Unfall am Kreisel /Rad vs PKW

Hallo!
Folgende sehr fiktive Frage :
Angenommen, eine Radfahrerin fährt wie unten skizziert um einen
Kreisverkehr auf dem Fahradweg herum
herum . Also links auf dem Radweg anfangend, dann
„oben herum“ mit Ziel rechts weiter. Symbolisiert durch Pfeile.
Auf dem Gehweg kommt es zu einem Unfall mit einem PKW,
symbolisiert mit dem x.
Die Radfahrerin wird wohl eine
Teilschuld bekommen , da sie nicht vom Rad abgestiegen ist.
Nun stellen wir uns vor , dass es zu einer Vernehmung im Krankenhaus kommt.
Der Polizist ist nun der Meinung , dass die Frau sich nicht Vorschriftsmäßig
verhalten hat, da sie quasi entgegen der Fahrtrichtung im Kreisverkehr
außen rum gefahren ist und daher noch mehr Teilschuld bekommt,obwohl es
keine „einfache“ andere Möglichkeit gegeben hat.
Ist da was dran ?
MfG
Diggi

  • | | -
  • | x| -
  • |||||||| - %Zebrastreifen
  • | | -
    Geh+Radfahr - / \ -.Geh+Radfahr
    -------------- / ----------------------
    –>_____________/ _________________–>
    _ x x _
    ________________ x x __________________
    --------------- \ / /\
    Geh+R /\ - \ / -----||-------------
    || - \ / - Geh+R
  • | | - %Zebra
    %Zebra - | | -
  • | | -
    | | %KEIN Zebra

hallo,

aus der fragestellung wird nicht deutlich, inwiefern die (vorschriftswidrige) fahrtrichtung der radfahrerin ursächlich für den unfall geworden sein könnte.

das dürfte aber für die beantwortung der frage von erheblicher bedeutung sein.

lg dev

Eigentlich ist sie absolut irrelevant, aber wir leben ja in
Deutschland …

Eigentlich ist sie absolut irrelevant, aber wir leben ja in
Deutschland …

Du solltest vielleicht die Bitte um Auflösung eines Rätsels nicht mit einem neuen noch schwierigeren Rätsel beantworten.

Mir stellt sich u. a. die Frage: Warum gab es keinen einfacheren Weg als „links oben herum“? Ich hätte mich ja spontan für „rechts unten durch“ entschieden.

Im Falle „unten rum“ würde es keinen Zebrastreifen geben , also fährt man
entweder Durch den Kreisverkehr ( Die fiktive Frau ist über 60 , keine so
gute Idee…) oder einen riesen Umweg.
Wer sich ein fiktives Bild machen will, der Kreisel ist gut in GoogleEarth
bei den Koordinaten 48°48’51.09’’ Nord 9°17’02.98’’ Ost zu erkennen.

also fährt man
entweder Durch den Kreisverkehr ( Die fiktive Frau ist über 60
, keine so
gute Idee…) oder einen riesen Umweg.

Wenn die fiktive Frau dieses „Argument“ einer fiktiven Behörde kundtut, erhält sie auch noch eine Einladung zur MPU obendrauf. Bei aller weihnachtlicher Milde: Wer sich nicht in der Lage sieht, ein Fahrzeug im Straßenverkehr ordnungsgemäß zu führen, muss es leider bleiben lassen.

Hallo!

Also links auf dem Radweg anfangend

In deiner Skizze sehe ich Radwege auf beiden Seiten der Straße. Sofern nichts anderes beschildert ist, muss dann der Radweg aud der „richtigen“ Seite - also der rechten - benutzt werden. In diesem Fall wäre die Fahrradfahrerin also nicht nur nicht abgestiegen, sondern hättte sich auch noch gegen die Fahrtrichtung bewegt.

