Unerwünschtes Bauwerk: Wie verhinderbar

Mitten in ein EFH/ZFH Wohngebiet mit teuren Grundstücken will die Gemeinde unbedingt einen 11-Familienklotz auf einen Teil einer etwa 2,5 Hektar grünen Ausgleichsfläche (mit Spazierweg in der Mitte und vielen alten Bäumen bauen, mit Tiefgaragen, Stellplätzen, Müllcontainern und zwar mitten in eine reine Siedlung aus EFH + ZFM, die auf ziemlich teurem Baugrund errichtet und als Sahnestückchen seitens der Gemeinde angeboten worden waren. Der unpassende Bau auf dem höchsten Punkt würde nebenher auch den Wert der Häuser verringern. Der strittige Bauplatz war eingezeichnet(an der Stelle eines abgerissenen Hofes, beim Kauf der teuren Grundstücke wurde jedoch nie auf einen „Großbau“ hingewiesen und auf Fragen danach abgewunken (so einige Anwohner). 200 Unterschriften der Anwohner dagegen liegen vor; wird jedoch vom Bürgermeister ignoriert. Ein Privatmann würde den gleichen Preis zahlen aber nur 2 EFH bauen, Anwohner wünschen diese Lösung, zumal der 11-Familien-Klotz mit nicht in die Siedlung passt, alte große Bäume gefällt werden müssen (die plötzlich krank sein sollen!) und die schmalen Straßen würden durch erhöhten Verkehr auch gefährlicher für Kinder.
Der Bürgermeister versucht jedoch alles, um diesen Bau, der keinen billigen Wohnraum für junge Familien bringen würde, sondern teure Eigentumswohnungen, obwohl von einem ähnlichen Bau bisher nur 2 Eigentumswohnungen verkauft sein sollen, unter allen Umständen durchzudrücken. Zunächst versucht mit der rechtlichen Begründung „Außenbezirk“ (die Geschwister ohne Erben schenkten der Gemeinde das komplette Land); dann folgte die 2.Version der Begründung mit „Ersatzbau“, soch bezeichneten Kenner der Materie die Frist dafür als längst abgelaufen. Nummer 3 war dann „ein neuer Bauplan“, aber auch der wurde wieder gestrichen, und nun heißt die neue rechtliche Begründung dafür „Vereinfachtes Verfahren im Innenbereich“, wobei viele Prüf-§ ausgeschlossen worden sind.Hoppla: Erst Außenbereich, jetzt Innenbereich. Die Anwohner fühlen sich verschaukelt und glauben langsam an ganz andere Gründe … Außerdem gibt es einen Käufer, der der Gemeinde den gleich Preis zahlen würde wie der Architekt und Investor des 11-Familienhauses, aber nur 2 EFH bauen würde, womit die Anwohner einverstanden sind (auch mit mehreren). Nach der Bayerischen Bauordnung müsste doch der (ähnliche) Satz" Wenn die Natur geschont wird und der Wille der Bürger in Einklang zu bringen ist, dann ist diese Version zu bevorzugen" doch greifen? Davon will der Bürgermeister nichts wissen und meinte in einer öffentlichen Ratssitzung „wir sind doch nicht auf dem türkischen Basar“ und andernorts „wenn Euch das nicht passt, baue ich die gesamte Fläche zu“ (geht aber nicht, da keine andere grüne Ausgleichsfläche - die die Anwohner zu Spaziergängen etc. nutzen, zur Verfügung steht). Hier scheint etwas ganz gewaltig zu stinken?
Bei einer kürzlichen Einladung seitens des Herrn MDL, Minister in der Bayr.Staatskanzlei, unter der Überschrift (Postwurfsendung) „Wo drückt der Schuh? … ich möchte mit Ihnen reden…“ wurde die Wortmeldung zum Bau sofort von anwesenden Parteifreunden abgeblockt mit der Aussage „Gehört hier nicht hin, es geht um Landespolitik“. Auf die Überschrift der Einladung berufend wurde dem Herrn Minister das Problem, der Widerspruch jedoch vorgetragen und er „gezwungen“, die ca. 200 ablehnenden Unterschriften der Anwohner anzunehmen. Ergebnis sinngemäß: „Das geht mich nichts an, das ist Gemeindesache“ (logisch, weil er ein Duzfreund des Bürgermeisters ist?).
Frage: Was können wir tun, um den Baum, das Fällen der alten Bäume und die absolute Verschandelung der Natur zu verhindern? PS: Die Grünen antworteten nicht, weder der Landesverband noch die Münchner; die Bild-Zeitung und das Bay.Fernsehen (Franken hat eine entsprechende Sendung) ebenfalls nicht). Der Gemeinderatsbeschluss war (etwa) 12:8 dafür. Dafür waren nur die Parteifreunde des Bürgermeisters (CSU), die 2.vertretene Partei (Freie Wähler) komplett dagege,aber wegen der Unterzahl unterlegen.

