Unfall auf Arbeitsweg

Hallo

steht irgendwo geschrieben, dass der Arbeitnehmer bei Glatteis nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen darf?

Warum wird ein Glatteisunfall auf dem Arbeitsweg nicht als ein solcher klassifiziert sondern als „grober Unfug“ abgetan?

Bitte um Diskussion

Kermit

Hallo

steht irgendwo geschrieben, dass der Arbeitnehmer bei Glatteis
nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen darf?

Nein.

Warum wird ein Glatteisunfall auf dem Arbeitsweg nicht als ein
solcher klassifiziert sondern als „grober Unfug“ abgetan?

Von wem?

Gruß,
LeoLo

Hoi.

  1. Nein! Es gibt nur ganz ganz wenige Gründe, wo das sein kann: Spielerei, sehr grob verkehrswidriges Verhalten, viel Alkohol, „selbstgeschaffene“ Gefahr -> da sagt die UV schon, da besteht kein Zusammenhang mit der Arbeit mehr.

  2. Etwa der Chef, weil er die Unfallanzeige nicht ausfüllen will? Nutzt ihm nix, spätestens die Krankenkasse meldet das der Berufsgenossenschaft…wenn der Arzt das nicht schon tat…

Ciao
Garrett

Hallo Garrett,

  1. Nein! Es gibt nur ganz ganz wenige Gründe, wo das sein
    kann: Spielerei, sehr grob verkehrswidriges Verhalten, viel
    Alkohol, „selbstgeschaffene“ Gefahr -> da sagt die UV schon,
    da besteht kein Zusammenhang mit der Arbeit mehr.

das würde mich jetzt schon genauer interessieren: Ich könnte mir vorstellen, dass auch die UV das Fahrradfahren bei Glatteis als „selbstgeschaffene“ Gefahr bezeichnen würde.

Wobei Fahrrad mit Spikes eindeutig sicherer ist als Schuhe ohne. Aber das ist jetzt hier offtopic.

Gruß, Karin

Hoi.

Nope. Dann müßte man ja auch prüfen, ob jemand geeignetes Schuhwerk als Fußgänger trug und das „bestrafen“. Wie gut waren die Autoreifen, evtl. zu alt oder knapp an der erlaubten mm-Grenze, um bei dem Wetter sicher zur Arbeit zu kommen? Ne, das ginge dann doch zu weit.
„Selbstgeschaffene Gefahr“ ist absolut selten, ein Beispiel wäre das Abkürzen eines Weges über Bahnschienen(türlich ohne Bahnübergang).

Ciao
Garrett

Hallo,

„Selbstgeschaffene Gefahr“ ist absolut selten, ein Beispiel
wäre das Abkürzen eines Weges über Bahnschienen(türlich ohne
Bahnübergang).

Oder man hat das Glatteis selbst geschaffen.
Oder dass man Arbeiten geht, obwohl es Hartz IV gibt. :o)
Und einem ordentlichen Schreibtischtäter fällt bestimmt noch mehr.

Grüße

Hallo, Kermit

steht irgendwo geschrieben, dass der Arbeitnehmer bei Glatteis
nicht mit dem Fahrrad zur Arbeit kommen darf?

nun, wenn er das Rad schiebt, entsteht keine Gefahr. Kann ich mir also nicht vorstellen.

Warum wird ein Glatteisunfall auf dem Arbeitsweg nicht als ein
solcher klassifiziert sondern als „grober Unfug“ abgetan?

Die Bezeichnung eines solchen Unfalls als „grober Unfug“, scheint schon sehr weit hergeholt zu sein.
Allerdings gibt es ein Urteil, das sich damit befasst:
http://www.juraforum.de/forum/archive/t-17038/kein-s…

Gruß
karin

Danke für Eure Meinungen
Hallo
also seid Ihr auch meiner Meinung.

Gruss
Kermit

Hallo Garrett,

Nope. Dann müßte man ja auch prüfen, ob jemand geeignetes
Schuhwerk als Fußgänger trug und das „bestrafen“. Wie gut
waren die Autoreifen, evtl. zu alt oder knapp an der erlaubten
mm-Grenze, um bei dem Wetter sicher zur Arbeit zu kommen? Ne,
das ginge dann doch zu weit.
„Selbstgeschaffene Gefahr“ ist absolut selten, ein Beispiel
wäre das Abkürzen eines Weges über Bahnschienen(türlich ohne
Bahnübergang).

danke, das beruhigt.

Ich bin immerhin heute auch im Schneegestöber zur Arbeit geradelt, natürlich vorsichtig, denn Unfall ist immer schlechter als heil ankommen.

Gruß, Karin