Gruß,
Max

Eigentlich ist sie absolut irrelevant

Nein, wieso? Wenn es kein Radweg mit Sonderbeschilderung war, ist sie auf der falschen Fahrbahnseite gefahren. Ein Autofahrer schaut bei der Einfahrt in den Kreisel aber nach links, nicht unbedingt nach rechts … für den Unfallheregang ist das wohl sehr relevant. :smile:

Gruß,
Max

Naja, eine MPU macht irgendwie keinen Sinn, da man für ein
Fahrrad nunmal keinen Führerschein braucht und ich es noch
nie gehört habe, dass jemand nichtmehr Fahradfahren darf.
Im Kreisverkehr fährt ein Auto nunmal schneller als das
normale Radeltempo…

Ich dachte man muss die Rechte seite des Radweges nutzen,
dass man bei zwei Radwegen auch den rechten nutzen muss wusste ich gar nicht.
Kann doch aber kein Grund zur Teilschuld sein, da der Zebrastreifen
doch von beiden Seiten genutzt werden kann?! Der Polizist hat auch
irgendwie gesagt, dass ihre Fahrweise ok gewesen wäre wenn sie nach
„Oben“ gefahren wäre, aber nicht wenn sie gerade aus fahren will.

Hallo,

Im Kreisverkehr fährt ein Auto nunmal schneller als das
normale Radeltempo…

Ja und - ich kenne keine Mindestgeschwindigkeit für Kreisverkehre? Links geschaut, ob frau gefahrlos in den Kreisverkehr einfahren kann und im Kreisverkehr hat frau Vorfahrt, da ist frau rechtlich immer gut aufgehoben. Beim Ausfahren dieses ordentlich anzeigen und fertig.
Absteigen ist aber immer die sicherere Lösung, wenn man Fußgängerüberwege nutzt.

Cu Rene

Kann doch aber kein Grund zur Teilschuld sein, da der
Zebrastreifen
doch von beiden Seiten genutzt werden kann?!

Hi,

Radfahrer dürfen keine Zebrastreifen benutzen. Um ihn zu nutzen müssen sie absteigen und das Fahrrad schieben.

Q-Gruß

Eigentlich ist sie absolut irrelevant, aber wir leben ja in
Deutschland …

na… dann habe ich die skizze sicher nicht gut verstanden. war davon ausgegangen, der unfall habe sich unmittelbar oberhalb des oberen zebrastreifens ereignet, wo sich ein x befindet.

unmittelbar am zebrastreifen muss der autofahrer mit fußgängern aus beiden richtungen rechnen. wird aus dem fußgänger plötzlich ein radfahrer, dann darf er den nicht allein deshalb umfahren, weil er in der falschen richtung unterwegs ist. allein der zebrastreifen bringt eine besondere aufmerksamkeitspflicht mit sich.

vor gericht dürfte also die frage diskutiert werden, ob der unfall auch dann passiert wäre, wenn die radfahrerin an der gleichen stelle in der richtigen richtung unterwegs gewesen wäre.

unmittelbar am zebrastreifen muss der autofahrer mit
fußgängern aus beiden richtungen rechnen.

Hi,

richtig, aber Radfahrer sind keine Fußgänger. IdR. sind sie schneller als Fußgänger und Wartepflichtig.

wird aus dem
fußgänger plötzlich ein radfahrer, dann darf er den nicht
allein deshalb umfahren, weil er in der falschen richtung
unterwegs ist.

Richtig,umschupsen darf er ihn nicht. Nur gibt es beim Zebrastreifen keine falsche Richtung, egal ob der Fußgänger von Rechts oder Links kommt. Hier geht es aber um Radfahrer.

allein der zebrastreifen bringt eine besondere
aufmerksamkeitspflicht mit sich.

Auch Richtig, besonders auf Fußgänger muss geachtet werden, nicht auf Radfahrer.

vor gericht dürfte also die frage diskutiert werden, ob der
unfall auch dann passiert wäre, wenn die radfahrerin an der
gleichen stelle in der richtigen richtung unterwegs gewesen
wäre.

