Unfall

Hallo Leute!

Gestern wurde mir die Vorfahrt genommen, was dazu geführt hat, dass mein Auto nicht mehr so schick aussieht, wie zuvor. Ich habe die Polizei gerufen: Die Sache war klar, den anderen trifft die Schuld.

Nun möchte ich wissen, wie der exakte Ablauf ist, dass ich zu meinem Geld bzw. einer Reparatur komme.

Mein Unfallgegner meldet es seiner Versicherung. Soweit so gut. Werde ich von denen angeschrieben, bitte ein Gutachten machen zu lassen, einen Kostenvoranschlag einzureichen, die Reparaturrechnung vorzulegen?

Oder soll ich jetzt schon mal ein Gutachten machen lassen und es an seine Versicherung schicken? Ich bräuchte das Geld ganz schnell, da es ziemlich dumm aussieht, wenn ich mich durch einen 30 cm breiten Spalt in mein Auto quälen muss.

Dank im Voraus,
Dieter

Mahlzeit, Dieter!

Gestern wurde mir die Vorfahrt genommen, was dazu geführt hat,
dass mein Auto nicht mehr so schick aussieht, wie zuvor. Ich
habe die Polizei gerufen: Die Sache war klar, den anderen
trifft die Schuld.

Soweit so gut. Jetzt bist Du dran. Das meine ich wörtlich! Dazu gleich mehr.

Nun möchte ich wissen, wie der exakte Ablauf ist, dass ich zu
meinem Geld bzw. einer Reparatur komme.

Mein Unfallgegner meldet es seiner Versicherung. Soweit so
gut. Werde ich von denen angeschrieben, bitte ein Gutachten
machen zu lassen, einen Kostenvoranschlag einzureichen, die
Reparaturrechnung vorzulegen?

Oder soll ich jetzt schon mal ein Gutachten machen lassen und
es an seine Versicherung schicken? Ich bräuchte das Geld ganz
schnell, da es ziemlich dumm aussieht, wenn ich mich durch
einen 30 cm breiten Spalt in mein Auto quälen muss.

Grundsätzlich kann ich Dir (auch aufgrund eigener, leidvoller Erfahrungen) nur eines empfehlen. Führe keine eigenständigen Verhandlungen, Gespräche oder sonstige Auseinandersetzungen mit der gegnerischen Versicherung, schon gar nicht mit dem Unfallverursacher.

Ich gehe mal davon aus, das Dir das Kennzeichen des Verursachers und die Polizeiliche Tagebuchnummer oder ein Aktenzeichen vorliegen. Vielleicht, sofern Du hast, noch Name und Anschrift des Fahrers.

Mehr brauchst Du zunächst nicht. Mit diesen Daten bewaffnet begebe Dich schnellstmöglich zu einem Rechtsanwalt Deiner Wahl. Die Kosten dafür muß die gegnerische Versicherung übernehmen. Ignoriere einfach, wenn Dir die gegnerische Versicherung versucht, zu erzählen, das wäre doch gar nicht nötig oder sowas ähnliches. Die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt Deiner freien Wahl ist Dein Recht, es kann nicht von der gegnerischen Versicherung abgewendet werden.

Wenn ein Gutachten verlangt wird oder angebracht ist, dann gehe auf jeden Fall zu einem Gutachter Deiner eigenen Wahl. Laß Dich nicht darauf ein, Dein Auto durch einen von der gegnerischen Versicherung benannten Gutachter anschauen zu lassen. Du hast das Recht der freien Wahl! Auch wenn Dir gern etwas anderes gesagt wird von manchen Versicherern…

Dein Anwalt wird Dich diesbezüglich ausführlich beraten. Auch in Hinsicht auf eventuellen Nutzungsausfall oder einen Ersatzwagen für die Reparaturzeit.

Also nochmal auf den Punkt gebracht: Begebe Dich schnellstmöglich zu einem Anwalt Deines Vertrauens und laß den alles weitere für Dich klären. Du bist sonst am Ende auf deutsch gesagt der Angeschissene.

Wenn Du dazu noch Fragen hast, melde Dich einfach nochmal.

Bye…

Der Dicke MD.

Hallo Dieter!

Ob Du gleich zum Anwalt gehen solltest, wage ich zu bezweifeln.

Was Du zunächst unbedingt tun musst, ist umgehend Deinen Versicherer von dem Unfall in Kenntinis setzen.
Rufe sofort(!) an und schreibe einen Unfallbericht und weise explizit im Anschreiben und auf dem Bericht darauf hin, daß Dich Deines Erachtens keine Schukd an dem Unfall trifft und Du daher keinesfalls eine Verschlechterung Deiner Rabatte-Situation akzeptieren wirst! Oftmals machen die Versicherungen nämlich Ausgleichs-Deals miteinander und beide ziehen dann die Prämien beider Beteiligten hoch!

Dann fährst Du den Wagen in eine Meister-Werkstatt, lässt ein Gutachten über den Schaden erstellen, den Wagen reparieren und das war´s.
Eine ordentliche Werkstatt kümmert sich um den Rest, schickt die Rechnungen direkt zur gegnerischen Versicherung (die Du natürlich nennen musst) u.s.w.

Das sind meine Erfahrungen, sie sind natürlich ohne Gewähr und Pistole…
Ich gehe davon aus, daß Du keine 500€-Schleuder für 5000€ reparieren lässt, das akzeptiert nämlich kein Versicherer dieser Welt…

Grüße,

Mathias

Gestern wurde mir die Vorfahrt genommen, was dazu geführt hat,
dass mein Auto nicht mehr so schick aussieht, wie zuvor. Ich
habe die Polizei gerufen: Die Sache war klar, den anderen
trifft die Schuld.

Nun möchte ich wissen, wie der exakte Ablauf ist, dass ich zu
meinem Geld bzw. einer Reparatur komme.

Mein Unfallgegner meldet es seiner Versicherung. Soweit so
gut. Werde ich von denen angeschrieben, bitte ein Gutachten
machen zu lassen, einen Kostenvoranschlag einzureichen, die
Reparaturrechnung vorzulegen?

Oder soll ich jetzt schon mal ein Gutachten machen lassen und
es an seine Versicherung schicken? Ich bräuchte das Geld ganz
schnell, da es ziemlich dumm aussieht, wenn ich mich durch
einen 30 cm breiten Spalt in mein Auto quälen muss.

Dank im Voraus,
Dieter

Moin, Mathias!

Ob Du gleich zum Anwalt gehen solltest, wage ich zu
bezweifeln.

