Unfaire Schadenregulierung KFZ Teilkasko?

Hallo,

ich habe so einigen Ärger mit meiner Versicherung.
Nachdem mir mein Auto gestohlen wurde, zeigt sich meine Versicherung sehr reserviert. Es werden zur „Wertermittlung“ nach und nach Unterlagen angefordert, die für mich keinen Sinn machen (alte TÜV-Berichte,Kaufvertrag - 10Jahre alt,…) so ziehen die Wochen ins Land.

Jetzt meine Frage:
-Wie wird ein Totalverlust ersetzt - Wiederbeschaffungswert
oder Istwert nach Schätzung der Versicherung oder…??

-Gibt es eine Schlichterstelle / Regulierung bei Meinungsverschiedenheit
mit Kasko-Versicherungen?

Eines ist mir mittlerweile klar: bei meinem nächsten Fahrzeug werde ich nicht die günstigste Versicherung wählen, sondern eine, die auch im Falle zahlt…

Guten Tag Felina,
bleiben Sie entspannt. Von einer unfairen Behandlung, ist, so meine ich, noch nicht zu sprechen. Es eist ein ganz normaler Vorgang, dass sich die Versicherung zuerst ein Bild vom Schadensumfang macht, bevor sie leistet. Was liegt näher, als sich dazu den letzten TÜV-Bericht
oder den Kaufvertrag für das Blech anzusehen ?
Warten Sie erst einmal die Antwort ab. Möglicherweise ist das
Entschädigungsangebot sogar fair und entgegenkommend.
Gruß
Günther

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Hallo,

ich habe so einigen Ärger mit meiner Versicherung.
Nachdem mir mein Auto gestohlen wurde, zeigt sich meine
Versicherung sehr reserviert. Es werden zur „Wertermittlung“
nach und nach Unterlagen angefordert, die für mich keinen Sinn
machen (alte TÜV-Berichte,Kaufvertrag - 10Jahre alt,…) so
ziehen die Wochen ins Land.

Hallo Felina,

der Versicherer prüft anhand von Kaufvertrag, TÜV-Berichte usw. den Wert des gestohlenen Fahrzeuges. Im Kaufvertrag durch Kaufpreis, ggf. Ausstattung, Vorschäden usw. und im TÜV-Bericht den technischen Zustand des Fahrzeuges. Je besser der techn. Zustand, desto besser der Wert des Fahrzeuges. Hat das Fahrzeug seine regelmäßigen Wartungsdienste absolviert? Stichwort: Scheckheft gepflegt. Wäre ein Pluspunkt bei der Wertermittlung.

Jetzt meine Frage:
-Wie wird ein Totalverlust ersetzt - Wiederbeschaffungswert
oder Istwert nach Schätzung der Versicherung oder…??

Der Wiederbeschaffungswert richtet sich nach dem Preis, den der Versicherungsnehmer zahlen muss, um ein gleichwertig gebrauchtes Fahrzeug zu kaufen, ein möglicherweise vereinbarte Selbstbehalt ist anzurechnen.

-Gibt es eine Schlichterstelle / Regulierung bei
Meinungsverschiedenheit
mit Kasko-Versicherungen?

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in der Graurheindorfer Straße 108 in 53117 Bonn.
Aber erst mal abwarten. Die BaFin anrufen sollte der letzte Schritt sein.

Eines ist mir mittlerweile klar: bei meinem nächsten Fahrzeug
werde ich nicht die günstigste Versicherung wählen, sondern
eine, die auch im Falle zahlt…

Ich halte es wie der Kollege: Erst mal abwarten. Richtig ist, die günstigste Versicherung muss nicht immer auch die beste Versicherung sein.
Grüße
Winni