Wie würde es hier Eurer Ansicht nach mit der beiderseitigen Haftung
aussehen?
Also Fahrzeug A ist auf der Hauptstraße und ein Auto möchte auf einen
Parkplatz fahren dessen Einfahrt Fahrzeug A versperrt. Da hinter
Fahzeug A kein
Auto
zu sehen ist, setze dieses zurück, doch im selben Moment fährt Fahrzeug
B(welches auf einem Parkplatz rechts von Fahrzeug A ist) rückwärts los
um in den fließenden Verkehr einzufahren. Somit kollidierten beide
Fahrzeuge. Beide sind sozusagen rückwärtsgefahren. Fahrzeug B ist
senkrecht zur Strasse und Fahrzeug A trifft die Hintertüre von B. Ist
das eine Teilschuld oder was meint ihr
Bin für
Antworten dankbar!
Lg Antje
Hallo,
aus eigener Erfahrung bzw. Aussage eines Polizisten bei Aufnahme eines ähnlichen Unfalles: wer rückwärts fährt unterliegt immer einer erhöhten Sorgfaltspflicht. Er darf nur dann fahren, wenn er sich genau versichern kann, dass der Weg frei ist. Notfalls muss er sich einwinken lassen, wenn die Sicht schlecht ist.
Da hier beide rückwärts fahren, trifft beide eine Schuld. Meiner laienhaften Ansicht nach könnte Fahrzeug A der größere Teil der Schuld treffen, da B nicht unbedingt mit Rückwärtsfahrern auf der Hauptstraße rechnen muss, A aber durchaus mit Rückwärtsfahrern aus einer Parklücke.
Allgemein versuche ich immer, Zufahrten zu belebten Parkplätzen u.ä. nicht zu blockieren, sondern eine Lücke zu lassen.
Gruß,
Myriam