Hallo in die Runde .
Folgender Vorgang hat sich kürzlich zugetragen.
Ein alter Kleintransporter VW Bus T3 muss in die Werkstatt geschleppt werden , weil die Kupplung defekt ist .
man nahm einen mittelgrossen PKW der gut motorisiert ist ( Audi A 6 ) und schleppte den Bus im Spätabendlichen Dämmerlicht , ( ca 17 Uhr ) ab .
verwendet wurde zum Abschleppen ein Rollomatic ( Ein Abschleppseil , Rote Farbe , mit einem automatischen Auf und Abroller ) , damit das Seil nicht auf der Erde schleift , wenn der Havarist zu dicht dran kommt , oder das es beim Anfahren nicht so Schläge gibt , wenn das Seil schlagartig zug bekommt .
Der Schleppzug musste zuerst an einer Kreuzung anhalten weil eine Ampel auf Rot steht , und um Kenntlich zu machen , das der Zug nach Rechts abbiegt , hatte der Havarist den Warnblinker aus und dafür den Blinker rechts gesetzt . ( Das Zugfahrzeug hatte den Warnblinker an )
kurz nachdem der Schleppzug Abbog , musste das Zugfahrzeug wieder abbremsen , weil dort ein brauner grosser Paketdienstwagen falsch parkte , der Zug fuhr weniger als Schrittgeschwindigkeit um sicher zu gehen , das der VW Bus der breiter ist als der A6 auch bei Gegenverkehr an dem Paketdienstauto vorbei passte.
in dem moment wo der Füssgängerüberweg frei wurde , raste ein Teenager mit seinem Mountanbike zwischen den Fahrzeugen durch und kam wegen dem Abschleppseil zu Fall .
Ob die Fussgängerampel Grün oder Rot hatte , lässt sich nicht mehr nachvolziehen .
Der Unfall wurde aufgenommen und der Radfahrer kam ins Krankenhaus .
Wie ist das rechtlich zu bewerten ?
meines erachtens gab es zwar den Fehler , das der VW Bus nicht als Havarist gekennzeichnet war , weil er dem nachfolgenen Verkehr deutlich machen wollte , das der Zug abbiegt und noch nicht wieder auf Warnlicht umgeschaltet hatte , ein weiterer Fehler war der falsch abgestellte 3,5 Tonner und daraus resultierend könnte es sein , das der Zug so langsam war , das tatsächlich die Fussgänger Ampel inzwischen auf Grün stand .
andererseitz hätte der Radfahrer auch nicht einfach so unachtsam zwischen zwei dicht hintereinanderfolgenden Fahrzeugen durchjagen dürfen , gerade dann nicht , wenn es halbdämmerig ist und Hindernisse doch etwas schwerer zu erkennen sind .
Im vorraus auf Antworten gespannt
Toni