Falsch, die Richtung ist völlig irrelevant. Radfahrer trifft bei einem Unfall ein erhebliches Mitverschulden. Wie hoch im Einzelnen ist eine den Umständen angepasste Einzelfallentscheidung.

Mal zwei auf die Schnelle gefundene Urteile

http://www.rechtsanwalt.com/192-10084-urteil-strasse…

http://www.rechtpraktisch.de/artikel.html?id=997

Q-Gruß

Hallo,

den Regelverstoß des linksseitigen Fahrens halte ich für das Mitverschulden der Frau in diesem Fall für unbeachtlich.

Die Standardsituation, in der die Benutzung des falschen Radweges die Mitschuld des Radfahrers ausmacht, ist bspw. eine Ampelkreuzung mit beidseitigen Radwegen und ein Rechtsabbieger übersieht den auf der falschen Seite entgegenkommenden Radfahrer. In dieser Situation verlängert die grüne Ampel den Radweg über die kreuzende Straße hinweg. Der Rechtsabbieger überfährt somit den Radweg und kann daher sowohl mit Radfahrern die richtig fahren zusammentreffen wie auch mit solchen, die falsch fahren. Da er ein vorschriftsmäßiges Verhalten in Bezug auf die Fahrtrichtung annimmt, hängt die Gefahr eines Unfalls mit von der regelgerechten Benutzung des Radweges durch die Radfahrer ab.

Hier hingegen ist ein Zebrastreifen vorhanden und keine Möglichkeit für richtig fahrende Radfahrer, die Kreuzung anders als rechtsabbiegend zu passieren, ohne sich zeitweise schiebend in Fußgänger zu verwandeln. Die Annahme der Autofahrer bezüglich regelgerechten Verhaltens ist ausschließlich darauf gerichtet, auf dem Zebrastreifen nur Fußgänger anzutreffen. Eine Bahn, auf der die Fahrtrichtung eines Radfahrers von Belang wäre, kreuzen sie jedoch gar nicht. Das Mitverschulden eines Radfahrers an einem Zusammenstoß auf dem Zebrastreifen, kann folglich nicht von der richtigen Benutzung eines angrenzenden Radweges abhängig sein, zumal sich die regelwidrige Überquerung des Zebrastreifens in derselben Richtung auch bei regelgerechter Benutzung des Radweges hätte ergeben können, wäre die Radfahrerin in der Skizze von oben gekommen.

Das Mitverschulden der Frau würde ich deshalb nur an der Tatsache festmachen, dass sie als Radfahrerin einen Zebrastreifen überquert hat.

Grüße
Richard

Hallo!

Genau! Durch den Kreisverkehr fährt es sich am sichersten, vorausgesetzt, man ist als Radfahrer erkennbar. Also bitte nicht im Dunklen ohne Licht! Man kommt so wirklich schnell und sicher durch. Diese Erfahrung habe ich selbst schon oft gemacht.

Dieses verschreckte auf Rad- oder Fußgängerübergängen Herumgehusche ist nur unsicher und langsam.

Besser ist es, man benutzt ganz selbstbewusst und gut sichtbar die reguläre Fahrbahn! Natürlich nervt man dabei schon mal einen hektischen Autofahrer, aber das komm als Radfahrer im Verkehr sowieso öfter vor und ist kein Grund zur Aufregung :wink:. Das ist sein Problem!

Absteigen und schieben ist ganz doof. Als Autofahrerin würde mir das doch auch im Traum nicht einfallen. Schieben! Echt nicht!

Viele Grüße

Anne

P.S.: Nebenbei bemerkt: Wer auf dem Zebrastreifen Rad fährt, gefährdet ggf. die Fußgänger. Radfahrer haben dort nichts zu suchen!

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Hallo,
Fundstelle dazu
http://www.pdeleuw.de/fahrrad/urteile.html#ueberweg
Gruss Helmut