Unfall

Muss man als Rennradfahrer auf dem Radweg fahren? Gibt es diebeüglich evtl. eine Gewichtsvegrenzung?

Mich hat neulich ein Auto beim rechtsabiegen in eine Parklücke erwüscht.

Wie groß ist die Chance vor Gericht Recht zu bekommen?
Er: Ich hätte ihn rechts überholt.
Ich: Er ist ohne zu Schulterblick abgebogen.

Die Zeugenaussagen stehen 1 zu 1.

MfG
Gregor

Hi,

selbst wenn´s schwerfällt, Radwege sind benutzungspflichtig

§2 Abs. 4 StVO

(4) Radfahrer müssen einzeln hintereinander fahren; nebeneinander dürfen sie nur fahren, wenn dadurch der Verkehr nicht behindert wird. Sie müssen Radwege benutzen, wenn die jeweilige Fahrtrichtung mit Zeichen 237, 240 oder 241
gekennzeichnet ist. Andere rechte Radwege dürfen sie benutzen.
Sie dürfen ferner rechte Seitenstreifen benutzen, wenn keine Radwege vorhanden sind und Fußgänger nicht behindert werden. Das gilt auch für Mofas, die durch Treten fortbewegt werden.

Den Rest kann ich nicht bewerten, aus dem Bauch würde ich aber mindestens auf Teilschuld tippen…

Gruss
Feanor

Hallo Gregor

Muss man als Rennradfahrer auf dem Radweg fahren? Gibt es
diebeüglich evtl. eine Gewichtsvegrenzung?

Ich würde mal sagen: Rennrad=Fahrrad=>Radweg benutzen. Wenn ein Radweg vorhanden ist, dann muss dieser auch benutzt werden. Da spielt es überhaupt keine Rolle, ob Du ein Rennrad, Mountainbike etc. hast.

Mich hat neulich ein Auto beim rechtsabiegen in eine Parklücke
erwüscht.

Wie groß ist die Chance vor Gericht Recht zu bekommen?
Er: Ich hätte ihn rechts überholt.
Ich: Er ist ohne zu Schulterblick abgebogen.

Tja, 1:1 aber da du wohl nicht auf dem Radweg gefahren bist, wirst Du IMHO die schlechteren Karten haben.

Grüße
Martin

Hallo,

hier einige Links zum Thema:

STVO: http://www.adfc.de/stvo/stvo05.htm

Rechtsüberholen: http://www.qrv.de/gesetz3.htm

Viel Glück
Harry

Die Geschwindigkeitsrelationen zueinander…
Hallo Gregor,

Muss man als Rennradfahrer auf dem Radweg fahren?

Laut StVO: ja, wenn Z 237, 240, 241 steht. (Die blauen runden mit Radfahrer oder „und Fußgänger“ drauf). Sie unterscheidet nicht zwischen „normalen“ und „Leistungssportlern“ als Radfahrer.

Man hat von der generellen Benutzungspflicht der Radwege seit 1.10.1998 abgesehen, da viele Radwege in einem schlechten baulichen Zustand sind. Wenn Z 237, 240 oder 241 stehen besteht Nutzungspflicht

Gibt es
diebeüglich evtl. eine Gewichtsvegrenzung?

Eine …was bitte ??

Mich hat neulich ein Auto beim rechtsabiegen in eine Parklücke
erwüscht.

Jetzt stellt sich die Frage: Wie schnell warst Du mit dem Rennrad ?? Mir ist schon oft aufgefallen, daß Rennradfahrer in der Innenstadt genauso schnell sind wie die Autos und demnach im Kolonnenverkehr schwer überschaubar sind. Ist er jetzt hintendran ?? Vorne ?? Rechts ?? Links ?? Ich habe auch in meiner Tätigkeit als Linienbusfahrer schon die dollsten Sachen diesbezüglich erlebt.

Wie groß ist die Chance vor Gericht Recht zu bekommen?
Er: Ich hätte ihn rechts überholt.

Ein Überholvorgang ist dann gegeben, wenn man innerorts mit 10km/h oder mehr Differenzgeschwindigkeit an einem anderen Fahrzeug vorbeifährt. Hat der PkW-Fahrer sein „in die PArklücke wollen“ mit Blinker angekündigt, mußt Du links überholen, oder warten…

Möchte sagen: wenn Du mit deinem Rennrad in der Stadt 40km/h fährst, ein Auto Dich überholt, zum Abbiegen ansetzt und Du noch rechts überholen (was eh verboten ist) möchtest, würde Ich es als Rechts überholen deuten, da Du erheblich schneller bist als das zum abbiegen sich rechts einordnende Fahrzeug. Du hättest dann auch Deine Geschwindigkeit verlangsamen müssen.