Nun ja, die Erfahrung vieler Leute zeigt, das es sich echt empfiehlt. Aber das muß natürlich jeder selbst wissen. Wenn man seine eigenen Rechte wahren will, ist der Gang zum Anwalt nicht verkehrt. Viele Versicherer gehen nämlich in dreister Weise dazu über, den Geschädigten möglichst kurz zu halten. Angefangen bei den Aufwendungen für Nutzungsausfall bis hin zur angeblich zwingenden Reparatur mit Gebrauchtteilen, was natürlich völliger Humbug ist. Leider wissen das viele Leute einfach nicht. Genauso ist es gern gegangene Praxis, dem Geschädigten einzureden, er müsse unbedingt zu dem von der Versicherung benannten Gutachter, weil sonst die kosten nicht übernommen werden oder es muß unbedingt in der von der Versicherung benannten Werkstatt repariert werden oder, oder, oder.

Was Du zunächst unbedingt tun musst, ist umgehend Deinen
Versicherer von dem Unfall in Kenntinis setzen.

Das ist nicht ganz falsch. Aber nicht unbedingt nötig. Der eigenen Versicherung muß der Schaden nur dann zwingend gemeldet werden, wenn zu erwarten ist, das Ansprüche gegen sich als VN gestellt werden. Das dürfte aber in diesem Fall wohl eher nicht zu erwarten sein, wenn seitens der Polizei die Schuldfrage bereits eindeutig festgestellt wurde.

Rufe sofort(!) an und schreibe einen Unfallbericht und weise
explizit im Anschreiben und auf dem Bericht darauf hin, daß
Dich Deines Erachtens keine Schukd an dem Unfall trifft und Du
daher keinesfalls eine Verschlechterung Deiner
Rabatte-Situation akzeptieren wirst!

In einem Fall wie diesem, wie ich schon sagte, halte ich es für überflüssig. Eine Verschlechterung des eigenen Schadenfreiheitsrabatts steht hier überhaupt nicht zur Debatte.

Oftmals machen die
Versicherungen nämlich Ausgleichs-Deals miteinander und beide
ziehen dann die Prämien beider Beteiligten hoch!

Soetwas wird nur dann gemacht, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig zu klären ist. Eine Änderung an den eigenen Prozenten ist für den Versicherer nur dann möglich, wenn aus dem eigenen Vertrag eine Leistung gewährt wurde. Diese Leistung wird vom Versicherer aber nur erbracht, wenn es dazu eine rechtliche Verpflichtung gibt. In eindeutigen Situationen wie dieser wird sich eine solche Verpflichtung aber kaum konstruieren lassen. Wenn die Schuldfrage eindeutig zu Lasten des Verursachers geklärt ist, dann wird kein Versicherer sich auf einen Ausgleich einlassen.

Dann fährst Du den Wagen in eine Meister-Werkstatt, lässt ein
Gutachten über den Schaden erstellen, den Wagen reparieren und
das war´s.

Das wäre unter Umständen ein fataler Fehler. Wenn sich herausstellt, das die Versicherung kein Gutachten verlangt hätte, weil die Schadensituation eindeutig war und die Höhe des Schadens unterhalb bestimmter Beträge bleibt, dann bleibt er auf den Kosten für das Gutachten sitzen. Die Reparatur oder ein Gutachten sollte man immer erst dann veranlassen, wenn entweder die Versicherung ein Gutachten verlangt (denn wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen) oder die Versicherung die Kostenübernahme bereits erklärt hat. Solange die Versicherung kein Gutachten verlangt, braucht sie es auch nicht bezahlen.
Wenn Du den Wagen reparieren läßt, ohne das die Versicherung vorher die Möglichkeit hatte, eine genaue Feststellung der Schadenshöhe vornehmen zu lassen, könnte es hier ebenfalls Schwierigkeiten geben.

Eine ordentliche Werkstatt kümmert sich um den Rest, schickt
die Rechnungen direkt zur gegnerischen Versicherung (die Du
natürlich nennen musst) u.s.w.

Soweit ich weiß, wird keine Werkstatt die Reparatur vornehmen, ohne vorher die Kostenübernahmeerklärung vom Versicherer in den Händen zu halten. Wenn diese vorliegt, wird natürlich der Rest von der Werkstatt erledigt. Damit der Versicherer die Kostenübernahme erklärt, muß vorher entweder seitens der Werkstatt veranschlagt werden, wieviel der Spaß ungefähr kosten wird. Wenn dann die veranschlagte Summe zu hoch erscheint, wird der Versicherer eventuell im Vorfeld ein Gutachten anfordern. Oder aber die Kostenübernahme erklären, dann ist dies gleichbedeutend mit der Reparaturfreigabe.

Ich gehe davon aus, daß Du keine 500€-Schleuder für 5000€
reparieren lässt, das akzeptiert nämlich kein Versicherer
dieser Welt…

Hier hast Du völlig Recht. Und genau deswegen ist es erforderlich, das der Versicherer vorher die Kostenübernahme erklärt und damit die Reparatur freigibt. Aber selbst in einem solchen Fall wäre es ratsam, einen Anwalt hinzu zu ziehen. Denn die Verrechnung des Schrottwerts des Fahrzeugs mit dem Wiederbeschaffungspreis kann auch öfter mal zu Problemen führen.

Viele Grüße

Der Dicke MD.

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Okay!!! (o.w.T.)

Moin Dicker,

Das dürfte aber in diesem Fall
wohl eher nicht zu erwarten sein, wenn seitens der Polizei die
Schuldfrage bereits eindeutig festgestellt wurde.

Die Schuldfrage klärt nie die Polizei, sondern im Bedarfsfalle der Richter.

Der Bedarfsfall tritt allerdings erst dann ein, wenn

  • der Unfallverursacher alles abstreitet

  • die Unfallursache verkettet ist mit anderen umständen und mehreren Beteiligten.

gruß

dennis

1 „Gefällt mir“

Hallo,

wenn es sich nicht um einen Bagatellunfall handelt (tut es wohl nicht) kann ich Dir auch nur raten zu einem Anwalt zu gehen.
Und zwar nicht wegen Befürchtungen Du würdest von der Versicherung über den Tisch gezogen (schließlich arbeite ich selbst bei einer), sondern vielmehr weil das die ganze Sache für dich erheblich praktischer macht.
Der Anwalt ist in Deinem Fall einfach ein Dienstleister, der Dir die Gespräche und Verhandlungen mit dem Versicherer, aber auch mit dem Gutachter abnimmt.

