Unfall auf Baustelle

Hallo zusamemn,

gingen wir mal von folgender Situation aus: vor dem Wohnzimmer von der Wohnung meiner liebsten Freundin Susi sei eine etwas grössere Baustelle (ca. 1 km Kantenlänge), im Moment würde das Gebiet „erschlossen“, es seien also einige Bagger und weitere Erdbewegungs-Maschinen zu gange.

Nun passöre was gelegentlich halt passiert: der Bagger „erwischt“ das Kabel. In dem Fall gingen wir davon aus, dass Susis ganzes Haus ohne Telefon, Internet und Fernsehkabel sei. Der Vorarbeiter der Baustelle melde sich auch ganz zerknirscht bei Susi und teile ihr das mit. So, nun sei am nächsten Abend das Kabel immer noch nicht repariert und keiner der weiteren Hausbewohner wüsse was neues. Also entschiede sich Susi als Delegation, mal beim Vorarbeiter nachzufragen, wann denn mit einer Reparatur zu rechnen sei.

Dazu muss sie aber - ob sie will oder nicht - die Baustelle betreten, obwohl dieses Zeichen hier angebracht sei: https://sicherheitswesten.files.wordpress.com/2011/0… Sie tritt also mit der gebührenden Vorsicht zum gleich hinter dem Schild baggernden Baggerfahrer und fragt wo „d’r Capo“ denn sei. Ganz dort hinten, am anderen Ende der Baustelle, im Container. Ein Blick auf die Hausschlappen, eine nette Bitte an den Baggerfahrer, ob der Capo wohl herkommen könne. Nein, könne er nicht, Susi müsse sich schon selbst dorthin bewegen.

Gut, nun stolpert also Susi in den guten Jesuslatschen über die Baustelle in Richtung Container. Was würde denn passieren, wenn sie in ihrer Dämlichkeit über eine Unebenheit stolpert und sich verletzt? Gehen wir der Dramatik wegen von einer richtig schlimmen Verletzung aus: sie sitzt für die Zukunft sabbernd im Elektrorollstuhl, 7 Kinder und der Hund müssen verpflegt werden.

Könnte sich dann eine - wie auch immer geartete - Versicherung weigern zu bezahlen? Denn immerhin durfte Susi ja an der Unfallstelle ja gar nicht sein (Zutritt is ja verboten)? Und könnte sie dann wiederum den Baggerfahrer, der ja nicht willens (davon bitte ich auszugehen!) war, den Vorarbeiter herzuholen zu Zahlungen heranziehen? Oder hätte Susi in dem Fall dann gleich bei der Baufirma (die Schilder hängen ja gross und breit überall rum) anrufen müssen? Oder beim - ihr unbekannten - Bauherrn?

*wink*

Petzi

Hall!

Langer Vortrag, aber allein die letzte Frage am Schluss ist der Kern der Sache !

Ja, was hat sie denn mit dem Vorarbeiter zu schaffen ?  Seine Firma wäre zuständig, deren Name und Rufnummer sollte auf Bauschildern oder Fahrzeugen stehen.
Anrufen und alles würde laufen.

Man hat die Absperrung und Warnung gelesen, woraus nimmt man sich ein Recht oder Notwendigkeit heraus, dagegen zu verstoßen, wegen einer Lächerlichkeit, die völlig unnötig wäre ?

Mögliche Folgen hätte man weitgehend oder sogar ganz allein zu tragen. Die Haftpflicht der Baufirma würde wohl nicht haften müssen.
Das Zulassen des Zutritts und Verweisen auf das Baubüro durch einen Mitarbeiter könnte eine Haftung der Baufirma auslösen. Das mögen andere bewerten.