Hallo Erhard,
da habt ihr aber ein ganz schön großes Problem an der Backe. Als erstes ist mal Durchhaltevermögen gefragt, wenn ihr das nicht habt könnt ihr es vermutlich gleich lassen.
Ansonsten wäre da der Gang zum Rechtsanwalt angesagt und ich sehe da die Aussichten gar nicht schlecht.
200 Unterschriften, Gegenangebot usw.
Aber wirklich Sinn macht dieser Kampf nur wenn ihr euch Einig seit und alle an einem Strang zieht, das würde ich im Vorfeld mal abklären. Denn eine Unterschrift abgeben und ein jahrelanger Rechtsstreit sind gaaanz unterschiedliche Sachen.
Aber auf keinen Fall Angst vor dem Bürgermeisteramt haben, die dürfen sich auch nicht alles erlauben.
Viel Glück
Mfg
Erwin Körber

Hallo Erwin,
besten Dank für Deine Rückenstärkung. Ja, wir sind uns einige und haben bereits einen Anwalt kontaktiert.Freundliche Grüße, Erhard

Hallo Herr Heckmann,
Ich denke, dass in Ihrem beschriebenen Fall, auf demokratische Weise, Transparenz hergestellt und gegebenenfalls ein Gegendruck aufgebaut werden muss.
Zunächst sollte die Dagegenpartei das gesamte Verfahren wie bereits beschrieben, auf Unregelmässigkeiten und Fehler durchforsten. Mit den Ergebnis dann einen erfahrenen Juristen beauftragen und mit diesem die weitere Vorgehensweise und Erfolgschancen besprechen. Manchmal bedarf es der konzertierten Aktion eines ordentlichen Bürgerarschtritts, um zwielichtigen Volksrvertretern zu zeigen, wo der Hammer hängt.
Viel Erfolg !
mfg
Eberhard Noller

Hallole,

das Bauvorhaben ist - wie dem Text zu entnehmen - nur im Wege eines Bebauungsplanverfahrens durchzusetzen. Vermutlich wird ein sogen. beschleunigtes Verfahren gem §13a BauGB in Frage kommen (wohl eher kein vereinfachtes Verfahren). Im Bebauungsplanverfahren werden alle Bürger (nicht nur die Nachbarn) mind. 2-mal um ihre Stellungnahmen gebeten. Hier rate ich dazu, diese Gelegenheiten wahrzunehmen und zumindest in der 2. Bürgerbeteiligung, wenn der Bebauungsplan einen Monat ausliegt, den Plan und die Begründung mit fachkundiger und ggf. rechtlicher Hilfe sorgfältig zu hinterfragen und eine Argumentation gegen das Vorhaben aufzubauen.
Folgende Themen könnten hierbei von Relevanz sein: Verkehrszunahme, klimatische Beeinträchtigungen, Artenschutz. Alle Themen müssten dann per Gutachten darlegen, dass Beeinträchtigungen nicht vorhanden sind.

Schöne Grüße
Christian Storch

Guten Tag,
für diesen Sachverhalt kann ich keine Antwort geben.
Mit der Bitte um Verständnis.

