Unfall auf Kreuzung

Hallo allerseits,

stellt Euch folgende Situation vor: Eine Straßenkreuzung mit Ampelregelung. Ein Fahrradfahrer überquert bei Grün die Straße. Ein Autofahrer (auch grün) will abbiegen und kreuzt somit die Straße die der Fahrradfahrer gerade überquert. Ein blinkendes Gelblicht ermahnt ihn, auf Gegenverkehr und kreuzende Fußgänger und Fahradfaher zu achten. Trotzdem erfaßt er der Radler. Welchen Vorwurf hat er zu erwarten. Rotlicht missachtet paßt ja nicht, oder? Vielleicht Vorfahrt missachtet? Und mit welchem Strafmaß muss er rechnen?
Schonmal Danke für Eure Mühe.

Gruß Martin

Hiho,

meiner Laienmeinung nach sollte sich der Autofahrer zu einem Anwalt begeben. Wenn ich das richtig überblicke geht der Bußgeldkatalog nur bis „Gefährdung“ (*), was darüber hinaus geht könnte eine Straftat sein.
Aber das weiß der Anwalt sicher genauer.

Grüße,
J~

(*) http://www.kba.de/Stabsstelle/Punktsystem/Punkte_Kat…
„Bußgeldkatalog-Nummer 34:
Vorfahrt nicht beachtet und dadurch einen Vorfahrtberechtigten gefährdet (soweit nicht Straftat) 3 Pkt € 50 kein Fahrverbot“

Hallo Martin,

Anwalt finde ich auch sehr gut.
Zumindest gilt hier § 1 der Straßenverkehrsordnung wonach jeder sich so zu verhalten, dass keine Anderer geschädigt wird. (Kurzfassung)
Und wenn der Radler einen guten Anwalt hat kommt da einiges zusammen.

VG Gisélle

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Und wenn der Radler einen guten Anwalt hat kommt da einiges
zusammen.

Echt? Liegt das an der Qualität des Anwalts?

Erstaunt:
Levay

  • der immer dachte, das Gericht würde das Recht selbst kennen -
  • der immer dachte, das Gericht würde das Recht selbst kennen

Hä? Wenn das so wäre, wozu bräuchte man dann Anwälte? Dann könnte der Richter die Verhandlung doch mit den Parteien auch alleine führen?

Grüße,
J~

Die Anwälte haben verschiedene Funktionen. Sie beraten ihre Mandanten, stellen die erforderlichen Anträge (auf die das Gericht grundsätzlich nicht hinweisen darf, es ist ja unparteiisch), stellen sicher, dass das Gericht den Mandanten angemessen behandelt usw.

Ganz sicher ist es aber nicht Aufgabe des Rechtsanwalts, dem Gericht zu erklären, wie Recht funktioniert. Die Vorstellung, ein „guter“ Anwalt sei einer, der dem ahnungslosen Gericht erklären muss, wie es zu urteilen hat, weil das Gericht es selbst nicht kann, halte ich für ganz schön abwegig. Natürlich hat jeder Anspruch auf rechtliches Gehör und so kann jede Partei im Zivilprozess (i.d.R. vertreten durch einen Anwalt) auch rechtliche Argumente vorbringen.

Aber mal ehrlich: Da sitzt ein Richter oder sogar mehrere; alle Richter haben übrigens Jura studiert. Und nun kann ein „guter“ Anwalt die überzeugen, mehr Schmerzensgeld zuzusprechen? Wieso? Weil die Richter davon keine Ahnung haben? Oder weil sie auf die beste Show hereinfalen

Levay

Hi,

ehrlich gesagt verstehe ich nicht, in was du Gisélle widersprechen willst?

Sie beraten ihre
Mandanten,

eben

stellen die erforderlichen Anträge

eben

stellen sicher, dass das Gericht den Mandanten
angemessen behandelt usw.

eben

Ohne Gisélles guten Anwalt ist es vielleicht doch keine Körperverletzung sondern nur eine Gefährdung (weil sich der Radfahrer eingeschüchtert fühlt), dann ist’s evtl keine Straftat (die der Staatsanwalt von sich aus verfolgt) sondern nur eine Sache für den Bußgeldkatalog (mit dem entsprechenden [des]interesse der Beteiligten)

Vielleicht weiß der Radfahrer ja auch gar nicht, dass er vor dem Gericht schlecht behandelt wird weil sein Anwalt grade anderes im Kopf hat?

Grüße,
J~

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Hallo!

Ohne Gisélles guten Anwalt ist es vielleicht doch keine
Körperverletzung sondern nur eine Gefährdung (weil sich der
Radfahrer eingeschüchtert fühlt), dann ist’s evtl keine
Straftat (die der Staatsanwalt von sich aus verfolgt) sondern
nur eine Sache für den Bußgeldkatalog (mit dem entsprechenden
[des]interesse der Beteiligten)

Die Rede war davon, dass das Strafmaß davon abhänge, ob der Radfahrer einen gute Anwalt habe. Das tut es nicht, sondern das Gericht entscheidet über das Strafmaß. Im Strafverfahren wird der Radfahrer im übrigen höchstwahrscheinlich nur als Zeuge auftreten - und das wohl auch ganz ohne Rechtsanwalt. Macht nämlich keinen Sinn und kostet nur Geld.
Zu guter letzt wird derlei in der Regel eh nicht verhandelt, sondern mit einem Strafbefehl erledigt. Ob der Autofahrer den akzeptieren sollte oder ob er es auf eine Verhandlung ankommen lassen will, wird ihm ein guter Anwalt sagen können.

Vielleicht weiß der Radfahrer ja auch gar nicht, dass er vor
dem Gericht schlecht behandelt wird weil sein Anwalt grade
anderes im Kopf hat?

Nocheinmal: Dem Radfahrer kann das Strafverfahren, nach dem war ja auch gefragt, eigentlcih getrost ignorieren. Ihm wird es vollkommen egal sein, ob er Autofahrer nun 20, 30 oder 50 Tagessätze für eine fahrlässige Körperverletzung an die Staatskasse zu zahlen hat.
Was ihn interessiert ist vielleicht ein Schmerzensgeld oder ein neues Fahrrad - das allerdings hat nichts mit dem Strafverfahren zu tun. Da gibt’s eine Zivilklage - und nichteinmal für die braucht der Radfahrer unbedingt einen Anwalt - auch wenn er da wohl einen haben wird.

Gruß,

Florian.

Iura novit curia
Ich verstehe nicht ganz, was du nicht verstehst. Ob es eine Körperverletzung ist oder nicht, hat nichts mit dem Anwalt zu tun. Entweder es ist oder es ist nicht. Und ob es eine ist, kann das Gericht selbst beurteilen. Der Anwalt darf seine Meinung dazu äußern, aber das Gericht braucht keinen Anwalt, weil es sonst nicht weiß, was eine Körperverletzung ist.

Iura novit curia, wie man so schön sagt.

Levay

Hallo Martin,

stellt Euch folgende Situation vor: Eine Straßenkreuzung mit
Ampelregelung. Ein Fahrradfahrer überquert bei Grün die
Straße. Ein Autofahrer (auch grün) will abbiegen und kreuzt
somit die Straße die der Fahrradfahrer gerade überquert. Ein
blinkendes Gelblicht ermahnt ihn, auf Gegenverkehr und
kreuzende Fußgänger und Fahradfaher zu achten. Trotzdem erfaßt
er der Radler. Welchen Vorwurf hat er zu erwarten.

das ist in §9 Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren der STVO zu finden, siehe auch http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_09.php

Strafmaß findest Du auf dem verlinkten Portal auch.

Gruß, Karin