Die Geschwindigkeitsrelationen zueinander…
Hallo Gregor,
Muss man als Rennradfahrer auf dem Radweg fahren?
Laut StVO: ja, wenn Z 237, 240, 241 steht. (Die blauen runden mit Radfahrer oder „und Fußgänger“ drauf). Sie unterscheidet nicht zwischen „normalen“ und „Leistungssportlern“ als Radfahrer.
Man hat von der generellen Benutzungspflicht der Radwege seit 1.10.1998 abgesehen, da viele Radwege in einem schlechten baulichen Zustand sind. Wenn Z 237, 240 oder 241 stehen besteht Nutzungspflicht
Gibt es
diebeüglich evtl. eine Gewichtsvegrenzung?
Eine …was bitte ??
Mich hat neulich ein Auto beim rechtsabiegen in eine Parklücke
erwüscht.
Jetzt stellt sich die Frage: Wie schnell warst Du mit dem Rennrad ?? Mir ist schon oft aufgefallen, daß Rennradfahrer in der Innenstadt genauso schnell sind wie die Autos und demnach im Kolonnenverkehr schwer überschaubar sind. Ist er jetzt hintendran ?? Vorne ?? Rechts ?? Links ?? Ich habe auch in meiner Tätigkeit als Linienbusfahrer schon die dollsten Sachen diesbezüglich erlebt.
Wie groß ist die Chance vor Gericht Recht zu bekommen?
Er: Ich hätte ihn rechts überholt.
Ein Überholvorgang ist dann gegeben, wenn man innerorts mit 10km/h oder mehr Differenzgeschwindigkeit an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt. Hat der PkW-Fahrer sein „in die PArklücke wollen“ mit Blinker angekündigt, mußt Du links überholen, oder warten…
Möchte sagen: wenn Du mit deinem Rennrad in der Stadt 40km/h fährst, ein Auto Dich überholt, zum Abbiegen ansetzt und Du noch rechts überholen (was eh verboten ist) möchtest, würde Ich es als Rechts überholen deuten, da Du erheblich schneller bist als das zum abbiegen sich rechts einordnende Fahrzeug. Du hättest dann auch Deine Geschwindigkeit verlangsamen müssen.
Ich: Er ist ohne zu Schulterblick abgebogen.
??? Ich war leider nicht dabei. Aussage gegen Aussage.
gruß
dennis