Besten Dank Eberhard für die „Anteilnahme“. Sehen wir ebenso, und dieser Weg ist bereits eingeschlagen. Freundliche Grüße E.H

Hallo Christian Storch und besten Dank für die hinweise. Diese Schritte sind uns inzwischen bekannt und die Sache ist beim Rechtsanwalt zur Prüfung. Danke und freundliche Grüße. E.Heckmann

Hallo Oliver, besten Dank, kein Problem. Sache ist beim Anwalt zur Prüfung. MFG.EH

Guten Tag,
für diesen Sachverhalt kann ich keine Antwort geben.
Mit der Bitte um Verständnis.

Das ist eine sehr verzwickte Problermatik, denn hier stehen sich die Interessen der Einwohner der bereits bestehenden Siedlung als auch die kommerziellen der Gemeinde in Vertretung des Bürgermeisters gegenüber. Die Reaktion des MDL lässt ein übriges ahnen.

Gut wäre es, wenn ihr noch Unterlagen - in Form von Protokollen o. ä. - vorlegen könnt, aus denen hervorgeht, dass Euer Wohngebiet nicht weiter bebaut wird.

Meine Empfehlung: Lasst Euch von einem Fachanwalt für Bau- und Wohnnrecht beraten und dann würde ich dieses Vorgehen der Gemeinde öffentlich machen, indem Tageszeitungen und Funk- und Fernsehen darüber informiert werden. Solche Aktionen führen sehr oft zum Erfolg. Außerdem sollte wirklich geprüft werden, ob der alte Baumbestand tatsächlich beseitigt werden muss.

Hallo und besten Dank für die Info. Sehen wir auch so. Die Angelegenheit ist beim Fachanwalt zur Prüfung. Presse, TV informiert. Freundliche Grüße EH

Also Bürger und ehem. ehrenamtl. Kommunalpolitiker kann ich den Unmut der Bürger sehr wohl nachvollziehen. Natürlich ist die Gemeinde interessiert, dort ein möglichst lukratives Gebäude zu bekommen. Dadurch gibt es mehr Einnahmen in die Kasse, als bei einem EFH.
Es soll ein "vereinfachts Verfahren durchgeführt werden, das heißt auch, daß nur ein Bau entstehen kann, wenn dieser die „vorhandenen Eigenart der näheren Umgebung ergebende Zulässigkeitsmaßstab nicht wesentlich verändert“ --> http://dejure.org/gesetze/BauGB/13.html.
Genau diese Formulierung ist die Crux, die interpretiert werden muß. Deshalb kann ich als Außenstehender das Ganze schlecht beurteilen.
Auf alle Fälle würde ich mir

  • den jetzigen Bebaungsplan ansehen, ebenso wie
  • den Landschaftsplan („Verschandelung der Natur“) und
  • den Flächennutzungsplan.
  • Ebenso würde ich auf einem „Umweltverträglichkeitsgutachten“ bestehen.

Viel Erfolg bei der Initiative zur Erhaltung der Natur und des Wohnwertes.

Gruß Bernst

Hallo „Nachbar“

Besten Dank für die flotte Meldung. Ich schätze, das war ein sehr guter Hinweis, den wir noch nicht kannten. Wir haben aber inzwischen auch einen Fachanwalt zur Beurteilung der Situation eingeschaltet. Wenn man sieht, was hier zerstört werden soll - vom Wertverlust der teuren Grundstücke abgesehen - dann kommt man bei diesen Duzbrüdern bis hin zum Minister zu der Vermutung, das alle unter einer Decke stecken … ?
Danke nochmals und beste Grüße. EH

Hallo leider weiss ich da auch nur einen rat und zwar an diem presse rundfunk oder fernsehen zu gehen
lg wirora

Hallo Herr Heckmann,
ein Stück aus dem „Tollhaus“ wenn wes nicht so ernst wäre. In diesem Fall reicht aber meine Erfahrung aus dem Baurecht nicht aus, um erfolgversprechende Ratschläge zu unterbreiten. Ich kann nur empfehlen, dass sich die Anwohner schläunigst einen Fachanwalt für Baurecht nehmen.
Gruß Günni27