Übrigens, kein Telefon - Baustelle - Baggerarbeiten und hier sogar Ansage „wir haben da versehentlich was gekappt“ = ich rufe bei der Telefongesellschaft vor Ort an.
Auch die würden kommen.
Denn, nicht die Baufirma schuldet der Hausbewohnerin den Telefonanschluss. Es ist der Telefonanbieter/Kabelnetzbetreiber. Also erscheint es mir sehr sinnvoll, sich mit der Störungsmeldung auch an ihn zu wenden !

MfG
duck313

Hall!

Echo!

Ja, was hat sie denn mit dem Vorarbeiter zu schaffen ? 

Nun, Susi könnte argumentieren, dass er ja auch der Überbringer der traurigen Nachricht war und als solcher zunächst mal den Status „Ansprechpartner“ bekommt :wink:

Anrufen und alles würde laufen.

Ja, aber hier könnte Susi ja sagen, dass sich das ganze nach 18 Uhr abgespielt hat, auf der Baustelle war noch Betrieb, aber in der Baufirma war telefonisch niemand mehr zu erreichen.

verstoßen, wegen einer Lächerlichkeit, die völlig unnötig wäre
?

Dies zu bewerten steht mir nicht zu, ob das lächerlich ist oder nicht.

Das Zulassen des Zutritts und Verweisen auf das Baubüro durch
einen Mitarbeiter könnte eine Haftung der Baufirma auslösen.
Das mögen andere bewerten.

DAS ist aber genau meine Frage! Immerhin hat der Baggerfahrer ja Susi nicht von der Baustelle gejagt, sondern explizit ans andere Ende geschickt.

Übrigens, kein Telefon - Baustelle - Baggerarbeiten und hier
sogar Ansage „wir haben da versehentlich was gekappt“ = ich
rufe bei der Telefongesellschaft vor Ort an.

Susi sagt: das ist aber schwierig, wenn man grad keinen Telefonanschluss hat :smile: Aber darum soll’s nicht gehen, denn Dein nächstes Argument wäre „dann nimmt sie halt das Handy“, was Susi mit „ich kenn aber die Telefonnummer von meinem Telefonanbieter nicht, und online nachgucken kann ich nicht, weil ich kein Internet habe“ und dann würde die Diskussion an der Frage (siehe oben) vorbeiführen.

Telefonanbieter/Kabelnetzbetreiber. Also erscheint es mir sehr
sinnvoll, sich mit der Störungsmeldung auch an ihn zu wenden !

Das ist ein sensationeller Tip, beantwortet meine - fiktive, wie ich betonen möchte - Frage aber nicht im geringsten. Dann natürlich gibt’s weder Susi, noch das gekappte Kabel noch den Baggerfahrer noch den Capo in echt :smile:

*wink*

Petzi

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Hallo,

http://www.juraexamen.info/olg-hamm-beschraenkung-de…

Vom Prinzip her genügt der Baustellenbetreiber der allg. Verkehrssicherungspflicht gegenüber unberechtigten Personen bereits durch entsprechende Beschilderung. Ob der Baggerfahrer nun als Vertreter des Baustellenbetreibers angesehen werden kann und somit letztlich das Betreten gestattete, wäre durchaus von hohem Interesse zur Klärung der Haftungsfrage.

Von einem verständigen Erwachsenen wird man jedoch erwarten können, dass er eine Baustelle mit dafür geeignetem Schuhwerk betritt, soweit ihn die Jesuslatschen nicht zum Überschweben von Gefahrenstellen befähigen :wink:. Zudem ist sie ja aus eigener „Dämlichkeit“ gestolpert. Sie würde sich demzufolge auch bei Bestehen einer Haftung des Baustellenbetreibers einen sehr hohen Anteil an Eigenverschulden anrechnen lassen müssen.

Aber auch für Baustellen gelten Sicherheitsbestimmungen. Falls ein Verstoss gegen solche Bestimmungen den (dann anderen) Unfall ursächlich ausgelöst hätte, so würde es für den Betreiber deutlich enger werden können.

Susi sollte einen RA kontaktieren und ihm den Fall vorsabbern, so er denn einmal einträte.

Gruß
vdmaster