Hallo!
Wie würde es hier Eurer Ansicht nach mit der beiderseitigen Haftung aussehen?
An einer Tankstelle mit einer ziemlich breiten Ausfahrt (8 Meter) auf eine Zweispurige Straße steht links am Rand der Ausfahrt ein Lieferwagen. Tankstellenkunde K sieht den Wagen da stehen, tankt, bezahlt, kommt zurück, der Wagen steht da immer noch.
Kunde K setzt sich ins Auto, startet, fährt langsam an dem Lieferwagen vorbei, so dass er rechts daneben steht. Guckt freundlich in den Lieferwagen rein und wird auch zumindest vom Beifahrer wahrgenommen. Nun entschließt sich der Lieferwagenfahrer endlich doch noch dazu, dass er ja eigentlich auf die Straße fahren will, vorher hatte es immer den Anschein, er würde halten. Er fährt los, um nach rechts auf die Straße abzubiegen und nimmt dabei den Wagen des Kunden K mit, der auch grad auf die Straße einbiegen will.
Man könnte nun sagen:
Der Lieferwagen hat beim Anfahren nicht richtig Rückschau gehalten, also haftet er.
Der Kunde K hat vorher verbotswidrig rechts überholt, also haftet auch er.
Der Kunde K hat nicht überholt, er hat sich neben ein haltendes Fahrzeug gestellt, ist also nur vorbeigefahren.
Bei einer derart breiten Ausfahrt auf eine zweispurige Straße darf man eigentlich auch nebeneinander stehen um in die zweispurige Straße einfahren.
Bin für Anregungen dankbar.
Gruß,
Florian.
Hi,
leider muss ich jetzt ein bisschen spitzfindig sein und hierzu eine Frage stellen:
eigentlich auf die Straße fahren will, vorher hatte es immer
den Anschein, er würde halten.
Also entweder er steht und will stehen bleiben, oder er hält gerade, und stht dann ja auch.
Aber dass etwas den Anschein hat er würde halten, obwohl er da stand/hielt kapiere ich nicht. Das klingt wieder nach so komischem Juristendeutsch und daran bin ich schon manches Mal verzweifelt.
Aber die Frage ist interessant, weil mir ähnliches auch schon fast passiert wäre.
Greets Marion
ja ja, immer diese konkreten Aussagen.
Hallo Marion,
danke. Mir stehen gerade die Tränen in den Augen. Das wäre doch was für den Zwiebelfisch…
leider muss ich jetzt ein bisschen spitzfindig sein und hierzu
eine Frage stellen:
eigentlich auf die Straße fahren will, vorher hatte es immer
den Anschein, er würde halten.
Also entweder er steht und will stehen bleiben, oder er hält
gerade, und stht dann ja auch.
Aber dass etwas den Anschein hat er würde halten, obwohl er da
stand/hielt kapiere ich nicht. Das klingt wieder nach so
komischem Juristendeutsch und daran bin ich schon manches Mal
verzweifelt.
Aber die Frage ist interessant, weil mir ähnliches auch schon
fast passiert wäre.
Also entweder Dir ist schon ähnliches passiert oder nicht.
Das Dir schon FAST etwas ähnliches passiert ist, ist spätestens nach Deinen vorherigen Ausführung doch schon mega-unterhaltsam…
mit mega-dankbaren Grüßen
Steffen B.
Hallo Stefan,
Aber die Frage ist interessant, weil mir ähnliches auch schon
fast passiert wäre.
Also entweder Dir ist schon ähnliches passiert oder nicht. 
Das Dir schon FAST etwas ähnliches passiert ist, ist
spätestens nach Deinen vorherigen Ausführung doch schon
mega-unterhaltsam…
na dann freu dich doch
Ist doch auch was shönes, wen sich Leute an einem belustigen können. Gehört zu w-w-w ja fast schon wie das Amen in der Kirche 
Wieso kann etwas nicht fast passieren?
Wenn jemandem ein Ei aus den Händen auf den Boden gefallen ist, so ist mir so was ähnliches auch schon fast passiert, allerdings konnte ich das Ei noch fangen und es fiel nicht auf den Boden. Die Situation ist ähnlich und wäre mir fast auch schon passiert, hätte ich es nicht doch noch vorzeitig verhindern können. Aber wir können uns ja im Deutschbrett wieder treffen.
Humoristische Grüße Marion
für Marion
Hallo Marion,
na dann freu dich doch
Ist doch auch was shönes, wen sich
Leute an einem belustigen können.
Den Punkt hast Du falsch verstanden. Ich habe mich über die (in meinen Augen wundervolle) Stilblüte und nicht über Dich belustigt. Letzteres läge mir wirklich fern! Falls Du das also falsch verstanden haben solltest, dann hiermit sorry.
mit besten Grüßen
Steffen B.
Hallo Marion,
Falls Du das also
falsch verstanden haben solltest, dann hiermit sorry.
—>
))
Bei w-w-w weiß man ja nie, muss einiges einstecken können und
versuchen Humor zu wahren 
Aber erkläre mir doch trotzdem per Mail, was genau an meiner
Ausdrucksweise so falsch war, sonst muss ich echt noch im
Deutschbrett nachfragen. Bin ja kein Deutschexperte 
Nette Grüße Marion
Hallo,
Der Lieferwagen hat beim Anfahren nicht richtig Rückschau
gehalten, also haftet er.
Der Kunde K hat nicht überholt, er hat sich neben ein
haltendes Fahrzeug gestellt, ist also nur vorbeigefahren.
Das würde ich beides als richtig ansehen.
Gruß,
Markus
Hallo!
eigentlich auf die Straße fahren will, vorher hatte es immer
den Anschein, er würde halten.
Das war absolut untechnisch und deswegen missverständlich ausgedrückt. Ich hätte besser sagen sollen: Es machte den Anschein als würde er parken. Jedenfalls nicht, als wäre er in Begriff, jeden Augenblick anzufahren.
Gruß,
Florian.
Hallo!
Meine Meinung!
Das wäre auch mein Ansatz gewesen. Darüber hinaus finde ich’s schon ziemlich behämmert, in so einer Situation dem PKW in die Front zu scheppern.
Wie begründet man das am besten? Oder verfährt man da einfach nach „da mihi factum, dabo tibi ius“ und guckt was passiert? Man wäre ja immer bedacht, den Kunden K seiner Betriebsgefahr zu entledigen…
Gruß,
Florian.
Hi Florian,
danke für deine Mühe, mir extra zu antworten!! Hatte schon Angst, es wird als Provokation aufgefasst. In Medien wie Foren muss man ja immer aufpassen.
Grüße Marion
Hallo!
danke für deine Mühe, mir extra zu antworten!! Hatte schon
Angst, es wird als Provokation aufgefasst. In Medien wie Foren
muss man ja immer aufpassen.
Nix zu danken! So unsinnig wie ich meine Fragen manchmal formuliere bin ich schon froh wenn überhaupt jemand antwortet 
Und provozieren lass ich mich im übrigen eigentlich auch sehr gern. Das war allerdings keine Provokation sondern ein Hinweis auf meine unklar gestellte Frage, insofern vielen Dank dafür.
Gruß,
Florian.