Unfall- Aber nicht versichert auf das Auto!

Hallo!

Person A ist mit dem Auto in ein anderes Auto reingefahren und die Vorderachse des anderen Autos sei stark beschädigt! Bei dem Auto dass Person A gefahren ist, sei ebenfalls ein nicht unerheblicher schaden aufzuweisen.

Jetzt ist das Problem, dass es nicht das Auto von Person A ist!
Der dem das Auto gehört, hat eine Versicherung, die nur ihn abdeckt!
Da Person A dem anderem die Vorfahrt genommen hat, ist Person A auch auf jeden Fall Schuld am Unfall!

Wie ist das, muss Person A die Reperaturen selbst zahlen oder übernimmt das eine Haftpflicht oder andere Versicherung?
Geschätzt würde die Reperatur in den 4 stelligen Bereich gehen

Hallo,
warum sollte die Versicherung des Eigentümers nicht leisten - grundsätzlich?
Versichert ist das KFZ. Soweit der Fahererkreis für das KFZ lt. Police eingeschränkt - wird aber mit Strafzahlungen zu rechnen sein.
Gruß J.K.

Hallo,

im Klartext: Der Schaden beim Gegner wird wohl bezahlt (weil Pflichtversicherung), aber der Besitzer des Autos A wird Strafe zahlen müssen (außer es lag ein Notfall lt. AVB vor).

Ob der Schaden beim Auto A bezahlt wird, regeln die Bedingungen.

Viel Glück

Barmer

Hallo,

in den allgemeinen Bedingungen zur Kfz-Versicherung steht folgendes:

Berechtigter Fahrer:
Das Fahrzeug darf nur von einem berechtigten Fahrer gebraucht werden.

Welche Folgen hat eine Verletzung dieser Pflicht:
Wird diese Pflicht vorsätzlich verletzt, haben Sie keinen Versicherungsschutz.
Verletzen sie ihre Pflichten grobfahrlässig sind wir berechtigt, unsere Leistung in einem der Schwere ihres Verschuldens entsprechendem Verhältnis zu kürzen.
Weisen sie nach, dass sie die Pflicht nicht grobfahrlässig verletzt haben, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Dies kann bedeuten, dass die Versicherung zwar den Haftpflichtschaden zahlt, aber den Versicherungsnehmer in Regress nimmt.

Gruß Merger

Hallo,

im Klartext: Der Schaden beim Gegner wird wohl bezahlt (weil
Pflichtversicherung), aber der Besitzer des Autos A wird
Strafe zahlen müssen (außer es lag ein Notfall lt. AVB vor).

Hi, würdest man bitte mal, mit Belegen, erklären, wieso der KFZ Besitzer/-Halter bestraft werden sollte, wenn ein anderer Fahrzeugführer mit dessen KFZ schuldhaft einen Unfall verursacht?
Mir ist das nämlich keinesfalls klar!
MfG ramses90

Viel Glück

Barmer

Hi, Person A ist haftbar für die Schäden an beiden KFZs und dafür gibt´s für den A keine Versicherung die das abdecken würde.
Wenn die KFZ Haftpflicht des Besitzers den Schaden am gegnerischen KFZ begleicht, so kann trotzdem der KFZ Besitzer verlangen, dass der Schadensverursacher ihm zumindest die dann erfolgende Herabstufung des Schadensfreiheitsrabattes erstattet.
MfG ramses90

Hi,

warum der Fahrzeugbesitzer von A von der Versicherung bestraft werden kann, hat Merger bereits deutlich erklärt. (Wir gehen davon aus, dass er den Wagen freiwillig überlassen hat.)

Ob zwischen dem Besitzer und dem Fahrer noch Haftpflichtansprüche für die Schäden am eigenen Wagen bestehen, hängt von vielen Details ab (Wer hat die Fahrt veranlasst ? Sind die beiden ggf. verwandt ? Wußte der Fahrer, dass er lt. Versicherung nicht fahren durfte ?).

Gruss

Barmer

Hallo Ramses90,

Die allgemeinen Vertragsbedingungen habe ich schon aufgeführt.

Bei uns sind nur Fahrten von nicht berechtigten Personen im Notfall erlaubt. z.B: VN muss sofort zum Arzt, was dann auch begründet werden muss.

Gruß Merger

Ob zwischen dem Besitzer und dem Fahrer noch
Haftpflichtansprüche für die Schäden am eigenen Wagen
bestehen, hängt von vielen Details ab (Wer hat die Fahrt
veranlasst ? Sind die beiden ggf. verwandt ? Wußte der Fahrer,
dass er lt. Versicherung nicht fahren durfte ?).

Hi,

verstehe ich nicht; ein Schadenersatzanspruch gg den Fahrer besteht zu 99,9%, egal ob verwandt oder wie auch immer.

Grüße, M

Hallo !

Das sehe ich nicht so !

Wenn A dem Fahrer erlaubt mit seinem Wagen zu fahren und kein Sterbenswort davon sagt „Achtung,eigentlich darfst Du nicht fahren und falls Du einen Unfall verursachst,dann musst Du mir den Schaden erstatten,den die VS bei mir geltend machen wird“.

Meinst Du so etwas ?

Macht das A nach der Lebenserfahrung und steigt dann der Fahrer trotzdem ein,auch nach der Lebenserfahrung ?

Mfg
duck313

Hallo,

aber der Besitzer des Autos A wird
Strafe zahlen müssen

mich interssiert die rechtliche Grundlage dieser „Straftat“.

Gruß
Otto

Hallo,

das ist natürlich keine Strafe im Sinne des Strafrechts,

aber (finanzielle) Sanktionen sehen die AVB bei Fahrereinschränkung regelmäßig vor. Leider haben wir ja nicht die AVB vorliegen.

Gruss

Barmer

Hi,

verstehe ich nicht; ein Schadenersatzanspruch gg den Fahrer
besteht zu 99,9%, egal ob verwandt oder wie auch immer.

Grüße, M

mich würde hier die Begründung interessieren!

Gruß Merger

Die Begründung ist § 823 BGB.

Hast Du Dir schon mal ein Buch in der Bibliothek geliehen? Auch dieses sollte man heil zurück bringen, sonst muss man das Buch bezahlen.

Warum bloß glauben alle Leute, dass man Autos auch beschädigt zurückgeben darf, nach der Ausleihe?!

Grüße, M

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