Unfall auf Bahngelände – und nun?

Wie würde man am besten vorgehen, wenn ein alter Mensch durch eine sich schließende Bahnhofstür zu Fall gebracht würde und schwerwiegende Verletzungen davontrüge?
Klar, die Tür müsste auch begutachtet werden, damit sich das nicht wiederholt. Wenn aber dem Unfallopfer finanzielle Nachteile z.B. durch etliche Taxifahrten zum Arzt (weil er/sie z.B. nicht mehr richtig gehen könnte) oder durch Zuzahlungen entstünden – würde die Deutsche Bahn AG diese Kosten auf eine einfache Anfrage hin erstatten oder müsste das Unfallopfer da gleich mit einem Anwalt kommen (der das Unfallopfer auch wieder Geld kosten würde)??
Augenzeugen setze ich voraus, genau so wie den Umstand, dass der Unfall bereits sowohl bei der Polizei und auch beim Bahnmanagement zu Protokoll gegeben wäre. Bräuchte man wirklich einen Anwalt?
Wie würdet ihr als Unfallopfer vorgehen, wenn ihr in eine solche Situation geraten würdet?
Könnte man von der Bahn AG auch Schmerzensgeld verlangen? Müsste man die Krankenkasse benachrichtigen?

Grüße

Jeanette

Hallo,

das ganze wird zu einer Versicherungsangelegenheit. Wie lange ist das denn her? Im Regelfall wird sich die Versicherung nach einiger Zeit beim Geschädigten melden und um Unfallhergang, ärztl. Bescheinigungen usw. bitten.

eine sich schließende Bahnhofstür

Unter Umständen wird sich der Verletzte die Frage gefallen lassen müssen, welche Schuld die sich schließenden Bahnhofstür an dem Unfall trägt. Der Betreiber des Bahnhofs muss seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, aber eine Tür geht nunmal (je nach Variante) nach dem Öffnen wieder zu.

Gruß
Ultra

Hallo,

danke für die Antwort. Ja, man sollte wohl die Haftpflichtversicherung der Bahn beanspruchen.

Unter Umständen wird sich der Verletzte die Frage gefallen
lassen müssen, welche Schuld die sich schließenden Bahnhofstür
an dem Unfall trägt. Der Betreiber des Bahnhofs muss seiner
Verkehrssicherungspflicht nachkommen, aber eine Tür geht
nunmal (je nach Variante) nach dem Öffnen wieder zu.

Sie kann ja zugehen, aber sie soll (a) LANGSAM zugehen und (b) durch eine Lichtschranke oder allerspätestens bei Körperberührung abrupt stoppen, wenn jemand hindurchgeht. Sie darf sich niemals so heftig schließen, dass Kleinkinder oder alte Menschen dadurch wie ein Flummi mit dem Körper auf den Boden und mit dem Kopf an die Wand geknallt werden.

MfG

Jeanette

Hallo,

da leuchten bei mir jetzt aber etliche Fragezeichen auf …

Bei den in Deutschland im Einsatz befindlichen Automatischen Türsystemen
wird die Kraft des Antriebes im großen schon von den Türflügeln gebraucht.Die noch verbbleibende Energie würde wirklich nur Kleinkindern (also Gewichten bis maximal 15 Kilogramm) gefährlich werden können.
Auf keinen Fall aber reicht diese aus, Erwachsene Menschen mit einem Körpergewicht von 75 Kilogramm oder mehr weit zu schleudern (ganz abgesehen mal von den eingebauten Sicherheitsvorrichtungen).