Max

Eigene Erfahrungen…
HI!
Ich höre nur Rechtsanwalt…
Also ich finde wir leben in einer normalen Welt…
Wenn kein Körperlicher Schaden entstanden ist würde ich immer wieder so vorgehen (Wie 3 nichtverschuldete Unfälle in meinem Autoselbstfahrerleben ohnen Probleme abliefen):

  • Wenn der Unfallgegener die Schuld zugibt und du auch noch einen Zeugen dazu hast, bzw. Polizei hast du schon einmal recht gute Karten. (Ich hatte nie ne Polizei gerufen).
    Also ich bin jedesmal zu einem unabhängigne Gutachter gefahren bzw. bestellt (der Schaden sollte schon über 1500EUR liegen, aber das ist schnelle der Fall, anderfalls Kostenvoranschlag Werkstatt). Die Kosten vom Gutachten mußt du evtl. vorstrecken, bekommst du aber auch ersetzt. Ein Exemplar vom Gutachten bekommt die gegenerische Versicherung und die hat dir dann den Schadne, Nutzungsausfall bzw. Leihwagen und Gutachten zu bezahlen. Wichtig ist, das der andere es der Versicherung meldet und du seine Versicherungsnummer kennst! Du bekommst in kürze Post von der gegenrischen Versicherung zur Stellungsnahme…

So habe ich es 3 mal recht erfolgreich durchgeführt.
Wenn die andere Versicherung sich streubt, dann würde ich auch nen Rechtsanwalt einschalten…
MArkus

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Ob Du gleich zum Anwalt gehen solltest, wage ich zu
bezweifeln.

Nun ja, die Erfahrung vieler Leute zeigt, das es sich echt
empfiehlt. Aber das muß natürlich jeder selbst wissen. Wenn
man seine eigenen Rechte wahren will, ist der Gang zum Anwalt
nicht verkehrt. Viele Versicherer gehen nämlich in dreister
Weise dazu über, den Geschädigten möglichst kurz zu halten.
Angefangen bei den Aufwendungen für Nutzungsausfall bis hin
zur angeblich zwingenden Reparatur mit Gebrauchtteilen, was
natürlich völliger Humbug ist. Leider wissen das viele Leute
einfach nicht. Genauso ist es gern gegangene Praxis, dem
Geschädigten einzureden, er müsse unbedingt zu dem von der
Versicherung benannten Gutachter, weil sonst die kosten nicht
übernommen werden oder es muß unbedingt in der von der
Versicherung benannten Werkstatt repariert werden oder, oder,
oder.

Korrekt.
Das sollte man wissen.

Was Du zunächst unbedingt tun musst, ist umgehend Deinen
Versicherer von dem Unfall in Kenntinis setzen.

Das ist nicht ganz falsch. Aber nicht unbedingt nötig. Der
eigenen Versicherung muß der Schaden nur dann zwingend
gemeldet werden, wenn zu erwarten ist, das Ansprüche gegen
sich als VN gestellt werden. Das dürfte aber in diesem Fall
wohl eher nicht zu erwarten sein, wenn seitens der Polizei die
Schuldfrage bereits eindeutig festgestellt wurde.

Du benutzt hier den Konjunktiv, was zeigt, daß Du das für den vorliegenden Fall nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kannst.
Liegt der Fall also doch zufällig anders, macht man sich bei nicht oder zu spät erfolgter Info an die Versicherung einer Obligenheitsverletzung schuldig und kann eine Leistung der Versicherung vergessen.

Hier ein paar persönliche Erfahrungen auszutauschen ist ganz nett, aber Dein Tip hier ist absolut falsch und gefährlich!!!
Mich hätte dasselbe Verhalten fast einmal DM 419.000 gekostet…

Die eigene Versicherung muß IMMER (!!!) informiert werden!!!

Rufe sofort(!) an und schreibe einen Unfallbericht und weise
explizit im Anschreiben und auf dem Bericht darauf hin, daß
Dich Deines Erachtens keine Schukd an dem Unfall trifft und Du
daher keinesfalls eine Verschlechterung Deiner
Rabatte-Situation akzeptieren wirst!

In einem Fall wie diesem, wie ich schon sagte, halte ich es
für überflüssig. Eine Verschlechterung des eigenen
Schadenfreiheitsrabatts steht hier überhaupt nicht zur
Debatte.

Wie gesagt, Du triffst hier falsche, evtl. hochgefährliche Aussagen!!

Oftmals machen die
Versicherungen nämlich Ausgleichs-Deals miteinander und beide
ziehen dann die Prämien beider Beteiligten hoch!

Soetwas wird nur dann gemacht, wenn die Schuldfrage nicht
eindeutig zu klären ist.

…und das lässt sich sehr leicht so drehen.
Ihr verlasst Euch hier beide auf die Aussage eines Polizeibeamten.
Das halte ich für eher blauäugig.

Eine Änderung an den eigenen
Prozenten ist für den Versicherer nur dann möglich, wenn aus
dem eigenen Vertrag eine Leistung gewährt wurde. Diese
Leistung wird vom Versicherer aber nur erbracht, wenn es dazu
eine rechtliche Verpflichtung gibt. In eindeutigen Situationen
wie dieser wird sich eine solche Verpflichtung aber kaum
konstruieren lassen. Wenn die Schuldfrage eindeutig zu Lasten
des Verursachers geklärt ist, dann wird kein Versicherer sich
auf einen Ausgleich einlassen.

Das würde ich so unterschreiben, nur, füchte ich, hakt es oftmals an dem Unterschied zwischen Traum und Realität. „Eindeutig“ ist vor einem Gerichtsurteil (welches es ja evtl. noch geben kann, falls der Unfallgegener klagt) erst mal gar nichts.

Dann fährst Du den Wagen in eine Meister-Werkstatt, lässt ein
Gutachten über den Schaden erstellen, den Wagen reparieren und
das war´s.

Das wäre unter Umständen ein fataler Fehler. Wenn sich
herausstellt, das die Versicherung kein Gutachten verlangt
hätte, weil die Schadensituation eindeutig war und die Höhe
des Schadens unterhalb bestimmter Beträge bleibt, dann bleibt
er auf den Kosten für das Gutachten sitzen. Die Reparatur oder
ein Gutachten sollte man immer erst dann veranlassen, wenn
entweder die Versicherung ein Gutachten verlangt (denn wer die
Musik bestellt, muß sie auch bezahlen) oder die Versicherung
die Kostenübernahme bereits erklärt hat. Solange die
Versicherung kein Gutachten verlangt, braucht sie es auch
nicht bezahlen.

Ein Gutachten über den Schaden ist aus Sicherheitsgründen bei „knackigeren“ Crashs m.E. grundsätzlich nötig.
Wen interessieren denn bitte die 300€?

Wenn Du den Wagen reparieren läßt, ohne das die Versicherung
vorher die Möglichkeit hatte, eine genaue Feststellung der
Schadenshöhe vornehmen zu lassen, könnte es hier ebenfalls
Schwierigkeiten geben.

