Hallo,
Person A bekam von Fa. B vor 3 Monaten Post, man bedanke sich für die Verlängerung eines Geschenkeabos und fügte Zahlschein anbei.
Person A hat tatsächlich im letzten Jahr zu Weihnachten ein Jahresabo verschenkt, in diesem Abo stand, für 1 Jahr, nix mit Kündigung ect. drin.
Person A legte dies vor sich auf den Schreibtisch, wollte auch immer antworten, hat sich aber geärgert und an Aufwand gedacht und es immer auf die lange Bank geschoben.
Frage ist nun, Person A hat von Fa. B nichts mehr gehört, auch die Beschenkten des Jahresabos haben nichts gehört oder eine Verlängerung angekündigt bekommen.
Was passiert, wenn Fa. B das Abo fortsetzt und Zahlungsaufforderung an A schickt, bzw. Mahnung?
Hallo,
Person A bekam von Fa. B vor 3 Monaten Post, man bedanke sich
für die Verlängerung eines Geschenkeabos und fügte Zahlschein
anbei.
Person A hat tatsächlich im letzten Jahr zu Weihnachten ein
Jahresabo verschenkt, in diesem Abo stand, für 1 Jahr, nix mit
Kündigung ect. drin.
Danke und liebe Grüße
Hallo,
„rechtlich“ ist heutzutage jeder Mist möglich.Aber:
Ein Geschenkabo sollte eigendlich von selbst enden.
Ich habe früher öfters solche Geschenkabos abgeschlossen,um Freunde
zu überraschen.
Seriöse Firmen schreiben die Beschenkten kurz vor Ablauf an,ob
sie dises Abo verlängern möchten.Kommt keine Reaktion,endet das Abo.
So war es in meinem Fall jedesmal.
Wichtig ist,dass es als "Geschenkabo"abgeschlossen wurde.Sonst wäre
es ja ein normales Abo,mit einer Kündigungsfrist.
Bei mir läuft bald wieder etwas aus(diesmal bei einem anderen Verlag).
Bin gespannt wie es da geht