabschluss rechtskräftig ist, da die Hauseigentümer nicht zugestimmt haben.
Die Dame wohnt seit ca. 10 Monaten dort. Also hat die 3 Monate Besuchszeit bei weiten überschritten, jedoch beinhaltet ihr Arbeitsvertrag eine Unterkunft vor Ort…
Hallo nochmal, ich weiß der Fall ist etwas kompliziert.
Der Exmann der das Haus seit Jahren alleine bewohnt, hat die Frau eingestellt und die Verträge unterzeichent (Wohnen und Arbeiten), er möchte an der Situation festhalten.
Die Exfrau und der gemeinsame Sohn (also die Eigentümer des Hauses) sind mit der Situation aber nicht einverstanden, sie wollen keine Untermieter.
Dem Exmann zu kündigen kommt aus familiären Gründen nicht in Frage.
Die Frage besteht ja darin, ob die Eigentümer der Frau kündigen können, oder wie sie sonst vorgehen könnten (denn einen ungültigen Vertrag kann man ja schlecht kündigen).
Bzw.: ob der Vertag gültig ist.
Die Frau ist sich vermutlich nicht bewusst, dass ihr Arbeitgeber (der Exmann) den Vertrag gar nicht hätte machen dürfen…
…also den Arbeitsvertrag schon, aber nicht mit der Wohnklausel.