Eine ordentliche Werkstatt kümmert sich um den Rest, schickt
die Rechnungen direkt zur gegnerischen Versicherung (die Du
natürlich nennen musst) u.s.w.

Soweit ich weiß, wird keine Werkstatt die Reparatur vornehmen,
ohne vorher die Kostenübernahmeerklärung vom
Versicherer in den Händen zu halten. Wenn diese vorliegt, wird
natürlich der Rest von der Werkstatt erledigt. Damit der
Versicherer die Kostenübernahme erklärt, muß vorher entweder
seitens der Werkstatt veranschlagt werden, wieviel der Spaß
ungefähr kosten wird. Wenn dann die veranschlagte Summe zu
hoch erscheint, wird der Versicherer eventuell im Vorfeld ein
Gutachten anfordern. Oder aber die Kostenübernahme erklären,
dann ist dies gleichbedeutend mit der Reparaturfreigabe.

Korrekt.
Die Werkstatt sollte sich natürlich vorher den Wagen ansehen. Davon gehe ich aus.

Ich gehe davon aus, daß Du keine 500€-Schleuder für 5000€
reparieren lässt, das akzeptiert nämlich kein Versicherer
dieser Welt…

Hier hast Du völlig Recht. Und genau deswegen ist es
erforderlich, das der Versicherer vorher die Kostenübernahme
erklärt und damit die Reparatur freigibt. Aber selbst in einem
solchen Fall wäre es ratsam, einen Anwalt hinzu zu ziehen.
Denn die Verrechnung des Schrottwerts des Fahrzeugs mit dem
Wiederbeschaffungspreis kann auch öfter mal zu Problemen
führen.

O.K., dennoch halte ich die Sache mit dem Anwalt zunächst für übertrieben. So treibt man die Versicherungslkosten hoch!

Grüße,

Mathias

Mahlzeit!

Ich möchte mich jetzt hier ungern mit Dir über Recht und Unrecht streiten. Aber ganz so stehen lassen kann ich Deine Antwort dann doch nicht.

Du benutzt hier den Konjunktiv, was zeigt, daß Du das für den
vorliegenden Fall nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kannst.

Da ich nicht dabei war, kann ich mich nur auf die Aussage des Fragenden verlassen. Seine Originalaussage war: „Gestern wurde mir die Vorfahrt genommen, was dazu geführt hat, dass mein Auto nicht mehr so schick aussieht, wie zuvor. Ich habe die Polizei gerufen: Die Sache war klar, den anderen trifft die Schuld.“
Unter der Voraussetzung, das diese Aussage so stimmt, läßt sich mit ausreichender Sicherheit sagen, das hier keine Ansprüche an ihn selbst erfolgreich geltend gemacht werden können.

Liegt der Fall also doch zufällig anders, macht man sich bei
nicht oder zu spät erfolgter Info an die Versicherung einer
Obligenheitsverletzung schuldig und kann eine Leistung der
Versicherung vergessen.

In der Theorie hast Du im Ansatz sicher nicht völlig unrecht. Doch in einem Fall wie diesem, wo erst die Vorfahrt genommen und dann vielleicht noch seitens der Polizei dem Unfallverursacher die Schuld zugewiesen wird (ich würde mal vermuten, es gab auch noch ein Bußgeld), da sieht die Sache doch etwas anders aus.
In diesem Fall ist eben nicht zu erwarten, das hier ein Schaden entstanden ist, aus dem Ansprüche gegen die eigene Versicherung geltend gemacht werden könnten. Also gibt es hier auch keine unmittelbare Meldepflicht.
Wenn es dich interessiert, kann ich auch nochmal genauer in den Bedingungen suchen, wo das im einzelnen steht.

Hier ein paar persönliche Erfahrungen auszutauschen ist ganz
nett, aber Dein Tip hier ist absolut falsch und
gefährlich!!!

Sehe ich etwas anders. Die Situation ist so offensichtlich, das kaum Zweifel hochkommen können.

Mich hätte dasselbe Verhalten fast einmal DM 419.000
gekostet…

Ich unterstelle jetzt einfach mal, das es sich bei Dir nicht um eine derart eindeutige Situation gehandelt haben kann. Wie es zu solchen Aufrechnungen in dieser Höhe kommen kann, werde ich hier nicht orakeln. Ohne die Fakten des Einzelfalls wäre das allenfalls spekulativ.

Die eigene Versicherung muß IMMER (!!!) informiert werden!!!

Auch nicht ganz richtig. Sicher schadet es nicht, die eigene Versicherung immer sofort zu informieren. Zwingende Pflicht ist es jedoch nicht. Die eigene Versicherung ist eben immer nur dann umgehend zu informieren, wenn aus einem Schadenereignis Ansprüche zu erwarten sind. Sofern die Situation so eindeutig wie hier ist, erübrigt sich dies eigentlich. Wenn man es denn trotzdem tun möchte, dann ist es zwar nicht schädlich, aber eben überflüssig.

In einem Fall wie diesem, wie ich schon sagte, halte ich es
für überflüssig. Eine Verschlechterung des eigenen
Schadenfreiheitsrabatts steht hier überhaupt nicht zur
Debatte.

Wie gesagt, Du triffst hier falsche, evtl. hochgefährliche
Aussagen!!

Dies mag Deine Sicht der Dinge sein. Ich bleibe bei meiner Aussage. Aus meiner bescheidenen Sicht der Dinge ist daran nichts falsch, erst recht nicht gefährlich.

Soetwas wird nur dann gemacht, wenn die Schuldfrage nicht
eindeutig zu klären ist.

…und das lässt sich sehr leicht so drehen.
Ihr verlasst Euch hier beide auf die Aussage eines
Polizeibeamten.
Das halte ich für eher blauäugig.

Grundsätzlich teile ich ja Dein gesundes Mißtrauen gegenüber Polizisten. Doch wenn Du es mal realistisch betrachtest - es gibt eben Situationen, in denen sogar Polizisten Recht haben. Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt und dies von der Polizei eindeutig festgestellt und aufgenommen wird, was soll man daran denn dann noch drehen? Eindeutiger geht es kaum noch.

Wenn die Schuldfrage eindeutig zu Lasten
des Verursachers geklärt ist, dann wird kein Versicherer sich
auf einen Ausgleich einlassen.

Das würde ich so unterschreiben, nur, füchte ich, hakt es
oftmals an dem Unterschied zwischen Traum und Realität.
„Eindeutig“ ist vor einem Gerichtsurteil (welches es ja evtl.
noch geben kann, falls der Unfallgegener klagt) erst mal gar
nichts.

