Unfall: Abschleppkosten

Hallo liebe Wissenden!

Hoffe ich bin hier im richtigen Brett. War zwischen Rechtsfragen und Versicherungen hin und her gerissen. Versuchen wir es mal:
Gehen wir mal davon aus eine Person erleidet bei einem unverschuldeten Unfall am Auto einen Totalschaden. Die Polizei war da, Unfall wurde aufgenommen und die Schuldfrage ist zweifelsfrei geklärt.
Der so beschädigte Wagen wird aus eigenem Antrieb noch bis auf ein angrenzende Grundstück einer 3ten, unbeteiligten Person, bewegt und dort abgestellt.
Nun möchte der Eigentümer des KFZ dieses aber gerne zu sich nach Hause holen (ca. 5 km entfernt) - nicht zuletzt da der Grundstückseigentümer nun nach mittlerweile 1 Woche das KFZ nicht länger dulden möchte.
Der Wagen stand/steht dort möglicherweise so lange weil sich die Versicherung mit dem Gutachten so lange Zeit lässt und sich bislang in Schweigen hüllt.
Der Versuch, den Wagen aus eigener Kraft Heim zu bringen scheitert, da der Schaden doch zu groß ist (d.h. Fahrzeug nicht fahrbereit und nicht durch Privatperson abschleppbar da Räder teilweise blockieren)
Das Unfallopfer dachte nun, dass die Versicherung des Unfallgegners die Abschleppkosten zu tragen hätte. Die Versicherung aber behauptet, nur die Abschleppkosten zur Verschrottung tragen zu müssen und nicht die Kosten bis zur heimischen Garage.

Wenn das Auto nun gar nicht verschrottet werden soll, da es als privates Ersatzteillager dienen soll oder noch beabsichtigt wird es zu veräußern, zahlt also der Geschädigte selber die Abschleppkosten?
Kann ich mir bislang nicht ganz vorstellen.
Ich dachte bisher immer die Versicherung habe im Endeffekt alles zu zahlen was dem Geschädigten an finanziellen Schaden durch den Unfall entstanden ist? Kann mich jemand aufklären?

Gruß,
Alexander

Hi,
ich unterstelle mal, dass der Schrottplatz auch mindestens 5 km entfernt ist. Somit kann es schon aus dem Grund keine Diskussion geben. Wenn der gegnerische Versicherer sich bereits jetzt schon so anstellt, empfehle ich, einen Anwalt einzuschalten, der dir deine Rechte als Geschädigter aufzeigt (und durchsetzt)
Falls das Gutachten (Vom Versicherer erstellt?) einen wirtschaftlichen Totalschaden ausweist, kannst Du mit dem Unfallwagen nachher verfahren wie Du möchtest. Der Restwert wird an der Regulierung abgezogen.
keki

Danke für Deine Antwort.
Der nächste Autoverwerter ist - glaube ich - ca 1 km entfernt (Gewerbegebiet in der Nähe). Auto soll aber nicht verschrottet werden, da der Wagen fast Oldtimer ist und daher schon Sammlerwert hat (seltenes Modell).
Anwalt ist schon eingeschaltet; der meinte aber auch schon die Versicherung hätte möglicherweise recht. Aber Anwälte sind auch nur Menschen und können daher irren. Daher würde ich gerne noch andere Meinungen hören. Das Auto soll ja nicht hin und her gekarrt, sondern nur auf eigenen Grund und Boden abgestellt werden.
Der Gutachter wurde von der Versicherung bestellt, jedoch liegt nach 1 Woche immer noch kein Gutachten vor. Wenn der Wiederbeschaffungswert ok ist soll fiktiv abgerechnet werden, da ein Einzelverkauf von Teilen bzw. innerhalb von Sammlerkreisen vermutlich mehr bringen wird.

Anwalt ist schon eingeschaltet; der meinte aber auch schon die
Versicherung hätte möglicherweise recht. Aber Anwälte sind

Der Anwalt hat Dir die Aussage der Versicherungsgesellschaft bestätigt. Was willst Du noch ? Solange fragen, bis Du eine Antwort erhälst, die Dir gefällt. Und selbst dann wird die Versicherung nicht anders regulieren, Du müßtest schon prozessieren. Lohnt sich das ?

Geh zur KFZ-Werkstatt um die Ecke und bitte die den Wagen zu Dir zu schleppen, das kostet nicht die Welt und wird durch die Entschädigung der Versicherung für die Abschleppkosten fast vollständig bezahlt.

Der Anwalt hat Dir die Aussage der Versicherungsgesellschaft
bestätigt. Was willst Du noch ? Solange fragen, bis Du eine
Antwort erhälst, die Dir gefällt. Und selbst dann wird die
Versicherung nicht anders regulieren, Du müßtest schon
prozessieren. Lohnt sich das ?

Zunächst: der Anwalt war sich auch nicht ganz sicher, daher frage ich ja auch hier. Möglicherweise hat jemand ähnliches erlebt. Daher suche ich keine passende Meinung zu meiner sondern Erfahrung oder Wissen. Ggf. vielleicht sogar mit Verweis auf Gesetze, Regelungen oder Urteile. Ein anderer Versicherunsmakler bestätigte zB vorhin im Gespräch meine Meinung, bin also nicht allein damit.
Um es nochmal zu betonen: es geht nur um eine Fahrt. Keine Rundreise mit dem Wagen durch Deutschland.
Und prozessieren würde ich deswegen auch nicht, zumal ich es nicht kann als nicht Geschädigter. Oder kam irgendwo das Wort „ich“ vor?

Hi Alex,

auch ich empfehle Dir, einen Fachanwalt aufzusuchen, denn eine Aussage wie „die Vers. könnte Recht haben“ zeugt nicht von Fachkompetenz. Allerdings brauchst Du einen Fach-RA für Straßenverkehrsrecht.

Nordlicht hat Dir doch schon einen praktischen Vorschlag unterbreitet.

Fakt ist: der Unfallgegner hat nur die aus dem Unfallschaden resultierenden Kosten zu tragen, und zwar nur soweit, dass der Schaden schnell + „sparsam“ behoben wird. Insofern wird nur einmaliges Abschleppen bezahlt.

Vergiss Aussagen von anderen Maklern. Leute, die im konkreten Fall nicht selbst bezahlen müssen, haben meistens 1000 Ideen, wo + warum noch viel mehr Geld zu bekommen ist…

Warum telefonierst Du - oder der RA - nicht einfach mal mit dem Versicherer?! In 98% der Fälle kan man sofort konkrete Absprachen treffen, ggf. kann man sich ja nach dem Tel. ein Fax schicken lassen.

Und schon ist der Drops gelutscht.

Grüße, M