Unfall auf Firmenparkplatz

Hallo,

nur mal so angenommen.
Auf dem Firmenparkplatz auf dem ausschließlich Mitarbeiter parken dürfen, abgesichert mit Schranke und Schlüsselkarte für die Schranke.
Ein Geländewagen rammt beim ausparken ein anderes geparktes Fahrzeug, besieht sich den Schaden. Am Geländewagen ist nicht viel zu sehen, der geparkte Pkw hat allerdings eine eingedellte Fahrertür.

Der Fahrer des Geländewagens steigt ein und verlässt den Parkplatz ohne sich um den Schaden zu kümmern.

Was kann dem Fahrer blühen?
Was meint ihr?

Gruß

Nostra

Na das übliche:

http://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Na das übliche

Hi,
ich bin mir anhand der Beschreibung im UP nicht ganz sicher, ob es sich hier um eine (faktisch) öffentliche Verkehrsfläche handelt.
http://www.strassenverkehrsrecht.net/index.php/verke…

Gruß Keki

Guten Morgen!

Ich bin mir sehr sicher, dass es sich - sofern die Schranke funktioniert und konsequent genutzt wird - um keinen öffentlichen Verkehrsraum handelt, was auch insofern sinnig ist, als das von § 142 StGB geschützte Rechtsgut, nämlich das Feststellungsinteresse, bei einem bestimmten Personenkreis nicht derart stark tangiert ist wie im öffentlichen Raum.

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Hallo,

Auf dem Firmenparkplatz auf dem ausschließlich Mitarbeiter
parken dürfen, abgesichert mit Schranke und Schlüsselkarte für
die Schranke.

Irgendwelche anderen Fahrzeuge haben keinen Zutritt?

Der Fahrer des Geländewagens steigt ein und verlässt den
Parkplatz ohne sich um den Schaden zu kümmern.

ziemlich rücksichtsloses Verhalten.

Was kann dem Fahrer blühen?

Dass er den Schaden bezahlen muss, wenn er erwischt wird. Unfallflucht dürfte hier nicht ziehen, da es kein öffentlicher Verkehrsraum ist.

Gruss

Iru