Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,Am 30.05.09 hatte jemand einen Unfall mit den Auto verursacht(Vorfahrt nicht beachtet)dabei wurde der Verunglückte verletzt.Seit dem Tag kam keine Post oder irgend ein Schreiben von den Behörden an.Die Versicherung hat den Verunglückten bezahlt.Heute kam ein Schreiben von der Staatsanwaltschaft an Strafsache wegen fahrlässiger Körperverletzung Strafbefehl.Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wurde eine Geldstrafe verhängtund die kosten des Verfahrens aufgebürdet.Ist das noch rechtens?
und was ist wenn jemand das nicht bezahlen kann?was kann man in diesen Fall tun?
Danke Viola
Auf jedenfall mal einen Verkehrsanwalt einschalten, vorzugsweise über Rechtschutz.
Einspruch fristgerecht ist oberste Priorität.
Bei Annahme des Urteils, kann man Ratenzahlung vereinbaren.
Hoffentlich war das nützlich.
Bei weiteren Fragen gerne Mail.