Guten Tag,
wenn ein Arbeitnehmer von einem Dritten (Fahrzeughalter, Rentner) zur Arbeit gefahren wird und auf dem Weg zur Arbeit ein Unfall passiert kann dann der Arbeitnehmer die Unfallkosten die er den Dritten erstattet als Werbungskosten in der Steuer geltend machen ?
Vielen Dank für eine Antwort.
Natürlich nicht, das macht er ja freiwillig.
Werbungskosten und Zwangsläufigkeit
Hi !
Unfollkosten, die auf dem Weg zwischen Wohnung und Arbeit (und umgekehrt) entstehen, können neben der Kilometer-Pauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden.
Für das Steuerrecht ist bei der Frage, ob es sich um Werbungskosten handelt, eine Zwangsläufigkeit der Aufwendungen NICHT zu prüfen. Grundsätzlich ist daher auch in dem geschilderten Fall ein Abzug als Werbungskosten zulässig.
Wäre ich allerdings beim Finanzamt in der Veranlagung tätig, würde ich in dem geschilderten Fall vermuten, dass hier Kosten, die privat veranlasst sind und sich sonst steuerlich nicht auswirken würden, nun doch noch zu einer Steuersenkung führen sollen. Ich würde mir dann also diverse Nachweise zeigen lassen, dass der Mitfahrer
- zur Tatzeit im Auto saß (Polizeibericht)
- tatsächlich auf dem Weg zur/von der Arbeit war (Bestätigung Arbeitgeber)
- auf Grund des Unfalls ärztlich untersucht wurde (Attest des Arztes)
- an den Halter des Fahrzeugs tatsächlich Geld bezahlt hat (Kontoauszüge)
- Der Halter des Fahrzeugs den Schaden in einer Werkstatt hat richten lassen (Rg. der Werkstatt inkl. Kontrollmitteilung, ob diese Rechnung vom Fahrer oder dessen Versicherung bezahlt wurde)
- den Schaden nicht von seinem Versicherer erstattet bekommen hatte oder die Versicherung des Fahrers oder Unfallgegners nicht einzustehen hatte.
Erst wenn mir diese Nachweise vorliegen, würde ich mich in der Überzeugung, dass hier Steuern hinterzogen werden sollen, in mein Schicksal ergeben und den Ansatz als Werbungskosten zulassen.
BARUL76
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