Es ist ja bekanntlich nichts unmöglich. Doch wenn der Unfallverursacher in einer solchen Situation versucht, zu klagen, kann ich nur den Kopf schütteln. Viel Vergnügen dabei.
Aussichten auf Erfolg sehe ich hier keine.
Aber selbst wenn der Verursacher hier versuchen würde, vor Gericht einen Schuldausgleich zu versuchen, selbst dann würde es ausreichen, den Schadenfall dann erst dem Versicherer zu melden. Eine Obliegenheitsverletzung wäre dies dann immer noch nicht. Solange nicht zu erwarten ist, das Ansprüche gestellt werden, braucht keine Meldung zu erfolgen. In Anbetracht dieser Situation ist es einfach nicht zu erwarten. Sollte dann wider Erwarten eben doch eine Forderung kommen, muß dann allerdings sofort eine Meldung an den eigenen Versicherer erfolgen.

Das wäre unter Umständen ein fataler Fehler. Wenn sich
herausstellt, das die Versicherung kein Gutachten verlangt
hätte, weil die Schadensituation eindeutig war und die Höhe
des Schadens unterhalb bestimmter Beträge bleibt, dann bleibt
er auf den Kosten für das Gutachten sitzen. Die Reparatur oder
ein Gutachten sollte man immer erst dann veranlassen, wenn
entweder die Versicherung ein Gutachten verlangt (denn wer die
Musik bestellt, muß sie auch bezahlen) oder die Versicherung
die Kostenübernahme bereits erklärt hat. Solange die
Versicherung kein Gutachten verlangt, braucht sie es auch
nicht bezahlen.

Ein Gutachten über den Schaden ist aus Sicherheitsgründen bei
„knackigeren“ Crashs m.E. grundsätzlich nötig.
Wen interessieren denn bitte die 300€?

Ich möchte jetzt auf gar keinen Fall die Notwendigkeit eines Gutachtens in Zweifel stellen. Insofern darfst Du mich hier keinesfalls falsch verstehen. Was ich meine ist eben die sogenannte Bagatellgrenze. Je nach Versicherer wird die mal bei 1.000€ und mal bei 2.000€ gesetzt. Und in Abhängigkeit der internen Vorgaben des Versicherers wird dann ein Gutachten veranlaßt oder eben nicht.
Und bezüglich der Kosten für´s Gutachten muß ich ganz ehrlich sagen, mir gefällt der Gedanke garnicht, eventuell 300€ auszugeben, die ich mir hätte sparen können. Dafür bin ich zu geizig. Nicht jeder hat das Geld so locker sitzen, das ihm 300€ mehr oder weniger nix ausmachen.

O.K., dennoch halte ich die Sache mit dem Anwalt zunächst für
übertrieben. So treibt man die Versicherungslkosten hoch!

Letzten Endes sind mir als Geschädigtem die Kosten der Versicherer völlig egal. Ich weiß, das klingt jetzt blöd, weil wir ja alle dann höhere Beiträge usw. blablabla. Es ist mir trotzdem egal.

Bisher habe ich selbst und leider nicht nur ich selbst eigentlich viel zu oft erleben dürfen, das die Versicherer darauf bedacht sind, möglichst „günstig“ wegzukommen. Vielfach ist die Vorgehensweise der Versicherer so frech und unverschämt, das man es kaum glauben mag. Da halte ich es nur für äußerst fair, wenn ich mir als Geschädigter einen Anwalt hinzuziehe. Das nennt man dann Waffengleichheit. Und die einschlägige Rechtsprechung sieht dies genauso.

Aber nix für ungut, auf alle Fälle wünsche ich Dir ein schönes Restwochenende.

Gruß und Bye…

Der Dicke MD.

Servus!

Ich möchte mich jetzt hier ungern mit Dir über Recht und
Unrecht streiten. Aber ganz so stehen lassen kann ich Deine
Antwort dann doch nicht.

Der Sinn der SAche ist hier doch auch, daß man diskutiert. Habe ich kein Problem mit.

Du benutzt hier den Konjunktiv, was zeigt, daß Du das für den
vorliegenden Fall nicht mit 100%iger Sicherheit sagen kannst.

Da ich nicht dabei war, kann ich mich nur auf die Aussage des
Fragenden verlassen. Seine Originalaussage war: „Gestern
wurde mir die Vorfahrt genommen, was dazu geführt hat, dass
mein Auto nicht mehr so schick aussieht, wie zuvor. Ich habe
die Polizei gerufen: Die Sache war klar, den anderen trifft
die Schuld.“

Unter der Voraussetzung, das diese Aussage so stimmt, läßt
sich mit ausreichender Sicherheit sagen, das hier keine
Ansprüche an ihn selbst erfolgreich geltend gemacht werden
können.

Das ist eben das Problem. Ist doch glasjklar, daß der Unfallgegener das anders sieht und evtl. böse Sachen wie z.B. überhöhte Geschwindigkeit unterstellt.
Es bringt doch nichts, wenn wir hier Theorie diskutieren.
Praktisch sind eben 80% der Menschen fies und gemein…

Liegt der Fall also doch zufällig anders, macht man sich bei
nicht oder zu spät erfolgter Info an die Versicherung einer
Obligenheitsverletzung schuldig und kann eine Leistung der
Versicherung vergessen.

In der Theorie hast Du im Ansatz sicher nicht völlig unrecht.
Doch in einem Fall wie diesem, wo erst die Vorfahrt genommen
und dann vielleicht noch seitens der Polizei dem
Unfallverursacher die Schuld zugewiesen wird (ich würde mal
vermuten, es gab auch noch ein Bußgeld), da sieht die Sache
doch etwas anders aus.

Das kann iim Zweifelsfall nur ein Gericht entscheiden. Und daß die sache vor ein solches kommt, kann nicht ausgeschlossen werden.
Weshalb also ein Risiko eingehen?

In diesem Fall ist eben nicht zu erwarten, das hier ein
Schaden entstanden ist, aus dem Ansprüche gegen die eigene
Versicherung geltend gemacht werden könnten. Also gibt es hier
auch keine unmittelbare Meldepflicht.
Wenn es dich interessiert, kann ich auch nochmal genauer in
den Bedingungen suchen, wo das im einzelnen steht.

Das würde mch sehr interessieren.

Hier ein paar persönliche Erfahrungen auszutauschen ist ganz
nett, aber Dein Tip hier ist absolut falsch und
gefährlich!!!

Sehe ich etwas anders. Die Situation ist so offensichtlich,
das kaum Zweifel hochkommen können.