Ich: Er ist ohne zu Schulterblick abgebogen.

??? Ich war leider nicht dabei. Aussage gegen Aussage.

gruß

dennis

Meine Geschwindigkeit betrug max. 25km/h. Die Autos fuhren in etwa genauso schnell. Der Unfall passierte 5m NACH einer Ampelkreuzung.

Ist ein 9,3kg scheres Triathlonbike ein Fahrrad im herkömmlichen Sinn? (daher die Gewichtsbemerkung)

MfG
Gregor

War Polizei da ??
gruß

dennis

JA - und jetzt?

Meine Geschwindigkeit betrug max. 25km/h. Die Autos fuhren in
etwa genauso schnell. Der Unfall passierte 5m NACH einer
Ampelkreuzung.

Ist ein 9,3kg scheres Triathlonbike ein Fahrrad im
herkömmlichen Sinn? (daher die Gewichtsbemerkung)

Autsch,

abgesehen davon, daß du auf dem Radweg fahren musst, wenn einer vorhanden ist, kommt noch hinzu, daß dein Fahrrad wohl eine Straßenzulassung hat oder wie siehts aus mit Licht und Reflektoren?

Sehr schlecht auch für dich, auch wenn die Gerichte oftmals zugunsten des schwächeren Verkehrsteilnehmers entscheiden.

Gruß ivo

Hat jemand von Euch beiden bezahlt ??
Uns zwar die obligatorischen DM 75 für Verursachung eines Verkehrsunfalles??

Ansonsten zählen hier Beweise… und wenn nicht, bezahlt jeder seines oder zu lasten des stärkeren.

gruß

dennis

Hi,

Du darfst nur rechts an Fahrzeugen vorbeifahren, wenn Du damit keine Gefährdung auslöst. Dies hast Du missachtet, unabhängig von Radweg oder nicht. Daher solltest Du davon ausgehen, zumindest mehr als 50% Teilschuld abzufassen. Im übrigen ist ein Fahrrad ein Fahrrad, die StVO unterscheidet nur zwischen zugelassenen und nicht zugelassenen, nicht nach Gewicht.

Gruß,
Micha

Ist ein 9,3kg scheres Triathlonbike ein Fahrrad im
herkömmlichen Sinn? (daher die Gewichtsbemerkung)

Was sollte es sonst sein? Ein Flugzeug? Ein Lastkraftwagen? (Sorry, konnte ich mir bei einer solchen Frage nicht verkneifen:wink:) Jedenfalls nichts, was eine Differenzierung rechtfertigt.

Vorbeifahren und Überholen sind zwei verschiedene
Dinge.

Hallo Micha,

Vorbeifahren = Wenn der andere eine gewollte Fahrtunterbrechnung macht. (Bus an Hst. du fährst vorbei)

Überholen = Wenn der andere verkehrsbedingt hält und Du überholst Ihn dann. (PkW an Zebrastreifen, du überholst Ihn, obwohl Fußgänger quert; Bus an Hst.: die PkW hinter dem Bus warten verkehrsbedingt, du ziehst vorbei und überholst die PkW, fährst aber an dem Bus vorbei !!)

Das was Du meinst bezieht sich auf §5 Absatz 8 StVO.

Das rechts vorbeifahren der Radfahrer und Mofa’s ist ein geduldetes vorsichtiges rechts überholen. Überholen deswegen, weil die Fahrzeuge zum fließenden Verkehr zählen und nur an der Ampel auf das weiterfahren warten.

Das was der Radfahrer in o.G. Fall tat, wäre als verbotenes Rechtsüberholen zu deuten, wenn er das abbiegende Fahrzeug nach dessen verlangsamen noch eingeholt hätte.

Man müßte nun wissen, wer als erstes an der Kreuzung war. Der PkW oder der Radfahrer, der nach seiner Meinung geschnitten/abgedrängt wurde.

gruß

dennis

Hallo Dennis,

Vorbeifahren = Wenn der andere eine gewollte
Fahrtunterbrechnung macht.

tut er ja, ere will ja in eine Parklücke, aber es ist eigentlich im Ergebnis fast egal, sofern der Mensch geblinkt hat, muss Meister Radler eben bremsen - wenn er nicht auf dem Radweg ist.

Gruß,
Micha

50:50
Moien!

Nachdem alle auf dir rumhacken, hack ich mal auf dem Fahrer rum, denn der hat nicht nach hinten gesehen (wozu er verpflichtet ist) und es hätte ja auch ein Kind sein können, daß ankommt und das kennt nichts von Rechts/Links überholen!

Bei deinem Falle würd ich drauf wetten, daß die Schuldfrage 50:50 aufgeht…

Bernd