Autofahrer A fährt auf einer vierspurigen Strasse (zwei pro Richtung) stadteinwärts. Die Fahrtrichtungen sind baulich nicht getrennt. Stadteinwärts bemerkt er einen Stau vor sich, stadtauswärts ist überhaupt kein Verkehr. A fährt auf der linken Spur und möchte am liebsten wenden, um einen anderen Weg zu fahren. Ein Zeitlang ist links von A durchgezogene Linie. Als es dann wieder gestrichelt ist, wendet er, ohne sich mit Schulterblick umzusehen. Er rechnet einfach nicht damit, dass ihn jemand im Gegenverkehr und bei durchgezogener Linie überholt.
Genau das tat Mofafahrer M. Er fuhr links von den Autos, um sich quasi vorzudrängeln. Er bemerkte zwar, dass A wendete und konnte sein Mofa noch etwas rumreissen, ihm ist ausser einem Schreck nichts passiert. Das Mofa traf allerdings das Auto von A links hinten.
Erste Frage: Wer hat hier die Hauptschuld ? Hätte A sich nochmal umschauen müssen, oder konnte er darauf vertrauen, dass niemand so fährt ?
Zweite Frage: Ich habe mal gehört, dass die Versicherungen in der Praxis die Schuldfrage unter sich „auswürfeln“, das meist ohne Gericht und ohne Zutun der Beteiligten erledigt wird. Stimmt das ?
sorry, ich habe das vielleicht missverständlich geschrieben.
Der Mofafahrer, war es wirklich ein Mofa 25km/h, überholt bei
durchgezogener Linie, während A bei gestrichelter Linie
versucht zu wenden.
Über die Leistung des Mofas kann ich nichts sagen, es hatte aber ein Mofa-Nummernschild.
Mit der durchgezogenen Linie meine ich Folgendes: A hat am Ende der durchgezogenen Linie gewendet. Zu diesem Zeitpunkt war der Mofafahrer schon links neben bzw. hinter ihm. Der M muss also die Linie missachtet haben. Gemäss eines Zeugen hat M schon meherere Fahrzeuge auf diese Art links überholt und ist erst bei A „hängengeblieben“.
Genauso die Geschichte mit dem Gegenverkehr, der Mofafahrer
hat Gegenverkehr, und A beim Wenden doch hoffentlich nicht.
Wie gesagt, in der Gegenrichtung war glücklicherweise kein einziges Auto weit und breit. Mit „in den Gegenverkehr“ meine ich „in die Spur des Gegenverkehrs“
Dann taucht auch noch die Frage auf, war es eine
Kraftfahrstraße?
Nein, A weiss, dass da Wenden verboten gewesen wäre.
Dann die Frage, hat A die Überholabsicht des Mafafahrers
erkennen können, usw.
Im Seitenspiegel ist er nicht aufgetaucht (ggf. toter Winkel). Hätte A sich vor dem Wenden umgedreht, hätte er den Mofafahrer sicher gesehen, aber da er auf der linken Spur war, hat er nicht damit gerechnet, dass in seiner Richtung jemand noch weiter links fährt.
die Rechtsprechung ist regional unterschiedlich, bei einem Prozess in Berlin würde vermutlich was anderes rauskommen als in Saarbrücken.
Eine „exakte“ Antwort ist also ohnehin nicht möglich, nit meinem Bauchgefühl würde ich mal von 50:50 ausgehen.
Da der Kradfahrer bereits mehrere Fzge überholt hat, hat A offenbar nicht nur den Schulterblick weggelassen, sondern gänlich den Rückspiegel ignoriert… könnte den Mithaftungsanteil erhöhen.
Zweite Frage: Ich habe mal gehört, dass die Versicherungen in
der Praxis die Schuldfrage unter sich „auswürfeln“
Nein, die Versicherer haben doch gar nichts miteinander zu tun und „besprechen“ sich auch nicht in solchen Fällen.