Bei der Überprüfung, ob das Vorhaben verhindert werden ist folgendes zu beachten:

  1. Ist das Bauvorhaben im Außenbereich i.S. des §35 BauGB. In diesem Gebiet wäre dieser Bau auch als Ersatzbau nicht zulässig.
  2. Wenn es keinen Bebauungsplan gibt, dann gilt der §34 BauGB. Dann muß sich das Vorhaben nach der bestehenden Bebauung richten und die angrenzenden Nachbarn können dann ihre Einwendungen vorbringen.
  3. Besteht ein BP dann gilt der §3o BauGB. Der BP gibt bestimmte Vorgaben wie gebaut werden darf. Die Planungshoheit einen Bp aufzustellen liegt bei der Gemeinde. Jedoch muß sich jeder BP aus dem Flächennutzungsplan entwickeln. Es ist also zu prüfen was der FNP vorgibt. Bei der Aufstellung eines BP ist eine Bürgeranhörung erforderlich, auch da können Sie Ihre Bedenken vorbringen, die dann in einer öffentlichen Gemeinderatssitzung behandelt werden müssen.
    Sie sehen, daß nur rechtliche Fakten zu überprüfen sind, die dann zum Erfolg führen können.
    Private Bürgerbegehren können zwar auch zum Erfolg führen, aber sind bei den rechtlichen Belangen nebensächlich.
    Informieren Sie sich bei der Baurechtsbehörde und auch beim Landratsamt, das für die Genehmigung der BP zuständig ist.

Besten Dank, ist gestartet. Danke und frdl. Grüße. EH

Hallo leider weiss ich da auch nur einen rat und zwar an diem
presse rundfunk oder fernsehen zu gehen
lg wirora

Hallo und Danke. Fachanwalt ist bereits beauftragt. MFG EH

Hallo und besten Dank. Inzwischen ist ein Fachanwalt eingeschaltet um die Möglichkeiten zu klären. Außenbereich und Ersatzbau waren „Versuche“, nun Beschleunigtes Verfahren im Innenbereich … ( Landratsamt …? Selbst der Staatsminister ist ein Duzfreund … ). Besten Dank nochmals für Ihre Infos. MFG EH

Hallo Herr E. H.
ich kann die Ärgernisse der Betroffenen durchaus verstehen, aber:
Bauplanung ist nun mal eine Angelegénheit der Gemeinde und hier natürlich nicht das Landrecht (auch wohl in Bayern nicht)des „Bürgermeisters“. Es unterliegt immer noch einer Beschlussvorlage und eines Mehrheitsbeschlusses des Gemeindrates im Rahmen der Bauleitplanung. Wenn der Verwaltungsleiter (Bürgermeister) meint, das es sich um den Innenbereich handelt, dann muss die vorgesehene Bebauung in Art und Nutzung der vorhandene Bebauung angepasst werden. Das ist kein Satzungsrecht der Gemeinde, sondern Bundes und Landesrecht. Wenn von der vorhandene Bebauung großflächig abgewichen werden soll, muss ein Bebauungsplan her, welcher sich aus dem Flächennutzungsplan herleiten lassen muss, der ausgelegt werden muss und auch alle öffentlich rechtlichen Belange berücksichtigen mus (z. B. Naturschutz).
Bei einem B-Plan kann der einzelne am besten über eine Bürgerinitiative Einfluss auf den Gemeinderat ausüben bzw. durch ein Bürgerbegehren Einfluss auf die Entscheidungen des Gemeindrates nehmen. Falls die Verwaltung den Weg der Beplanung (ohne Einfluss des Geminderates)nicht nehmen möchte, hilft zunächst nur der Einspruch Eines/der Betroffenen gegen die Baugenehmigung bei der oberen Baubehörde und ggf. die Klage beim Verwaltungsgericht gegen die Baugenehmigungen. Rechtlicher Beistand ist hier wohl zwingend.

mfg db