Mich hätte dasselbe Verhalten fast einmal DM 419.000
gekostet…

Ich unterstelle jetzt einfach mal, das es sich bei Dir nicht
um eine derart eindeutige Situation gehandelt haben kann. Wie
es zu solchen Aufrechnungen in dieser Höhe kommen kann, werde
ich hier nicht orakeln. Ohne die Fakten des Einzelfalls wäre
das allenfalls spekulativ.

Es fuhren 4 PKW und ein 40-Tonner in mein Auto.
Vordergründig war alles eindeutig, im Endeffekt hat meine Versicherung fast alles bezahlt. Ein linker Richter, 3 lügende, polnische, gekaufte Zeugen, 4 Meineide und schon sieht die Sache ganz anders aus…

Also immer auf der Hut sein!

Die eigene Versicherung muß IMMER (!!!) informiert werden!!!

Auch nicht ganz richtig. Sicher schadet es nicht, die eigene
Versicherung immer sofort zu informieren. Zwingende Pflicht
ist es jedoch nicht. Die eigene Versicherung ist eben immer
nur dann umgehend zu informieren, wenn aus einem
Schadenereignis Ansprüche zu erwarten sind. Sofern die
Situation so eindeutig wie hier ist, erübrigt sich dies
eigentlich. Wenn man es denn trotzdem tun möchte, dann ist es
zwar nicht schädlich, aber eben überflüssig.

Sehe ich anders, s.o.

In einem Fall wie diesem, wie ich schon sagte, halte ich es
für überflüssig. Eine Verschlechterung des eigenen
Schadenfreiheitsrabatts steht hier überhaupt nicht zur
Debatte.

Wie gesagt, Du triffst hier falsche, evtl. hochgefährliche
Aussagen!!

Dies mag Deine Sicht der Dinge sein. Ich bleibe bei meiner
Aussage. Aus meiner bescheidenen Sicht der Dinge ist daran
nichts falsch, erst recht nicht gefährlich.

Soetwas wird nur dann gemacht, wenn die Schuldfrage nicht
eindeutig zu klären ist.

…und das lässt sich sehr leicht so drehen.
Ihr verlasst Euch hier beide auf die Aussage eines
Polizeibeamten.
Das halte ich für eher blauäugig.

Grundsätzlich teile ich ja Dein gesundes Mißtrauen gegenüber
Polizisten. Doch wenn Du es mal realistisch betrachtest - es
gibt eben Situationen, in denen sogar Polizisten Recht haben.

Das stimmt, allerdings trifft der Polizist vor Gericht lediglich eine der verschiedenen Aussagen. Er gibt eine Einschätzung ab, der man vor Gericht üblicherweise glaubt. Mehr aber auch nicht.

Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt und dies von der Polizei
eindeutig festgestellt und aufgenommen wird, was soll man
daran denn dann noch drehen? Eindeutiger geht es kaum noch.

Drei Zeugen, die überhöhte Geschw. bezeugen und die Sache sieht ganz anders aus.
Die Vorfahrt ist dann nicht mehr viel wert, sh. §1 StvO.

Wenn die Schuldfrage eindeutig zu Lasten
des Verursachers geklärt ist, dann wird kein Versicherer sich
auf einen Ausgleich einlassen.

Das würde ich so unterschreiben, nur, füchte ich, hakt es
oftmals an dem Unterschied zwischen Traum und Realität.
„Eindeutig“ ist vor einem Gerichtsurteil (welches es ja evtl.
noch geben kann, falls der Unfallgegener klagt) erst mal gar
nichts.

Es ist ja bekanntlich nichts unmöglich. Doch wenn der
Unfallverursacher in einer solchen Situation versucht, zu
klagen, kann ich nur den Kopf schütteln. Viel Vergnügen dabei.
Aussichten auf Erfolg sehe ich hier keine.

Ich kenne aus dem Stegreif zwei Gegenbeispiele, an denen ich beteiligt war.

Aber selbst wenn der Verursacher hier versuchen würde, vor
Gericht einen Schuldausgleich zu versuchen, selbst dann würde
es ausreichen, den Schadenfall dann erst dem Versicherer zu
melden. Eine Obliegenheitsverletzung wäre dies dann immer noch
nicht. Solange nicht zu erwarten ist, das Ansprüche gestellt
werden, braucht keine Meldung zu erfolgen. In Anbetracht
dieser Situation ist es einfach nicht zu erwarten. Sollte dann
wider Erwarten eben doch eine Forderung kommen, muß dann
allerdings sofort eine Meldung an den eigenen Versicherer
erfolgen.

Warum also nicht gleich?
Weshalb sich erst dieser Diskussion aussetzen?

Das wäre unter Umständen ein fataler Fehler. Wenn sich
herausstellt, das die Versicherung kein Gutachten verlangt
hätte, weil die Schadensituation eindeutig war und die Höhe
des Schadens unterhalb bestimmter Beträge bleibt, dann bleibt
er auf den Kosten für das Gutachten sitzen. Die Reparatur oder
ein Gutachten sollte man immer erst dann veranlassen, wenn
entweder die Versicherung ein Gutachten verlangt (denn wer die
Musik bestellt, muß sie auch bezahlen) oder die Versicherung
die Kostenübernahme bereits erklärt hat. Solange die
Versicherung kein Gutachten verlangt, braucht sie es auch
nicht bezahlen.

Ein Gutachten über den Schaden ist aus Sicherheitsgründen bei
„knackigeren“ Crashs m.E. grundsätzlich nötig.
Wen interessieren denn bitte die 300€?

Ich möchte jetzt auf gar keinen Fall die Notwendigkeit eines
Gutachtens in Zweifel stellen. Insofern darfst Du mich hier
keinesfalls falsch verstehen. Was ich meine ist eben die
sogenannte Bagatellgrenze. Je nach Versicherer wird die mal
bei 1.000€ und mal bei 2.000€ gesetzt. Und in Abhängigkeit der
internen Vorgaben des Versicherers wird dann ein Gutachten
veranlaßt oder eben nicht.
Und bezüglich der Kosten für´s Gutachten muß ich ganz ehrlich
sagen, mir gefällt der Gedanke garnicht, eventuell 300€
auszugeben, die ich mir hätte sparen können. Dafür bin ich zu
geizig. Nicht jeder hat das Geld so locker sitzen, das ihm
300€ mehr oder weniger nix ausmachen.

Geht es nur um die Versicherung oder evtl. auch darum, einen Fachmann mal den Wagen ansehen zu lassen??
Ich habe bei jedem Unfall ein Gutachten anfertigen lassen und habe es nie bezahlt.

O.K., dennoch halte ich die Sache mit dem Anwalt zunächst für
übertrieben. So treibt man die Versicherungslkosten hoch!

Letzten Endes sind mir als Geschädigtem die Kosten der
Versicherer völlig egal. Ich weiß, das klingt jetzt blöd, weil
wir ja alle dann höhere Beiträge usw. blablabla. Es ist mir
trotzdem egal.

