Hallo,
Kurz und Knapp.
Womit muss man rechnen welche Konsequenten, Folgen?
Sachverhalt:
Eine Person ist fast mit fast 3 Promille Auto gefahren.
Einen Unfall gebaut.
Auto gegen Leitplanke auf der Autobahn.
Keine weiteren Beteiligten, keine weiteren Verletzte.
Vorgeschichte:
Der Führerschein war schon mal weg, für ein Jahr wegen Alkohol am Steuer.
MPU gemacht, bestanden, nach paar Jahre jetzt Unfall.
Keine Diskusion über die Dummheite der Person.
Gruß
John
Hallo!
Keine Diskusion über die Dummheite der Person.
Die wird aber leider nicht ausbleiben, falls die Person jemals wieder einen Führerschein haben will und zur erneuten MPU muss. Mit drei Promille liegen normale Menschen auf der Intensivstation und sitzen nicht am Steuer eines Autos, da wird kein Richter der Welt mehr ein Auge zudrücken können und nicht davon ausgehen müssen, dass es sich um einen durchtrainierten Alkoholiker handelt.
Das Strafmaß des hier einschlägigen § 316 StGB sieht Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe vor. Der Führerschein ist weg und es wird eine lange Sperrfrist geben.
Stop … falscher Paragraph …
… die Leitplanke macht daraus ein Delikt nach § 315c StGB: Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe.
Hallo,
der Führerschein ist ja sicher schon weg und vor einer MPU bekommt man den auch nicht wieder. Um die zu bestehen wird aber eine deutliche Änderung des Lebenswandels nötig sein.
Das weitere Strafmaß wird ein Richter festlegen, außerdem wird die Versicherung Regreß für den Schaden nehmen.
Cu Rene
Hallo,
Keine Diskusion über die Dummheite der Person.
DA brauchts wirklich keine Diskussion mehr!
Hier kannst Du mal ein bisschen lesen:
http://www.ramom.de/rechtsthemen/verkehrsrecht/trunk…
Zitat
Wiederholungstäter – 1. Tatwiederholung nach 0 - 3 Jahren:
Autofahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
ab 1,00 Promille BAK:
4 – 7 Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung
20 – 30 Monate FE-Sperre
Wiederholungstäter – 1. Tatwiederholung nach 3 - 5 Jahren:
Autofahrer: Trunkenheit im Verkehr / Alkohol am Steuer, § 316 StGB
ab 1,00 Promille BAK:
60 – 90 TS
16 – 24 Monate FE-Sperre
Zitatende.
Gruß
Didi