Hi,
in den ebay AGB steht deutlich drin, das es NICHT erlaubt ist, irgendwelche Links zu anderen Seiten zu legen, z.B. nicht in der Beschreibung des Artikels.
Selsamerweise darf man aber auf der „Mich-Seite“ sehr wohl solche Links legen. Das dies an „geistigem Unsinn“ grenzt, lassen wir mal ganz aussen vor…
Nun ist es aber so, das die ebay AGB weiterhin sagen; …bla bla bla…wenn Sie also eine Auktion sehen…bla bla bla, die ungültig ist…bla bla bla…so heist das nicht das wir das dulden…bla bla bla…sondern das wir noch keine Kenntnis davon haben…bla bla bla…
Wenn man ebay aber nun derartige Kenntnis zukommen läst, so das sie eben doch „Kenntnis“ davon haben, ist ebay dann auch gezwungen zu handeln, oder kann ebay sagen; nein, diese löschen wir nicht, diese löschen wir, diese wieder nicht, die auch nicht, die auch nicht, die löschen wir wieder. Kann ebay frei entscheiden eine Auktion NICHT zu löschen, obwohl laut AGB ein Verstoß vorliegt ?
Wenn dem so ist, wofür sind dann die AGB ?
Danke.
Jürgen
Wenn man ebay aber nun derartige Kenntnis zukommen läst, so
das sie eben doch „Kenntnis“ davon haben, ist ebay dann auch
gezwungen zu handeln, oder kann ebay sagen; nein, diese
löschen wir nicht, diese löschen wir, diese wieder nicht, die
auch nicht, die auch nicht, die löschen wir wieder. Kann ebay
frei entscheiden eine Auktion NICHT zu löschen, obwohl laut
AGB ein Verstoß vorliegt ?
Ebay ist der Hausherr der Plattform. Sie entscheiden, wie sie vorgehen.
Wenn dem so ist, wofür sind dann die AGB ?
Die AGB geben ebay Rückendeckung wenn sie gegen etwas vorgehen möchten. Außerdem stellen sie für den Benutzer ein Gerüst mit Regeln dar.
Gruß,
Myriam
Die AGB geben ebay Rückendeckung wenn sie gegen etwas vorgehen
möchten. Außerdem stellen sie für den Benutzer ein Gerüst mit
Regeln dar.
Gruß,
Myriam
Hallo Myriam,
besten Dank. Verstehe, also ist meine Frage damit beantwortet, muss man wohl doch irgendwie in „unfair“, oder zumindest in „ungleiches Behandeln“ einstufen.
Ich würde es auch so sehen; Machtausübung…
Besten Dank soweit.
Jürgen
besten Dank. Verstehe, also ist meine Frage damit beantwortet,
muss man wohl doch irgendwie in „unfair“, oder zumindest in
„ungleiches Behandeln“ einstufen.
Da siehst Du den Unterschied zwischen durchgäniger Handhabung in 2 Fällen und in 2 Millionen Fällen.
AGB sind formularmäßig benutzte Vertragsbestandteile.
Also: Diese Teile des Vertrages werden immer wieder und immer wieder benutzt, darum nennt man sie AGB 
Alle Fragen, die du noch hast, leiten sich m.E. aus diesem Fakt ab.
Levay