meine kleine Nichte ist neulich, als es mal wieder so glatt war, auf dem Schulweg böse vom Fahrrad gestürzt. Es war schon fast vor der Schule…
Nun meine Frage: Wer ist dafür zuständig, den Schulweg zu räumen? Hat hier die Stadt eine Pflicht oder wer hat seinen Winterdienst nicht gemacht?
Danke an alle, die mir antworten!
Wer da zuständig ist, weiß ich leider nicht. Kommt drauf an, wem das Stück Weg gehört, auf dem sie gestürzt ist. Auf jeden Fall zahlt die Unfallkasse bei Schäden. Wurde hoffentlich im Sekretariat gemeldet.
Wenn der Unfall auf dem Schulgelände passiert ist, dann ist es Sache der SChule. Ansonsten ist derjeneige Verantwortlich, auf /vor dessen Grundstück das Unglück passiert ist. Schüler sind auf dem Schulweg aber auf jeden Fall versichert.
Wenn Du sagst, es war „fast“ vor der Schule, muss nicht unbedingt die Stadt zuständig sein. Die Stadt (bzw. der Hausmeister der Schule) ist eigentlich nur für das Schulgelände zuständig. Wo das Schulgelände anfängt und aufhört sieht man an den passenden Schildern.
Natürlich gibt es auch Bereiche, in denen niemand für die Räumung zuständig ist.
Hallo,
in diesen Fragen bin ich nicht allzu fit, versuche aber trotzdem ein paar Hinweise zu geben:
Es kommt zunächst sicherlich darauf an, wo GENAU nicht geräumt war. Meines Wissens hat der Grundstückseigentümer die Pflicht auf dem BÜRGERSTEIG (auf dem nicht mit dem Rad gefahren werden darf) zu räumen. Die Stadt/ Gemeinde ist in der Pflicht beim Räumen der Straße, was aber meist nicht allzu eng gesehen wird, da nicht überall gleichzeitig geräumt werden kann, einzelne vereiste Stellen nie ausgeschlossen werden können, …
Wenn das Mädchen zu Schaden gekommen ist, sollte es auf dem Schulweg über den Schulträger versichert sein. Auskunft kann der Schulleiter geben.
Ich hoffe, das hilft ein wenig.
Hallo
Ich schätze mal, dass in der Regel der haftbar gemacht werden kann, der im Winter verpflichtet ist, den Gehweg / oder die Straße zu räumen. Alle Krankenhaus/Arztkosten laufen erst einmal über die Schulversicherung, wenn es ein Unfall auf dem Schulweg war. Die wird u.U. Regress fordern.
Schmerzensgeld geht nur über einen Zivilprozess.
Allerdings muss man sich auch fragen, ob eine „kleine“ Nichte in der Winterzeit unbedingt mit dem Fahrrad in die Schule fahren muss, oder ob hier ein Fußweg oder der Bus nicht angebrachter wäre?
Viele Grüße
J. Eichhorn
Hallo, ich würde mal anders herum fragen: Welche Eltern lassen ihre kleine Tochter, wenn es „glatt“ ist, mit dem Fahrrad in die Schule fahren? Wer hat da seine Aufsichtspflicht nicht im Auge gehabt? Und wer ist so lebens- und weltfremd, dass er nicht weiss, dass eine geräumte Strasse bei winterlichen Temperaturen mit dem Fahrrad noch genauso glatt oder vielleicht sogar gerade dann erst richtig glatt ist?
wenn es vor der Schule passiert ist, solltest du dich an den Schulträger wenden. Sicherlich musste deine Nichte auch angeben, wo der Unfall passiert ist. Da sie auf dem Schulweg verunglückte, wird sich die Krankenkasse eh mit der Versicherung des Schulträgers in Verbindung setzen.
Hallo,
hier meine leider späte Antwort: Gehwege müssen von den Hausbewohnern gereinigt werden, Schulgelände vom Hausmeister od. einem Räumdienst. Wenn das Kind also auf dem Schulgelände gefallen ist, ist die Behörde zuständig.