Hallo und Danke für die Infos. Inzwischen ist ein Fachanwalt eingeschaltet, um die Möglichkeiten zu prüfen.MFG EH
Hallo,
als alter Kommunalpolitker und auch hleichzeitig amtl. Ortsbeauftragter für den Vogel-und Naturschutz kenne ich Ihre Sorgen sehr gut. Der „Filz“ ist schon ein großes Problem.
Passen sie auch auf, daß sie bei der Auslegung der Bebauungsplanänderung, den Termin für den Einspruch nicht verpassen.
Weil ich auch schon den RP, oder das Verwaltungsgericht bemühen, um zu meinem Recht zu kommen. Viel Erfolg!
Gruß Bernst
Hallo Bernst,
danke nochmal wegen „Termin“. Ja, wissen wir.Wir sind bereits dabei mit den Eingaben. Gruß Erhard
Hallo Herr Heckmann,
das Problem, das sSie ausführlich schildern ist eines dieser Probleme, die es häufig gibt.
Da gibt es einen Bebauungsplan, der bestimmte Baugrenzen, Höhen etc. ausweist, aber die meisten Menschen kümmern sich immer nur um das Grundstück, für das sie sich interessieren.
Da übersieht man manchmal eben leider auch Dinge, die dann tatsächlich irgendwann auch gebaut werden können. Mit dem rechtskräftigen B-Plan hat der Käufer quasi einen Rechtsanspruch, dort in der ausgewiesenen Form bauen zu können!
Ansonsten wäre die Kommune regresspflichtig!
Welchem der Anbieter die Stadt das Grundstück letztlich verkauft liegt alleine in deren Entscheidung.
Auch wenn das manchen nicht gefällt und es vielleicht sogar ein gewisses „Geschmäckle“ gibt.
Die einzige Chance, die ich sehe ist entweder den Bebauungsplan anzugreifen, oder zum Verwaltungsgericht zu gehen und gegen eine evtl. Baugenehmigung zu klagen.
Allerdings gibt es vielleicht auch die Chance, nachzuweisen, das diese Bäume eben nicht krank sind und darum gefällt werden müssen ( z.B. durch ein entsprechendes Gegengutachten )
Dann müsste zumindest das Landratsamt sich einschalten und den Dingen auf den Grund gehen…
Es tut mir Leid, das ich Ihnen nicht weiter helfen kann. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg, für den Fall, das Sie und die Nachbarschaft sich gerichtlich zur Wehr setzen wollen.
Aber was Ihnen auf jeden Fall bleiben wird ist, bei den nächsten Wahlen das Kreuz z.B. an einer anderen Stelle zu machen…
mit freundlichen Grüßen
U.F.
Hallo Herr „Nachbar“,
besten Dank für Ihre Info. Baum-Gegengutachten hatten wir angedacht, haben einem solchen Gutachter Kopien geschickt, aber auch er ist der Meinung, dass die Solitärkastanie - trotz guten Aussehens - tatsächlich erheblich krank ist. Er kann somit nicht „helfen“, war aber äußerst net. (Kostenlose Info.) Zum Bauplan werden wir jetzt „etliche“ eingaben machen, denn es ist nur der Wille eines Einzelnen, und ein gewisses Geschmäckle hat es schon lange. Und mit dem „Kreuz“ bei der nächsten Wahl, das steht auch schon fest!Eine schöne Zeit und nochmals danke. EH
Hallo!
Es tut mir leid, aber in dieser Fragestellung kann ich hinsichtlich einer hilfreichen Antwort nicht dienen. Dennoch viel Erfolg!
Hallo und danke. Kein Problem. Anwalt ist eingeschaltet. MFGEH
Hallo!
Es tut mir leid, aber in dieser Fragestellung kann ich
hinsichtlich einer hilfreichen Antwort nicht dienen. Dennoch
viel Erfolg!