ich habe bei ebay ein Artikel Neu gekauft, bei einem Händler. Es dauerte eine Ewigkeit bis ich Kontakt mit dem Verkäufer bekam, letztendlich reagierte er nur auf ein Fax. Ich überwies dann das Geld, und wen wunderts ich warte seit 22.12 auf meine Ware.
In den Bewertungen des ebayers wird deutlich das es bei fast 50% der Kunden zu Problemen kommt,es sieht so aus als ob sich die Fälle nun häufen, ich gehe davon aus das die kurz vor der Pleite ist. Ich habe dem ebayer letzte Woche ein Liefermahnung gefaxt, es soll sich sofort melden und die Ware bis 20/01 senden…
Die ebayer meldete sich am Montag die Ware sei „verloren“ gegangen, wie bei den anderen Ebayern auch (so stehts jedenfalls in den Bewertungen) und die Ware sei nochmal am Montag raus!
Die Ware ist immernoch nicht da.
Auffällig bei dem Ebayer ist jedoch folgendens, auch wenn ein Käufer eine Negative Bewertung abgiebt kontert der Ebay sofort mit eine sehr schlechten Negativen Bewertung. Dieses Rigerose Vorgehen hält mit Sicherheit einige ebayer davon ab eine negative/neutrale Bewertung abzugeben, weil sie eine negative Bewertung fürchten. Ich habe ein 1a Bewertungsprofiel, mir nie was zu schulden kommen lassen, und werde mit Sicherheit eine neutrale oder negative Bewertung abgeben.
negative Bewertungen kann man nur anhand eines Gerichtsurteils bzw. amtl. textes von ebay entfernen lassen…
Meine Frage nun: Wenn er mir jedoch eine negative Bewertung als Vergeltung abgibt, was kann ich dagegen tun?
Eine Anzeige wegen verleumdung etc. pp.
Ich finde das eine unsaubere Machenschaft, es hat die letzten Tage fast 50 negative Bewertungen abgegeben…
Alleine eine Drohung per Fax mit dem Hinweis das wenn er eine negative Bewertung abgibt ich vorgehen werde würde hier helfen… so denke ich das man amtliches vermeiden kann
Hallo Daniel,
warum hast Du Dich denn auf ein Geschäft mit dem eBayer eingelassen, trotz der schlechten Bewertung ? Hast Du die etwa nicht vor Angebotsabgabe gelesen ?
Zerbrich Dir nicht den Kopf hinsichtlich der Bewertung. Musst ja auch nicht bewerten.
Sieh zu, wie Du an die Ware kommst, oder Geld zurück.
Wenn du den beschwerlichen Rechtsweg gehen willst, solltest Du jedoch prüfen, ob Aufwand und Kosten dazu in einem vernünftigen Verhältnis stehen.
Gruß
Karl
Also ich handhabe solche Fälle allgemein so, dass ich mal gar keine Bewertung abgebe, üblicherweise kommt dann auch keine zurück.
Sonst gelten halt die allgemeinen Verzugsfolgen und man kann sich überlegen, ob man den Rechtsweg geht oder die Sache bleiben lässt. Möglich wäre auch den Verkäufer wegen Betruges anzuzeigen, indem man ihm unterstellt, er habe bereits bei Vertragsabschluss den Vorsatz gehabt, zwar das Geld zu kassieren, aber nicht zu leisten.