auf dem morgendlichen Weg zu meiner Arbeitsstätte habe ich einen kleinen Unfall verschuldet.
Es gibt einen Schaden am gegnerische Fahrzeug ca. 1700 Euro und an meinem Fahrzeug ca. 700 Euro.
Meine Frage, kann ich bei einer solchen Geschichte irgendwelche Versicherungen/Hilfeleistungen vom Arbeitgeber usw. erwarten und/oder über die Einkommensteuer eine Ermäßigung erwirken?
hallo, den schaden am gegnerischen fzg. bezahlt ja deine haftpflichtver. - hier bist du raus und kannst nichts geltend machen (es sei denn du bezahlst den schaden von deinem geld - was aber unsinn wäre - dieses macht man nur bis zu einem betrag von 500€ +/-) bei deinem schaden kannst du nur geltend was du auch finanziell aufbringst - beim lohnsteuerjahresausgleich rechnet man nach km ab, bei extra aufwendungen mußt deinen steuerberater fragen ob es da eine position gibt mit der man soetwas erfassen kann, gruß mario
Hallo Kay Uwe, der Arbeitgeber tritt nur ein wenn es eine dienstliche Fahrt war. Der Weg von und zur Arbeit gehört da aber nicht zu. (Dienstreisehaftpflicht)
Da der Unfall auf dem Arbeitsweg passierte können die Kosten aber bei der nächsten Steuererklärung angegeben werden. Also alle Belege sammeln und aufbewahren. Musst Du mal nachsehen ob es Sonderausgaben sind oder als außergewöhnliche Belastung. Viel Erfolg und beste Grüße, Roland