Leider ist das die landläufige Einstellung. Würdest Du anders denken, könnten Dir wohl eher die 300€ für das Gutachten egal sein…

Naja, das ist Dein Problem.

Bisher habe ich selbst und leider nicht nur ich selbst
eigentlich viel zu oft erleben dürfen, das die Versicherer
darauf bedacht sind, möglichst „günstig“ wegzukommen. Vielfach
ist die Vorgehensweise der Versicherer so frech und
unverschämt, das man es kaum glauben mag. Da halte ich es nur
für äußerst fair, wenn ich mir als Geschädigter einen Anwalt
hinzuziehe. Das nennt man dann Waffengleichheit. Und die
einschlägige Rechtsprechung sieht dies genauso.

So kann man es auch sehen.

Aber nix für ungut, auf alle Fälle wünsche ich Dir ein schönes
Restwochenende.

…ich Dir eine schöne Woche!

Grüße,

Mathias

Moin mal wieder!

Der Sinn der SAche ist hier doch auch, daß man diskutiert.
Habe ich kein Problem mit.

Ich habe auch nix gegen eine kontroverse Diskussion einzuwenden :smile:
Also weiter im Text…

Das ist eben das Problem. Ist doch glasklar, daß der
Unfallgegener das anders sieht und evtl. böse Sachen wie z.B.
überhöhte Geschwindigkeit unterstellt.
Es bringt doch nichts, wenn wir hier Theorie diskutieren.
Praktisch sind eben 80% der Menschen fies und gemein…

Grundsätzlich gebe ich Dir ja Recht. Sicher ist der Großteil unserer Mitbürger eher auf den eigenen Vorteil aus, wobei ich mich nicht unbedingt ausschließen möchte. Doch was nützt im Nachgang die Unterstellung von wegen überhöhter Geschwindigkeit? Die Wahrscheinlichkeit, das das von den hinzugezogenen Beamten nicht aufgenommen worden wäre, ist doch eher gering. Und die Wahrscheinlichkeit, das das dann ein Richter auch noch glauben würde, naja, die schätze ich als noch geringer ein. Aber natürlich ist nichts unmöglich.

Das kann iim Zweifelsfall nur ein Gericht entscheiden. Und daß
die sache vor ein solches kommt, kann nicht ausgeschlossen
werden. Weshalb also ein Risiko eingehen?

Sicher ist es im Zweifel richtig, dann doch auf Nummer Sicher zu gehen und einfach die eigene Versicherung zu informieren. Doch auch das könnte nach hinten losgehen. Nur mal gesetzt den Fal, ich melde einen Schaden der eigenen Versicherung, sage aber gleichzeitig, das ich nicht Schuld war. Was, wenn jetzt die eigene Versicherung nicht unbedingt die genaueste ist? Was, wenn die jetzt den Schaden erstmal aufnehmen und mit ´ner Sicherheitsreserve anlegen? Genau so wird das nämlich gemacht (da weiß ich wovon ich rede…). Und was, wenn dann am Jahresende schlicht „vergessen“ wird, diese Reserve wieder aufzulösen? Dann hast Du genau das Problem, das Dein SFR angegriffen wird, was Du ja eigentlich nicht wolltest, was sicher auch im Nachgang zu korrigieren wäre, was aber vermeidbar gewesen wäre. Warum also hier ein Risiko eingehen?

In diesem Fall ist eben nicht zu erwarten, das hier ein
Schaden entstanden ist, aus dem Ansprüche gegen die eigene
Versicherung geltend gemacht werden könnten. Also gibt es hier
auch keine unmittelbare Meldepflicht.
Wenn es dich interessiert, kann ich auch nochmal genauer in
den Bedingungen suchen, wo das im einzelnen steht.

Das würde mch sehr interessieren.

Na dann werd ich mal. Ich habe gerade mal ganz genau nachgeschlagen.
Hier also ein Originalzitat:

§7 AKB - Obliegenheiten im Versicherungsfall

Absatz I.
(1) Versicherungsfall im Sinne dieses Vertrages ist das Ereignis, das einen unter die Versicherung fallenden Schaden verursacht oder -bei der Haftpflichtversicherung- Ansprüche gegen den Versicherungsnehmer zur Folge haben könnte.

(2) Jeder Versicherungsfall ist dem Versicherer vom Versicherungsnehmer innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Einer Anzeige bedarf es nicht, wenn der Versicherungsnehmer einen Schadenfall nach Maßgabe des Abschnittes VI. selbst regelt.

Absatz II.

(2) Macht der Geschädigte seinen Anspruch gegenüber dem Versicherungsnehmer geltend, so ist dieser zur Anzeige innerhalb einer Woche nach Erhebung des Anspruchs verpflichtet.

Ich habe jetzt mal nur die wesentlichen Punkte zitiert, bei Bedarf kann ich auch den kompletten Text hier rein pinseln. War schlicht zu faul dazu :smile:
Mal im Einzelnen zur Auslegung der Sache. Der §7 AKB Abs.I. Satz (1) definiert den Meldepflichtigen Versicherungsfalls eindeutig als Ereignis, das Ansprüche zur Folge haben könnte. Wenn also nicht zu erwarten ist, das es Ansprüche geben könnte, ist es demzufolge auch kein Meldepflichtiger Versicherungsfall. Der in §7 AKB Abs.I. Satz (2) von mir zitierte Hinweis auf die eigene Regelung nach Abschnitt VI. bezieht sich auf die Geschichte mit der Regulierung eines Bagatellschadens unter 1.000 Mark durch den VN selbst und ist hier nebensächlich. Interessant wird es wieder in §7 AKB Abs.II. Satz (2), denn dort ist dann eindeutig geregelt, das nach Stellen der Ansprüche (ob begründet oder nicht ist unwichtig) die umgehende Meldung zu Erfolgen hat. Eben nach Stellen der Ansprüche.

Habe ich Dich soweit überzeugen können?

Ich unterstelle jetzt einfach mal, das es sich bei Dir nicht
um eine derart eindeutige Situation gehandelt haben kann. Wie
es zu solchen Aufrechnungen in dieser Höhe kommen kann, werde
ich hier nicht orakeln. Ohne die Fakten des Einzelfalls wäre
das allenfalls spekulativ.

