Unerwünschter Newsletter. Was tun?

Hallo Zusammen,

was kann man gegen eine ungewünschten Newsletter unternehmen, wenn Austragung und E-Mail schreiben nicht funktionieren?

Gibt es rechtliche Möglichkeiten?

Hallo!
Hat das Mailprogramm kein Killfile?

Hallo,

„Austragen“ und E-Mail-Schreiben lässt man schön sein. Denn damit bestätigt man die Existenz und Nutzung der Adresse. Sie wird damit für den Datenhandle mit anderen Spammern deutlich wertvoller. Und das ist auch der einzige Grund, warum Spammer überhaupt diese „Austragung“ anbieten.

Bei angeblich bestellten Newslettern setzt man den Absender einfach per entsprechendem Spamfilter auf unerwünscht, und dann werden künftig entsprechende Mails gleich vorab aussortiert. Eine andere/bessere Lösung gibt es leider nicht.

Gruß vom Wiz

Hallo,

es kommt darauf an, aus welchem Land die Email stammt. Kommt sie aus dem Ausland, kann man wirklich nicht viel mehr tun, als einen Spamfilter einzurichten. Kommt sie aber aus Deutschland, hat man gute Möglichkeiten. Da die Antworten-Funktion oft nicht funktioniert, muß man herausfinden, wie die offizielle Email-Adresse der absendenden Firma lautet. Wenn man da den folgenden Brief hinschickt, hört man nie wieder etwas von dieser Firma:

Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner Daten für werbliche Zwecke

Sehr geehrte Damen und Herren,

Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutzgesetz betreffen sämtliche über meine Person gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser Adresse identifizieren können:

[email protected]

Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere ich Sie auf:

  1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer der oben aufgeführten Adresse Sie über meine durch diese Adresse identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG

  2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.
    § 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG

  3. Sie haben sämtliche meine Adresse betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.
    § 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG

  4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adresse betreffende Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.
    § 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG

  5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.
    § 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG

  6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.

  7. Für die aus diesem Schreiben resultierende, selbstverständlich ausdrücklich erwünschte Kommunikation benutzen Sie bitte ausschließlich meine Adresse [email protected].

Ich weise darauf hin, dass Sie nach §34 des Bundesdatenschutzgesetzes zur Auskunfterteilung verpflichtet sind.

Ich darf Sie bitten, die verlangte Auskunft bis spätestens zum 10.2.2014 zu erteilen. Sollten Sie eine Fristverlängerung benötigen, bitte ich um eine entsprechende Zwischennachricht. Wird die Auskunft nicht fristgerecht erteilt, werde ich die zuständige Aufsichtsbehörde einschalten.

  1. Weitere rechtliche Schritte behalten wir uns vor.

Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Kooperation.

Mit freundlichen Grüßen

Hallo,

da gibt es mehrere Möglichkeiten:

a) man kann die Emails löschen

b) man kann das Programm „Outlook von Microsoft“ davorschalten und automatisch diese Emails löschen lassen.

c) man kann eine Beschwerde an die Bundesnetzagentur richten (gilt allerdings nur für Absender aus Deutschland)

http://www.bundesnetzagentur.de/DE/Sachgebiete/Telek…

d) manchmal hilft auch ein Eintrag in der Robinsonliste

https://www.robinsonliste.de/

Gruß Merger