Es fuhren 4 PKW und ein 40-Tonner in mein Auto.
Vordergründig war alles eindeutig, im Endeffekt hat meine
Versicherung fast alles bezahlt. Ein linker Richter, 3
lügende, polnische, gekaufte Zeugen, 4 Meineide und schon
sieht die Sache ganz anders aus…

Oh Je, ich glaube, jetzt wird es kompliziert. Also in einer Situation, in der mehr als zwei Beteiligte vorhanden sind, da ist dann wohl nichts mehr einfach und eindeutig. In einem solchen Fall halte ich die sofortige Meldung an den eigenen Versicherer immer für zwingend geboten. Aber eigentlich ist dies nichts anderes, als ich bisher sagte. Die Situation läßt sich doch kaum mit der recht einfachen Situation aus dem Ursprungsposting gleichsetzen, oder? Und meine Aussage, direkt einen RA hinzu zu ziehen, dürfte durch Deinen Fall eigentlich auch eher unterstützt werden, oder?

Also immer auf der Hut sein!

Mein Reden :smile:
Daher immer gleich zum RA, wenn mir einer ins Auto fährt.

Wenn mir jemand die Vorfahrt nimmt und dies von der Polizei
eindeutig festgestellt und aufgenommen wird, was soll man
daran denn dann noch drehen? Eindeutiger geht es kaum noch.

Drei Zeugen, die überhöhte Geschw. bezeugen und die Sache
sieht ganz anders aus.
Die Vorfahrt ist dann nicht mehr viel wert, sh. §1 StvO.

Nun Ja, auch wenn Du hier natürlich vom Grundsatz her Recht hast, dann erlaube ich mir trotzdem die Frage, ob diese Zeugen nicht vorhanden gewesen sein müßten, als die Beamten vor Ort die Sache aufnahmen. Anderenfalls kann ich mir kaum einen Richter vorstellen, der diesen Leuten dann noch Glauben schenken würde. Auch wenn ich meine persönlichen, grundsätzlichen Zweifel an der deutschen Rechtsprechung habe, so blind kann ein Richter eigentlich kaum sein.

Es ist ja bekanntlich nichts unmöglich. Doch wenn der
Unfallverursacher in einer solchen Situation versucht, zu
klagen, kann ich nur den Kopf schütteln. Viel Vergnügen dabei.
Aussichten auf Erfolg sehe ich hier keine.

Ich kenne aus dem Stegreif zwei Gegenbeispiele, an denen ich
beteiligt war.

Wie jetzt? Als abgezockter Geschädigter? Oder als „Zeuge“? Das müßtest Du jetzt erstmal genauer erklären *ggg*

Sollte dann wider Erwarten eben doch eine Forderung kommen, muß dann
allerdings sofort eine Meldung an den eigenen Versicherer erfolgen.

Warum also nicht gleich?
Weshalb sich erst dieser Diskussion aussetzen?

Dazu habe ich weiter oben schon was geschrieben. Weil es eben durchaus häufiger vorkommt (auch hier kenne ich Beispiele…), das die so beim Versicherer gemeldeten Schäden (die ja eigentlich keine sind) am Jahresende nicht unbedingt rausfallen. Und der damit verbundene Streß kann auch schon ganz schön nerven. Sicher ist das nicht die Regel, aber genausowenig ist es IMHO die Regel, das in solch eindeutigen Situationen Ansprüche seitens des Unfallverursachers gestellt werden…

Und bezüglich der Kosten für´s Gutachten muß ich ganz ehrlich
sagen, mir gefällt der Gedanke garnicht, eventuell 300€
auszugeben, die ich mir hätte sparen können. Dafür bin ich zu
geizig. Nicht jeder hat das Geld so locker sitzen, das ihm
300€ mehr oder weniger nix ausmachen.

Geht es nur um die Versicherung oder evtl. auch darum, einen
Fachmann mal den Wagen ansehen zu lassen??
Ich habe bei jedem Unfall ein Gutachten anfertigen lassen und
habe es nie bezahlt.

Mir geht es dabei um Notwendigkeiten. Wenn mir einer die Stoßstange anbumst, brauche ich kein Gutachten, um zu wissen, das die Stoßstange gewechselt werden muß. Wenn ich dann trotzdem eines anfertigen lasse, wird die Versicherung dies nicht bezahlen, da es schlicht überflüssig war. Das Ergebnis wäre dann, das ich zwar am Ende ein repariertes Auto habe, aber mit Beispielsweise 300€ in den Nassen hänge. Das finde ich persönlich nicht so super.
Sicher hängt es vielfach vom Umfang des Schadens ab. Aber selbst bei höheren Schadensummen verzichten diverse Versicherer aus Kostengründen inzwischen auf ein Gutachten und lassen die Werkstatt reparieren. Dann hast Du einerseits trotzdem den Effekt, das ein Fachmann die Sache beurteilt, sparst Dir aber die Kosten für´s Gutachten.

O.K., dennoch halte ich die Sache mit dem Anwalt zunächst für
übertrieben. So treibt man die Versicherungslkosten hoch!

Letzten Endes sind mir als Geschädigtem die Kosten der
Versicherer völlig egal. Ich weiß, das klingt jetzt blöd, weil
wir ja alle dann höhere Beiträge usw. blablabla. Es ist mir
trotzdem egal.

Leider ist das die landläufige Einstellung. Würdest Du anders
denken, könnten Dir wohl eher die 300€ für das Gutachten egal
sein…

Versteh mich da bitte nicht falsch. Ich bin schon der Meinung, das überflüssige Kosten gespart werden sollten. Leider ist es ebenso die landläufige Einstellung bei einigen (nicht bei allen!) Versicherern, das die Geschädigten erstens ihre Rechte nicht kennen und deswegen zweitens die Geschädigten über den Löffel gezogen werden. Ich habe feststellen dürfen oder müssen, das dieses Phänomen am ehesten auftritt, je größer die Versicherungsgesellschaft ist. Der Grund für die „hohen“ Versicherungskosten ist meines Erachtens vielmehr im absolut schlechten Verhältnis zwischen Prämien und Schadenlasten zu suchen. Und die teilweise ruinöse Prämiensituation der Versicherer hat einfach die Ursache, das die Größten Versicherer sich gegenseitig in einen Rabattierungswahn getrieben haben, der in keinem Verhältnis zur Realität steht. Das sich dieses nach den Grundregeln der Marktwirtschaft wieder ausgleicht und die Prämien wieder steigen, hat weniger mit den teils auch zu hohen Schadenaufwendungen als vielmehr mit den viel zu niedrigen Prämien zu tun. Und letzten Endes ist es für mich als Verbraucher tatsächlich egal, ob irgendein Versicherer nun eine oder zwei Milliarden Gewinn macht. Für mich gilt nur, was in meiner eigenen Tasche drin ist. Und wenn ich die 300€ für´s Gutachten drin lassen kann, dann ist mir das sehr recht.

Jedenfalls herzliche Grüße

Bye…

Der Dicke MD.